Eckpunkte des BMG

Das sind Spahns Pläne für den Apothekenmarkt im Detail

Berlin - 11.12.2018, 17:55 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (li.) hat ein erstes Eckpunktepapier zum Apothekenmarkt vorgelegt. DAZ.online stellt es vor. (j / Foto: DAZ.online)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (li.) hat ein erstes Eckpunktepapier zum Apothekenmarkt vorgelegt. DAZ.online stellt es vor. (j / Foto: DAZ.online)


Die acht Eckpunkte des Ministers im Einzelnen

Die Vorschläge des Ministers sind in ein Eckpunktepapier geflossen. Konkret handelt es sich um folgende Punkte:

1.  Einbindung der Arzneimittelpreisverordnung in § 129 SGB V zur Stärkung des sozialen Charakters der Preisbindung

Damit, so die Begründung des BMG, würde die Einhaltung der Preisvorschriften Gegenstand des Rahmenvertrages und könne bei Missachtung gegebenenfalls sanktioniert werden. Für Privatpatienten gilt dies allerdings nicht. Die Hoffnung des Bundesgesundheitsministeriums: Sollte sich der EuGH erneut mit den Preisvorschriften befassen, könnte so der Fokus verstärkt auf die mitgliedstaatliche Kompetenz zur Ausgestaltung des nationalen Gesundheitssystems gelegt werden

2.  Begrenzung der Boni für ausländische Apotheken auf 2,50 Euro je abgegebener Packung

Damit werde dem Urteil des EuGH, das einen erschwerten Marktzugang ausländischer Versandapotheken festgestellt hatte, Rechnung getragen.

3.  Evaluierung der Entwicklungen im Rx-Markt

Um zu verhindern, dass aus der Boni-Gewährung Verschiebungen der Marktanteile resultieren, die die flächendeckende Arzneimittelversorgung gefährden, will das BMG die Entwicklungen dieser Marktanteile evaluieren. Sofern der Marktanteil des ausländischen Versandhandels 5 Prozent übersteigt, sollen die Möglichkeiten zur Boni-Gewährung überprüft und reduziert werden. 

4.  Erhalt der freien Apothekenwahl

Klarstellen will Spahn zudem, dass an der freien Apothekenwahl nicht gerüttelt wird – nicht zuletzt im Hinblick auf das E-Rezept, das er rasch einführen will. So soll das das „Makeln“ von Verschreibungen verboten werden, auch nach flächendeckender Etablierung der elektronischen Verschreibung. Weiterhin soll es ein Verbot von Einzelverträgen mit Krankenkassen mit abweichenden Preisen geben. Ebenso ein Verbot für die Kassen, Versicherte zu begünstigen, die Arzneimittel im Ausland beziehen. Das Eckpunktepapier nennt ferner ein „Beinflussungsverbot für gesetzliche Krankenkassen“.

5.  Aufstockung der Finanzmittel des Nacht- und Notdienstfonds               

Durch die Erhöhung des Festzuschlags zur Förderung der Sicherstellung des Notdienstes auf 32 Cent je abgegebener Packung eines Rx-Fertigarzneimittels will Spahn die Notdienstpauschale verdoppeln. Je geleistetem Vollnotdienst werde eine Apotheke dann circa 550 Euro erhalten. Insgesamt sollen auf diese Weise 120 Millionen Euro mehr an die Apotheken fließen.  

6.  Zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen

Spahn will, dass Apotheker und Kassen zusätzliche honorierte Dienstleistungen vereinbaren – zum Beispiel für die Medikationsanalyse –, auf die Versicherte dann einen Anspruch haben. Dies soll den Apotheker als Heilberufler fördern. Eine ensprechende Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss solcher Vereinbarungen soll im SGB V geschaffen werden. Der Nichtabschluss der Vereinbarung soll sanktioniert werden. Die Verteilung der zusätzlichen Mittel – 240 Millionen Euro sieht Spahn hierfür vor – soll durch die Apothekerschaft erfolgen. Die Finanzierung soll durch einen neuen  Festzuschlag in Höhe von 32 Cent je abgegebener Rx-Packung erfolgen.  

7.  Erhöhung der BtM-Vergütung           

Durch eine Änderung in der Arzneimittelpreisverordnung soll die BtM-Vergütung um 15 Mio. Euro erhöht werden – dies soll dem Dokumentationsaufwand Rechnung tragen.  

8.  Verbesserung der Qualität bei Versandhandel und Botendienst und Legaldefinition des Botendienstes 

Um die Qualität und Wirksamkeit von ausgelieferten Arzneimitteln zu gewährleisten, sollen  einzelne Anforderungen wie Temperaturkontrolle an den Versandhandel und den Botendienst konkretisiert worden. Zudem sollen mithilfe einer Legaldefinition für den Botendienst bestehende Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Versandhandel und Botendienst ausgeräumt werden. Spahn schwebt überdies vor, den Botendienst für E-Rezepte als Alternative zum Versandhandel auzubauen. 



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


11 Kommentare

Spahn.

von Alexander Zeitler am 03.04.2019 um 1:28 Uhr

Bei der Überschrift erst einmal ablehnen.
Was ich da so gelesen habe, unsichere Almosen. Und schaut mal, wie unser Präsident danebensteht.
Was der Minister bisher angefasst hat, überall Gegenwind.
Alles genauestens prüfen

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

antwort

von ed hasl am 12.12.2018 um 11:11 Uhr

AMAZON (!) macht das bereits in München mit den sog. Bienenapotheken . Läuft super !
So wird ein Schuh draus .

