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Pharmazeutische Dienstleistungen
Becker: Spahn könnte sich Folgeverordnungen in der Apotheke vorstellen
Folgeverordnungen in der Apotheke in anderen Ländern schon etabliert
Dass die Ärzteschaft sich durch die Forderungen der Apotheker und das Angebot neuer Dienstleistungen in den Apotheken angegriffen fühlen könnte, bezeichnete BAK-Präsident Kiefer in Schladming als ein lösbares Problem. Gerade in der jüngeren Ärztegeneration setze sich die Sichtweise durch, dass solche Angebote auch eine Entlastung der Hausärzte sein können. Außerdem: „Es wird auch zukünftig im Gesundheitswesen mehr Arbeit als Arbeiter geben.“ Kiefer stellte auf dem Pharmacon klar, dass honorierte Dienstleistungen aber nur zusätzliche Einkommensquellen sein können. Das Packungshonorar bleibe eine wichtige Größe in der Honorierung. Beispielsweise müsse die Logistik auch weiterhin honoriert werden, und das könne man eben am sinnvollsten, wenn man die Vergütung auch an die Stückzahl knüpfe.
Die neuen Dienstleistungen sollen die Arzneimittelabgabe nur ergänzen, nicht etwa ersetzen, sagte der BAK-Präsident. „Eine Apotheke ohne Arzneimittel kann und will ich mir nicht vorstellen“, so Kiefer. Die Apotheke werde immer mehr sein als eine „pharmazeutische Praxis“, in der es nur noch Beratung, aber keine Produkte mehr gibt.
UK, USA, Kanada: Rezepte aus der Apotheke
Dass Apotheker Folgeverordnungen ausstellen, ist in anderen Ländern überhaupt nicht unüblich. In Kanada können die Pharmazeuten in einigen Provinzen Folgeverordnungen ausstellen und unter bestimmten Umständen sogar eine Therapie mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln initiieren. Auch in einigen US-Bundesstaaten ist das schon Realität. In Dänemark diskutiert die Politik derzeit darüber, dass Apotheker in gewissen Situationen Rezepte über kleinere Arzneimittelpackungen selbst ausstellen dürfen. Das Projekt trägt den Namen „Behandlungsapotheker“.
Und nach einer bestimmten Fortbildung dürfen Pharmazeuten in Großbritannien bereits seit 2004 alle Arzneimittel abgeben, über die ein Arzt vorher eine Erstverordnung ausgestellt hatte. Der Gesetzgeber hatte diese Regel damals auch eingeführt, um die überfüllten Arztpraxen zu entlasten.
8 Kommentare
Folgerezept
von Kleiner Apotheker am 28.01.2019 um 8:12 Uhr
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Wozu braucht es dafür Apotheker?
von Andreas Grünebaum am 26.01.2019 um 18:23 Uhr
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FOLGEN 2
von Dr.Diefenbach am 26.01.2019 um 10:28 Uhr
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Folgen
von Reinhard Rodiger am 25.01.2019 um 21:04 Uhr
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AW: Folgen
von Dirk Krüger am 26.01.2019 um 10:11 Uhr
Bezahlung
von Anita Peter am 25.01.2019 um 13:29 Uhr
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AW: Bezahlung 2.0
von Dr Schweikert-Wehner am 25.01.2019 um 19:10 Uhr
jaaaa
von Karl Friedrich Müller am 25.01.2019 um 13:12 Uhr
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