Shop Apotheke verkauft OTC

Droht Italien ein eigener Versandhandelskonflikt?

Berlin - 04.12.2018, 11:40 Uhr

Die niederländische Versandapotheke Shop Apotheke bietet in einem italienischsprachigen Webshop OTC-Präparate an. Aber auf welcher rechtlichen Basis? (b/Foto: Shop Apotheke)

Die niederländische Versandapotheke Shop Apotheke bietet in einem italienischsprachigen Webshop OTC-Präparate an. Aber auf welcher rechtlichen Basis? (b/Foto: Shop Apotheke)


Die niederländische Versandapotheke Shop Apotheke bietet italienischen Kunden in einem italienischsprachigen Webshop OTC-Präparate an. Mit Blick auf die derzeitige Expansionspolitik der Versender ist das keine große Überraschung. Aber schaut man sich die regulatorischen Gegebenheiten in Italien an, wird schnell klar, dass die Shop Apotheke mehrere Vorgaben nicht einhalten kann, die in Italien zumindest für Apotheker gelten. Droht Italien nun ein eigener Versandhandelskonflikt?

Das italienische Apotheken-Branchenportal „Pharmacyscanner“ hatte vor einigen Tagen darüber berichtet, dass die niederländische Versandapotheke Shop Apotheke auf einer italienischsprachigen Seite (www.shop-apotheke.it) italienische OTC-Präparate verkauft. Die Firmenadresse auf der Internetseite ist die von Shop Apotheke im niederländischen Venlo, auch das grüne EU-Logo für den sicheren Internet-Versandhandel ist niederländisch und die zuständige Aufsichtsbehörde sitzt laut Webshop ebenfalls in den Niederlanden. Das Unternehmen macht also gar keinen Hehl daraus, dass das Geschäft aus den Niederlanden gesteuert wird.

Seit 2016 in Italien aktiv

Dass das niederländische Unternehmen in Italien aktiv ist, ist nicht neu: 2016 übernahm Shop Apotheke das belgische Versand-Unternehmen Farmaline. Farmaline wiederum hatte bereits mehrere Webshops in südeuropäischen Ländern etabliert. In Italien ist Farmaline.it nun offle, es gibt nur noch das Angebot der Shop Apotheke selbst. Seit wann der Webshop online ist, ist unklar, das Unternehmen selbst erklärt auf der Seite aber dass es „neu“ sei.

Auf welcher rechtlichen Basis funktioniert das Geschäftsmodell?

Hört man sich im italienischen Apothekenmarkt um, besteht aber die Frage, auf welcher rechtlichen Basis die Niederländer ihr Geschäft betreiben. Denn: In Italien ist der Versandhandel strikt reguliert. Erst 2014 wurde der OTC-Versand überhaupt erlaubt, der Rx-Versand ist strengstens verboten. Laut Gesetz drohen Apothekern, die Rx-Arzneimittel versenden, bis zu 10.000 Euro Geldstrafe. Aber auch für den OTC-Versand und den Betrieb eines OTC-Shops gibt es strikte Voraussetzungen: Nur Apotheker und die Betreiber der sogenannten „Parafarmacie“ (OTC-Shops) dürfen OTC online verkaufen. Wenn sie dies tun möchten, benötigen sie eine Lizenz des Gesundheitsministeriums, die sie vorher beantragen müssen. Erteilt das Ministerium die Lizenz, dürfen die Versender das EU-Sicherheitslogo auf ihrer Seite veröffentlichen – erst dann dürfen sie auch im Internet Ware anbieten. Auch aufgrund dieser strengen Regulierung hat der Versandhandel in Italien keinen großen Marktanteil: Nach Informationen von DAZ.online haben zwar mehrere hundert Apotheker eine solche Lizenz. Einen ernsthaften Webshop betreiben allerdings nur etwa 30 Apotheker in ganz Italien.

Rundschreiben des Ministeriums: Preise müssen denen in der Apotheke entsprechen

Doch damit nicht genug: Als der OTC-Versand 2014 erlaubt wurde, hat das Gesundheitsministerium an die Apothekerverbände und die Betreiber der OTC-Shops ein Rundscheiben verschickt, das den OTC-Versand noch weiter reguliert. Das Rundschreiben („circolare“) hat zwar keinen rechtlich bindenden Charakter, dient den Apothekern jedoch als Hinweis darauf, wie die Politik den Arzneimittelversand gerne realisiert hätte. In dem Schreiben stehen die folgenden Maßnahmen:

  • Der Preis der online verkauften OTC-Präparate muss dem Preis entsprechen, für den das Arzneimittel auch in der jeweiligen Vor-Ort-Apotheke des Shop-Betreibers angeboten wird.
  • Die Apotheker dürfen ihre Ware NICHT auf Seiten anbieten, die nicht ausdrücklich zu ihrer Apotheke gehören. Damit will das Ministerium vermeiden, dass sich sogenannte „Marketplaces“ wie Amazon oder Ebay bilden oder – wie in Frankreich – eine gemeinsame Shop-Plattform aufgebaut wird, auf denen Apotheker gemeinsam Produkte verkaufen. Auch der Verkauf über Apps ist laut Rundschreiben nicht erwünscht.
  • Dort ist auch festgehalten, dass Großhändler in den Online-Verkauf nicht verwickelt sein sollten. Damit soll vermieden werden, dass Apotheker zwar eine Internetseite mit OTC-Angeboten aufbauen, der Versand und die Logistik aber vom Grossisten übernommen wird.
  • Damit eng verknüpft ist der Wunsch, dass nur Arzneimittel verkauft werden, die sich zum Zeitpunkt des Versendens schon im Besitz des Apothekers oder OTC-Shop-Betreibers befinden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Geldstrafe

von Stefan Haydn am 04.12.2018 um 19:18 Uhr

Haben die Niederländer die Strafe schon gezahlt?
Wohl eher nicht.

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