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Ausbildungsreform
Psychotherapeuten sollen Arzneimittelverordnung lernen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant einige Neuerungen in der Psychotherapie. Er will nicht nur die Versorgung psychisch Kranker verbessern. Auch die Psychotherapeutenausbildung will er reformieren: Die bisherige Ausbildung soll durch ein wissenschaftliches Masterstudium abgelöst werden, das zu einer Approbation führt. Vorgesehen sind auch Modellstudiengänge, in denen die Verordnung und Überprüfung von Psychopharmaka erprobt werden soll.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu zu ordnen und zu stärken. Unter anderem soll das Schulgeld für die Ausbildung in diesen Berufen gestrichen werden, so wie es für die Pflegeberufe bereits beschlossen ist. Das ließ auch Apotheker aufhorchen – denn betroffen sind unter anderem die für sie so wichtigen Pharmazeutisch-technischen Angestellten. Für sie soll das Schulgeld ebenfalls abgeschafft und die Ausbildung reformiert werden.
Im gleichen Abschnitt des Koalitionsvertrags ist ein zügiger Abschluss der Novellierung der Ausbildung der bisherigen psychologischen Psychotherapeuten in Form einer Direktausbildung versprochen. Tatsächlich hatte dies schon die Vorgänger GroKo vorgehabt – zu Jahresbeginn hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
Fünfjähriges Studium und anschließende Weiterbildung
Mit dem „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ will der Minister den Beruf der Psychotherapeuten auf eine neue Grundlage stellen und die Ausbildung attraktiver und bundesweit einheitlich gestalten. Vorgesehen ist, dass Universitäten künftig ein Direktstudium der Psychotherapie anbieten können. Dieses gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt. Das Studium soll nach Möglichkeit erstmals 2020 angeboten werden.
An das Studium soll eine nach jeweiligem Landesrecht organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen angeschlossen werden. Psychotherapeuten in Weiterbildung, die mit der Approbation die Erlaubnis erworben haben, Patienten psychotherapeutisch zu behandeln, sollen im Angestelltenverhältnis beschäftigt und für ihre Tätigkeit vergütet werden können. Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeuten zudem berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der GKV zu bewerben.
Modell-Studiengang soll Arzneimittelverordnung erproben
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Möglichkeit vor, einen „Modellversuchsstudiengang“ zuzulassen, der die Ziele des Studiums erweitert – und zwar um Kompetenzen, die zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen als Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung erforderlich sind. Es geht also perspektivisch um die Verordnung von Arzneimitteln, auch durch psychologische Psychotherapeuten.
Therapeuten und Ärzte gegen Rx-Verordnungen, aber...
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird erklärt, warum die Arzneimittelverordnung zunächst nur modellhaft erprobt werden soll: Die Mehrheit der in der psychotherapeutischen Versorgung tätigen Psychotherapeuten hätten sich im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens gegen die Möglichkeit ausgesprochen, verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen zu können. Das gelte ebenso für die Ärzteschaft. Zudem habe sich ein vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenes Forschungsgutachten im Ergebnis gegen eine Verschreibungsbefugnis von Medikamenten ausgesprochen.
Trend zu Befugniserweiterungen
Doch es gebe nach wie vor Stimmen, die sich für eine Ausweitung der Kompetenzen von Psychotherapeuten einsetzen, heißt es in der Begründung weiter. Hinzu komme, dass Befugniserweiterungen im Prozess der Novellierung aller Heilberufe zunehmend thematisiert werden. Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden, sich stärker auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren oder die Einsatzbreite der Berufe zu erhöhen. Insofern sei es konsequent, vorliegend mögliche Befugniserweiterungen vorzubereiten. Es biete sich an, eine entsprechende Ausbildung zunächst zu erproben.
Bei der Genehmigung solcher Modellstudiengänge soll darauf geachtet werden, dass die Studiengangskonzepte neben speziellen Kenntnissen der Psychopharmakologie breite medizinische Kenntnisse vermitteln. Diese sollen den später Verschreibenden in die Lage versetzen, den Gesundheitszustand des Patienten vor der Medikation zu bewerten. „Die Ausbildung muss mithin so ausgestaltet werden, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in gleicher Weise wie Ärztinnen und Ärzte die Arzneimitteltherapiesicherheit gewährleisten können, da es sich bei der Arzneimitteltherapie insbesondere im Hinblick auf verschreibungspflichtige Arzneimittel um einen Hochrisikoprozess handelt“, heißt es in der Begründung des Referentenentwurfs.
Geht es nach dem BMG, soll das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz in der zweiten Jahreshälfte 2019 verkündet werden und im Herbst 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.
1 Kommentar
Verordnung von Rx-AM
von Uwe Hüsgen am 16.01.2019 um 10:46 Uhr
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