Digitalisierung

Besser als Vivy & Co: Ärzte loben elektronische Patientenakte der Gematik

Berlin - 09.01.2019, 15:15 Uhr

Für die Bundesärztekammer bietet die elektronische Patientenakte der Gematik mehr Nutzen als die vielbeworbenen Smartphone-Apps einiger Kassen. (s / Foto: Monet / stock.adobe.com)

Für die Bundesärztekammer bietet die elektronische Patientenakte der Gematik mehr Nutzen als die vielbeworbenen Smartphone-Apps einiger Kassen. (s / Foto: Monet / stock.adobe.com)


BÄK: praktischer Nutzen wichtiger als „Gimmicks“

Die Gematik hat auch einen Prototypen für die ePA entwickelt, der in drei „Schubladen“ aufgeteilt ist. Ein Fach ist für Abrechnungsdaten mit den Krankenkassen vorgesehen und in das zweite kann der Patient seine eigenen gesammelten Daten ablegen. Die dritte Schublade bezeichnet Butz als die „medizinische“, in die die Leistungserbringer Befunde, Notfalldaten und Medikationspläne einstellen. Aus der Gematik-Akte lassen sich  themenbezogen Datenpakte ziehen, wie beispielsweise Röntgenbefunde der Schulter.

„Davon sind TK-Safe oder Vivy in den derzeitigen Versionen weit entfernt. Das zeigt, dass diese Akten die Bedarfe der Patientenversorgung nicht auf dem Schirm haben“, so Butz gegenüber der Ärzte Zeitung. Eine Smartphone-App, in der der Patient seine Daten sammelt, sei auch nicht mehr als ein „Gimmick“. Im Gegensatz zu den Kassen-Apps bilde die Gematik-Akte die Bedürfnisse der Ärzte, die tagtäglich damit arbeiten sollen, wesentlich besser ab und liefere praktischen Nutzen. Aus Sicht der Kammer fehlen bei der Gematik-Akte zwar noch „ein paar Komponenten“, die jedoch in der Folgeversion bereits berücksichtigt seien.

Spahn findet Gematik-Dokumente „zu lang“

Völlig anders fiel das Urteil von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aus. Nach der Veröffentlichung des Konzeptes kündigte er einen Umbau der Gematik an. Spahn kritisierte laut Ärzte Zeitung unter anderem die Länge des Gematik-Dokumentenpakets. Der Textumfang ist für Butz allerdings kein geeignetes Bewertungskriterium. Technische Spezifikationen seien nun mal umfangreich, so der BÄK-IT-Experte.

Wie geht es weiter?

Mit der Veröffentlichung ihres Konzepts im vergangenen Dezember erfüllte die Gematik ihre gesetzliche Verpflichtung gemäß § 291a SGB V. Demzufolge musste die Betreibergeslleschaft die technischen Rahmenbedingungen für die ePA bis zum 31. Dezember 2018 definieren. Nach dem Gesetzentwurf zum TSVG werden die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der Gematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.

Als „Datenautobahn" für die digitale Patientenakte sowie Anwendungen wie beispielsweise der elektronische Medikationsplan dient die Telematikinfrastruktur (TI). Deren Ausbau war bislang mit erheblichen mit Verzögerungen gepflastert. Während die Ärzte im vergangenen Jahr nach und nach mit den notwendigen Hardware-Konnektoren ausgestattet wurden, liegt die TI-Anbindung der Apotheken  noch weit zurück.

In der vergangenen Woche sind allerdings erste Fortschritte zu verzeichnen gewesen. So steht inzwischen fest, wie viel Geld die Apotheker für die Einrichtung der neuen technischen Ausrüstung und die Verwendung der TI regelmäßig erhalten sollen.




Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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