Hilfsmittelversorgung

Spahn will Rahmenverträge statt Ausschreibungen

Berlin - 16.01.2019, 11:35 Uhr

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht auch nach der jüngsten Reform im Hilfsmittelbereich keine ausreichende Verbesserung in der Versorgung und will daher Ausschreibungen stoppen. ( r / Foto: adrian_ilie825 / stock.adobe.com)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sieht auch nach der jüngsten Reform im Hilfsmittelbereich keine ausreichende Verbesserung in der Versorgung und will daher Ausschreibungen stoppen. ( r / Foto: adrian_ilie825 / stock.adobe.com)


Noch nicht in trockenen Tüchern

Geht es nach Spahn, sollen Krankenkassen die Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten künftig ausschließlich im Wege von Rahmenverträgen mit Beitrittsmöglichkeit sicherstellen. Und diese müssen ausdrücklich verhandelt werden; Open-House-Verträge, bei denen die Kassen die Bedingungen einseitig festlegen, soll es ausdrücklich nicht geben. Im Ausnahmefall soll es Krankenkassen weiterhin möglich sein, Einzelvereinbarungen schließen können. So, wenn der Aufwand für eine Vertragsanbahnung, etwa wegen des besonderen Versorgungsbedarfs eines Versicherten, wirtschaftlich nicht zweckmäßig wäre. Da die Ausschreibungsoption gestrichen wird, bedarf es auch keiner gemeinsamen Empfehlungen zur Zweckmäßigkeit von Ausschreibungen mehr.

Noch ist dieser Plan nicht in trockenen Tüchern. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages muss noch entscheiden, ob die vorliegende Formulierungshilfe im Rahmen der TSVG-Beratungen aufgegriffen wird. Zwar findet am heutigen Mittwochnachmittag die öffentliche Anhörung zum TSVG-Entwurf statt – doch das heißt nicht, dass es für einen erst danach verabschiedeten Änderungsantrag zu spät wäre. Das TSVG ist nämlich mittlerweile zum umfangreich geworden, dass es im Februar eine weiter öffentliche Anhörung im Ausschuss geben wird.

BVmed kritisiert bisherige Preisfokussierung

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fände es jedenfalls gut, wenn die Ausschreibungen verboten würden. Dies sei der „richtige Weg für eine qualitätsgesicherte Hilfsmittelversorgung“. BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt erklärte: „Es hat sich bereits in mehreren Fällen gezeigt, dass Ausschreibungen durch eine reine Preisfokussierung zu erheblichen Qualitätseinbußen bei den Patienten und zu steigenden Aufzahlungen führen. Wir unterstützen es sehr, dass die Politik dies nun nicht länger hinnehmen will“. Der Verband ist überzeugt, dass das Verbot von Ausschreibungen Patienten nutzen werde, weil sie sich damit auf eine qualitätsgesicherte Versorgung verlassen könnten.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Als Ghostwriter des BMG folgender Vorschlag:

von A. Fischer am 16.01.2019 um 14:42 Uhr

§1 Hilfsmittel in der Bundesrepublik Deutschland werden von Leistungserbringern mit einer Kostenpauschale berechnet wie folgt:
(1 ) Apotheken: Hilfsmittelkosten werden berechnet nach dem aktuellen Arzneimitteleinkaufspreis (AEP) + 30% Aufschlag.
(2) Sanitätshäuser: Hilfsmittelkosten werden berechnet nach dem aktuellen Einkaufspreis ....
(3) Krankenhäuser: ....
....

.... Es könnte so einfach sein.

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