Telefonische Erreichbarkeit im Notdienst
Einige Apotheker stellen während des Notdienstes das Telefon ab, weil sie viele Anrufe für „nervig“ halten, beispielweise die Frage „ob die Apotheke geöffnet sei“ oder „wo die Apotheke denn ist.“ Diese Vorgehensweise ist nicht nur unkollegial, falls sich eine andere dienstbereite Apotheke nach der Verfügbarkeit eines dringend zu beschaffenen Medikaments erkundigen möchte, sondern aus Sicht der Kammern auch nicht zulässig, da die „ständige Erreichbarkeit“ auch für die telefonische Erreichbarkeit gilt. Es können ja auch z.B. nachträglich Fragen zur Medikation oder Wechselwirkungen eines im Notdienst abgebeben Medikamentes entstehen. Oder die dienstbereite Notarztpraxis kann sich nach der Verfügbarkeit eines Antibiotikums in der Apotheke informieren. Daher ist neben der Anwesenheit in der Apotheke (oder dem ausgelagerten Nachtdienstzimmer) auch die telefonische Erreichbarkeit während des behördlich angeordneten Notdienstes erforderlich.
1 Kommentar
Notdienstkumulation durch Unzuständigkeit hinnehmbar?
von Dr Peter Post am 09.01.2019 um 13:28 Uhr
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