Stellungnahme zum GSAV

Kassenverband protestiert gegen höheres Zyto-Honorar

Süsel - 19.12.2018, 12:15 Uhr

Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass das BMG die Honorierung der Zyto-Apotheker erneut umstellen will und warnt vor erheblichen Mehrkosten für die Kassen. ( r / Foto: Sket)

Der GKV-Spitzenverband hat kein Verständnis dafür, dass das BMG die Honorierung der Zyto-Apotheker erneut umstellen will und warnt vor erheblichen Mehrkosten für die Kassen. ( r / Foto: Sket)


Der GKV-Spitzenverband ist mit den jüngsten Plänen des Bundesgesundheitsministeriums für die Preisbildung bei Zytostatikazubereitungen überhaupt nicht einverstanden. Er befürchtet Mehrkosten von mindestens 470 Millionen Euro jährlich und hat viele Unklarheiten und Ungereimtheiten im Referentenentwurf für das GSAV entdeckt.

Zu den zahlreichen Regelungsvorschlägen im Referentenentwurf für das GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) hat der GKV-Spitzenverband am 14. Dezember eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt. In dem über 100 Seiten umfassenden Dokument erscheint aus Apothekensicht besonders die Position des Verbandes zur Preisbildung für Zytostatikazubereitungen interessant. Der GKV-Spitzenverband fordert die vorgesehenen Änderungen zu streichen und stellt ihre Nachteile gegenüber der geltenden Regelung dar. Zusätzlich regt der GKV-Spitzenverband ganz andere Neuregelungen an, zu denen eine Preisbindung und ein Rabattverbot zwischen Apotheken und Herstellern gehören. Der Kassenverband möchte transparente Preise, anstatt bei jeder einzelnen Herstellung die jeweiligen tatsächlichen Einkaufspreise zu berücksichtigen und zu prüfen. 

Dies erscheint über die Preisbildung für Zytostatika hinaus bemerkenswert. Denn offenbar weiß auch der GKV-Spitzenverband den Wert einheitlicher Preise zu schätzen. Angesichts der Pläne von Gesundheitsminister Spahn für die Zulassung von Boni ausländischer Versender zeigt sich auch hier, wie systemfremd apothekenindividuelle Preise in der deutschen GKV sind – auch wenn es hier nur um einen Spezialfall geht.

Warum schon wieder eine Neuregelung?

Der GKV-Spitzenverband deckt in seiner Stellungnahme viele Unklarheiten und Ungereimtheiten im Entwurf für das GSAV zur Preisbildung für Zytostatikazubereitungen auf. Er betont, dass die vorherige Gesetzesänderung gerade erst umgesetzt worden sei. Bestehende Unklarheiten seien erst durch die Klagerücknahme des Deutschen Apothekerverbandes im Oktober behoben worden. Es sei für den Kassenverband nicht erkennbar, wie die Versorgungsqualität durch die Abschaffung der gerade erst erfolgreich konsentierten Regelung verbessert werden könne. Außerdem kritisiert der GKV-Spitzenverband, dass die Neuregelung zu Mehrausgaben von mindestens 470 Millionen Euro jährlich zugunsten von Industrie und Apotheken führe.

Umsetzung unklar und unpraktikabel

Es sei unklar, welche Regelungen der Hilfstaxe überhaupt auslaufen und was die Vertragsparteien noch regeln sollen, kritisiert der Verband. Außerdem würden die vorgesehenen Sonderregeln zu Abgrenzungsproblemen führen, weil einige Zubereitungen sowohl bei onkologischen als auch bei anderen Indikationen eingesetzt werden können. Dieser Ansatz sei aus Datenschutzgründen nicht umsetzbar und mit der Hilfstaxe nicht kompatibel. Der GKV-Spitzenverband fordert, auf eine solche systemfremde Differenzierung zu verzichten. Auch die geplante Abrechnung des tatsächlichen Einkaufspreises erschließe sich nicht. Denn dann müsse jeder Zubereitung der Einkaufspreis der jeweils eingesetzten Packung zugeordnet werden. Dann entfalle der in der Hilfstaxe festgelegte einheitliche packungsübergreifende Milligramm-Preis.

Die Krankenkassen müssten die Zuordnung der Apotheken prüfen können und dies alles führe zu erheblichem technischem und bürokratischem Aufwand. Außerdem würden damit Umgehungskonstruktionen ermöglicht, bei denen Apotheken einen eigenen Großhandel betreiben, bei dem dann die Rabatte anfallen. Zur Verbesserung der Versorgungssicherheit nach dem Skandal in Bottrop wäre es dagegen bei Abschaffung der Hilfstaxe erforderlich, einen einheitlichen Einkaufspreis festzulegen. Daher biete es sich an, die Preisbindung für die betroffenen Arzneimittel wieder einzuführen und die Ausnahme in der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) zu streichen, erklärt der GKV-Spitzenverband. Ergänzend wird gefordert, Apotheken und Herstellern bei diesen Arzneimitteln alle Preisabweichungen zu untersagen und nur Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen zuzulassen. 

Die im GSAV vorgesehene Regelung werde dagegen zu Kostensteigerungen von jährlich mindestens 350 Millionen Euro im Vergleich zur geltenden Regelung führen, erwartet der GKV-Spitzenverband. Zudem sei das Verhältnis der geplanten Neuregelung zu den Rabattverträgen zwischen Herstellern und Krankenkassen unklar.

Kritik am 110-Euro-Zuschlag

Der GKV-Spitzenverband kritisiert auch den geplanten pauschalen Zuschlag von 110 Euro pro Herstellung für die Apotheken. Er erwartet dadurch Mehrkosten von jährlich etwa 120 Millionen Euro für die Krankenkassen. Mit einem solchen Zuschlag im Sozialrecht würde die GKV stärker belastet als die PKV, für die die bisherigen geringeren Zuschläge gemäß AMPreisV gelten. Es sei auch unklar, ob die 110 Euro zusätzlich zu den Zuschlägen gemäß AMPreisV zu berechnen wären. Außerdem greift der GKV-Spitzenverband das 2HM-Gutachten auf und verweist auf die dort ermittelten viel niedrigeren Zuschläge. Inhaltlich setzt sich der GKV-Spitzenverband nicht mit der Berechnung der Zuschläge im 2HM-Gutachten auseinander, sondern bezeichnet dies als „offiziell abgenommen“.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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