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Telemedizin
Ärzte hadern mit Krankschreibungen via WhatsApp
Ärzte warnen
Ansay verwies auf die Berufsordnung der Ärztekammer Schleswig-Holstein, die im Gegensatz zur Muster-Berufsordnung der Bundesärztekammer einen weitreichenderen Einsatz der Telemedizin zulasse. Deshalb fahre seine Ärztin, die über keine eigene Praxis und auch keine kassenärztliche Zulassung verfüge, täglich von Hamburg über die Landesgrenze nach Schleswig-Holstein, um dort die Online-Krankschreibungen zu bearbeiten. Um vorgetäuschten Erkältungen und Tricksereien der Patienten keinen Vorschub zu leisten, sei sein Angebot auf maximal zwei Krankschreibungen pro Jahr beschränkt. Letztlich gelte aber für WhatsApp wie für den Arztbesuch: „Jeder Patient, der bewusst falsche Angaben macht, begeht einen Betrug.“
Die Ärztekammern in Hamburg und Schleswig-Holstein sind allerdings gar nicht begeistert. Man rate von der Nutzung des Online-Angebots ab – „allein schon aus datenschutzrechtlichen Gründen“, wie der Ärztliche Geschäftsführer der schleswig-holsteinischen Kammer, Carsten Leffmann, sagte. Ähnlich äußerte sich Nicola Timpe von der Ärztekammer Hamburg. Zudem müsse die rechtliche Grundlage des Online-Angebots noch geklärt werden, sagte sie. Auch könne es sein, dass Arbeitgeber eine solche Krankschreibung nicht anerkennen.
Eine Krankschreibung via WhatsApp habe die Kieler Kammer bei der Regelung der Berufsordnung nicht im Auge gehabt, sagte Leffmann. „Ich sehe schon einen Unterschied zwischen einer Fernbehandlung und der Fernausstellung eines Dokuments.“ Zudem gebe es bereits sichere technische Lösungen speziell für die Telemedizin, die in Zukunft weiter ausgebaut werden müsse. „Von den Angeboten global agierender Unternehmen wie WhatsApp oder Skype rate ich in diesem Zusammenhang aber ab.“ Timpe warnte, dass misstrauische Arbeitgeber die Anerkennung einer mittels WhatsApp ausgestellten Krankschreibung verweigern könnten. „Dann muss das letztendlich vor einem Arbeitsgericht entschieden werden.“
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