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Ausbildungsreform
Psychotherapeuten sollen Arzneimittelverordnung lernen
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant einige Neuerungen in der Psychotherapie. Er will nicht nur die Versorgung psychisch Kranker verbessern. Auch die Psychotherapeutenausbildung will er reformieren: Die bisherige Ausbildung soll durch ein wissenschaftliches Masterstudium abgelöst werden, das zu einer Approbation führt. Vorgesehen sind auch Modellstudiengänge, in denen die Verordnung und Überprüfung von Psychopharmaka erprobt werden soll.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe im Rahmen eines Gesamtkonzeptes neu zu ordnen und zu stärken. Unter anderem soll das Schulgeld für die Ausbildung in diesen Berufen gestrichen werden, so wie es für die Pflegeberufe bereits beschlossen ist. Das ließ auch Apotheker aufhorchen – denn betroffen sind unter anderem die für sie so wichtigen Pharmazeutisch-technischen Angestellten. Für sie soll das Schulgeld ebenfalls abgeschafft und die Ausbildung reformiert werden.
Im gleichen Abschnitt des Koalitionsvertrags ist ein zügiger Abschluss der Novellierung der Ausbildung der bisherigen psychologischen Psychotherapeuten in Form einer Direktausbildung versprochen. Tatsächlich hatte dies schon die Vorgänger GroKo vorgehabt – zu Jahresbeginn hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
Fünfjähriges Studium und anschließende Weiterbildung
Mit dem „Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz“ will der Minister den Beruf der Psychotherapeuten auf eine neue Grundlage stellen und die Ausbildung attraktiver und bundesweit einheitlich gestalten. Vorgesehen ist, dass Universitäten künftig ein Direktstudium der Psychotherapie anbieten können. Dieses gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Nach bestandener Prüfung wird die Approbation erteilt. Das Studium soll nach Möglichkeit erstmals 2020 angeboten werden.
An das Studium soll eine nach jeweiligem Landesrecht organisierte Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen angeschlossen werden. Psychotherapeuten in Weiterbildung, die mit der Approbation die Erlaubnis erworben haben, Patienten psychotherapeutisch zu behandeln, sollen im Angestelltenverhältnis beschäftigt und für ihre Tätigkeit vergütet werden können. Mit Abschluss der Weiterbildung sind Psychotherapeuten zudem berechtigt, sich ins Arztregister eintragen zu lassen und sich um eine Zulassung für die Versorgung im Rahmen der GKV zu bewerben.
Modell-Studiengang soll Arzneimittelverordnung erproben
Der Gesetzentwurf sieht zudem die Möglichkeit vor, einen „Modellversuchsstudiengang“ zuzulassen, der die Ziele des Studiums erweitert – und zwar um Kompetenzen, die zur Feststellung, Verordnung und Überprüfung von psychopharmakologischen Maßnahmen als Bestandteil der psychotherapeutischen Versorgung erforderlich sind. Es geht also perspektivisch um die Verordnung von Arzneimitteln, auch durch psychologische Psychotherapeuten.
1 Kommentar
Verordnung von Rx-AM
von Uwe Hüsgen am 16.01.2019 um 10:46 Uhr
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