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Formfehler-Retaxationen
Kühne (CDU): Ärzte schulen statt Apotheker bestrafen
Nach der Überarbeitung des Rahmenvertrages im Jahr 2016 dürfte sich für die Apotheker die Lage in Sachen Formfehler-Retaxationen etwas entspannt haben. Dass Apotheker aber nach wie vor aufgrund von ärztlich verursachten Formfehlern retaxiert werden, verärgert den CDU-Gesundheitspolitiker Dr. Roy Kühne. Der Bundestagsabgeordnete will den Kassen jetzt vorschlagen, die Ärzte in Sachen korrekter Rezept-Bearbeitung zu schulen.
Im Mai 2016 einigten sich der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen auf eine Neufassung des dritten Paragrafen des Rahmenvertrages. Dort ist der Vergütungsanspruch des Apothekers gegenüber der Krankenkasse geregelt. Dieser Vergütungsanspruch entsteht dadurch, dass er eine „gültige ordnungsgemäße“ Verordnung eines Vertragsarztes beliefert. Viele Krankenkassen suchten auf den eingereichten Rezepten intensiv nach (Form-)Fehlern – denn dann hatten sie einen Grund die Zahlung an die Apotheker zu verringern oder sogar ganz zu streichen.
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Der nun geltende Rahmenvertrag sieht allerdings viele Fälle vor, in denen der Apotheker trotz eines Fehlers entweder die Möglichkeit zum Nachbessern erhält oder trotzdem vergütet wird. Der Schlüsselsatz für die Apotheker im aktualisierten Rahmenvertrag dürfte sein, dass der Vergütungsanspruch der Apotheker „trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann [entsteht], wenn es sich um einen unbedeutenden, die Arzneimittelsicherheit und die Wirtschaftlichkeit nicht wesentlich tangierenden, insbesondere formalen Fehler handelt“.
Trotzdem kommt es auch heute noch zu Retaxationen gegenüber Apothekern aufgrund von Fehlern bei der Bedruckung des Rezeptes. Dr. Roy Kühne, CDU-Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, sprach mit DAZ.online am gestrigen Mittwoch über die Werbeausgaben der Krankenkassen. In diesem Zusammenhang erklärte Kühne auch, dass er Formfehler-Retaxationen nach wie vor für ungerecht halte. Denn:
Bei der Retaxation aufgrund von Formfehlern wird aus meiner Sicht seit Jahren das Verursacher-Prinzip gebrochen. Denn der eigentliche Verursacher des Fehlers ist ja nicht der Apotheker, sondern der Arzt. Der Leistungserbringer, in diesem Fall der Apotheker, wird für mögliche Fehler aber bestraft. Das kann nicht sein.“
1 Kommentar
Halbgottschulung
von Thomas Kerlag am 24.01.2019 um 11:45 Uhr
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