Stellungnahme zum GSAV

Kassenverband protestiert gegen höheres Zyto-Honorar

Süsel - 19.12.2018, 12:15 Uhr

Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass das BMG die Honorierung der Zyto-Apotheker erneut umstellen will und warnt vor erheblichen Mehrkosten für die Kassen. ( r / Foto: Sket)

Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass das BMG die Honorierung der Zyto-Apotheker erneut umstellen will und warnt vor erheblichen Mehrkosten für die Kassen. ( r / Foto: Sket)


Umsetzung unklar und unpraktikabel

Es sei unklar, welche Regelungen der Hilfstaxe überhaupt auslaufen und was die Vertragsparteien noch regeln sollen, kritisiert der Verband. Außerdem würden die vorgesehenen Sonderregeln zu Abgrenzungsproblemen führen, weil einige Zubereitungen sowohl bei onkologischen als auch bei anderen Indikationen eingesetzt werden können. Dieser Ansatz sei aus Datenschutzgründen nicht umsetzbar und mit der Hilfstaxe nicht kompatibel. Der GKV-Spitzenverband fordert, auf eine solche systemfremde Differenzierung zu verzichten. Auch die geplante Abrechnung des tatsächlichen Einkaufspreises erschließe sich nicht. Denn dann müsse jeder Zubereitung der Einkaufspreis der jeweils eingesetzten Packung zugeordnet werden. Dann entfalle der in der Hilfstaxe festgelegte einheitliche packungsübergreifende Milligramm-Preis.

Die Krankenkassen müssten die Zuordnung der Apotheken prüfen können und dies alles führe zu erheblichem technischem und bürokratischem Aufwand. Außerdem würden damit Umgehungskonstruktionen ermöglicht, bei denen Apotheken einen eigenen Großhandel betreiben, bei dem dann die Rabatte anfallen. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit nach dem Skandal in Bottrop wäre es dagegen bei Abschaffung der Hilfstaxe erforderlich, einen einheitlichen Einkaufspreis festzulegen. Daher biete es sich an, die Preisbindung für die betroffenen Arzneimittel wieder einzuführen und die Ausnahme in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu streichen, erklärt der GKV-Spitzenverband. Ergänzend wird gefordert, Apotheken und Herstellern bei diesen Arzneimitteln alle Preisabweichungen zu untersagen und nur Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen zuzulassen. 

Die im GSAV vorgesehene Regelung werde dagegen zu Kostensteigerungen von jährlich mindestens 350 Millionen Euro im Vergleich zur geltenden Regelung führen, erwartet der GKV-Spitzenverband. Zudem sei das Verhältnis der geplanten Neuregelung zu den Rabattverträgen zwischen Herstellern und Krankenkassen unklar.

Kritik am 110-Euro-Zuschlag

Der GKV-Spitzenverband kritisiert auch den geplanten pauschalen Zuschlag von 110 Euro pro Herstellung für die Apotheken. Er erwartet dadurch Mehrkosten von jährlich etwa 120 Millionen Euro für die Krankenkassen. Mit einem solchen Zuschlag im Sozialrecht würde die GKV stärker belastet als die PKV, für die die bisherigen geringeren Zuschläge gemäß AMPreisV gelten. Es sei auch unklar, ob die 110 Euro zusätzlich zu den Zuschlägen gemäß AMPreisV zu berechnen wären. Außerdem greift der GKV-Spitzenverband das 2HM-Gutachten auf und verweist auf die dort ermittelten viel niedrigeren Zuschläge. Inhaltlich setzt sich der GKV-Spitzenverband nicht mit der Berechnung der Zuschläge im 2HM-Gutachten auseinander, sondern bezeichnet dies als „offiziell abgenommen“.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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