Oder haben Sie wirklich gedacht Sie könnten jetzt mit ihren Boten das große Geschäft machen ?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Äh?

von Stefan Haydn am 12.12.2018 um 11:10 Uhr

"Setzen 6"

Versandverbot ist nicht durchsetzbar aber den Anteil der Versender will er auf 5% begrenzen. Wie soll dass denn rechtssicher geschehen?
Lt. Oberhänsli macht der RX-Versand 2-3% aus. Da wird er sich freuen, dass im 100% Steigerung zugestanden werden.
Spahn und Max Müller sind offenbar immer noch "dicke" Freunde.

Wir benötigen erst mal ein sicheres honorar bevor über weitere Leistungsvergütungen diskutiert wird.

Liebe ABDA es gibt nichts mehr zu diskutieren. Ruft zum Streik auf und laßt 100000 Angestellte in Berlin aufmarschieren!
Es reicht mit der "Verarsche".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Spahn

von ed hasl am 12.12.2018 um 11:03 Uhr

HAHAHAHA

das geld kommt aus den eigenen Reihen !!!

guckst du:

Außerdem sollen die Apotheker künftig bei der Abrechnung mit den Kassen nur noch den tatsächlichen Einkaufspreis erhalten, anstelle des Listenpreises abzüglich Abschlag. Die Preisverhandlungen sollen künftig ausschließlich zwischen Kassen und Herstellern stattfinden. Geplant sind hier einheitliche regionale Rabattverträge für alle Kassen. Das BMG will damit etwa 300 Millionen Euro im Jahr einsparen.

also die zyto apos werden gemolken damit der nachtdienst besser bezahlt wird .....

kein `frisches geld`, nur umverteilung, nur augenwischerei
was für eine verarschung !!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Hokuspokus Simsalabim ...

von Christian Timme am 11.12.2018 um 23:57 Uhr

... ein Berufsstand wird weggezaubert ... danke für diese Aufführung ... glatte 6 ...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Spahn und Schmitt

von Alexander Zeitler am 11.12.2018 um 19:57 Uhr

Hallo Herr Präsident. wurde wohl nix mit Ihrem Geheimplan.
zu Spahn: tolle Ideen. Keine Ahnung und davon jede Menge.
Bevor man so was rausposaunt erstmal Kontakt mit dem Apotheker vor Ort/ Wahlkreis. War so besinnlich mit Gröhe und jetzt ein gescheiteter CDU- Vorsitzender, der Angie mal einen Erfolg nachweisen will.
Liebe Kollegen: Viel Vergnügen mit den zu verhandelnden Zusatz Einnahmen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Stärkung ??

von Reinhard Rodiger am 11.12.2018 um 19:21 Uhr

Bisher war zusätzliche Arbeit unbezahlt, jetzt sogar mal mit allerdings zu verhandelnder Bezahlung . Das ist mehr als vorher, aber keine Stärkung.Wie kann Zusatzarbeit als Stärkung betrachtet werden? Vor allem ist ihre (finanzielle)Ausstattung erheblich unter der Notwendigkeit.
Zudem wurde nicht verstanden, dass die eigentliche Gefahr nicht vom Versand,sondern von kapitalgesteuerten Firmen ausgeht, die sich nicht an deutsche Gesetze halten.Die KK tun das ja auch nicht (s.BVA,Monopolkommission ..).
Nicht zuletzt : politisch akzeptierte Boni von Kapitalgesteuerten Firmen verdrängen die, die sich das nicht leisten können.Und das ist die Mehrheit.Ausdünnung als Konzept.Wer falsch wohnt,hat Pech.

Und sowas wird begrüßt!!!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Botendienst

von Ralf Schabik am 11.12.2018 um 19:14 Uhr

"Spahn schwebt überdies vor, den Botendienst für E-Rezepte als Alternative zum Versandhandel auzubauen."
Das klingt besonders spannend. Möchte ich mehr dazu wissen ... das kann eine Steilvorlage für die Apotheke vor Ort sein !!!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: E Health und so

von ganriela aures am 11.12.2018 um 19:57 Uhr

Mal sehen, ob hier ein Wort dazu fällt.
Und wer so da ist...(außer den Üblichen NICHT BEZAHLTEN , die das in ihrer Freizeit machen ! )


https://www.cducsu.de/veranstaltungen/zukunft-e-health-chancen-fuer-die-digitale-gesundheitsversorgung

Schreibfehler?

von Dr Schweikert-Wehner am 11.12.2018 um 18:38 Uhr

Was bedeutet: Mitglied staatliche Kompetenz?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

240 Mios in den Sternen....

von gabriela aures am 11.12.2018 um 18:36 Uhr

„Spahn will, dass Apotheker und Kassen zusätzliche honorierte Dienstleistungen vereinbaren „

Ganz großes Kino - Jens wirft die Fleischstücke ins Haifischbecken und die Apotheker hopsen fröhlich rein.
Diese geschätzten 240 Mios € sind VERHANDLUNGSSACHE!!!
Und für uns sitzt die Standesvertretung am Verhandlungstisch....weißte Bescheid, Schätzelein !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.