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Ketten-Gesetz und Apothekenpflicht
In Italien bricht das Apotheken Chaos aus – wieder einmal
Verbandspräsidenten verkaufen Apotheken
Dadurch dass es in Italien weiterhin eine strikte Bedarfsplanung gibt, die sich an demografischen und regionalen Kriterien orientiert, können die Ketten allerdings nicht frei walten. Wahrscheinlich auch deswegen waren die Tätigkeiten der großen Konzerne in Italien in den Monaten nach dem Deregulierungsgesetz bislang eher zurückhaltend. Wie DAZ.online berichtete, sollen insbesondere McKesson Europe, Dr. Max und Walgreens Boots Alliance zugekauft haben. Die neuen Kettenapotheken sollen sich aber noch im zweistelligen Bereich bewegen, insgesamt gibt es rund 18.200 Apotheken in Italien.
Seitdem der Antrag der 5-Stelle-Lega-Nord-Regierung nun offiziell eingebracht ist, diskutieren sowohl das Abgeordnetenhaus als auch der Senat also schon wieder über eine Reform des Apothekenmarktes. In diese Diskussion hinein kam aber eine andere, kuriose Meldung: Das Apotheken-Nachrichtenportal „pharmacyscanner.it“ berichtete Anfang des Jahres, dass die italienische Kette Hippocrates inzwischen 28 Standorte in Italien besitze. Zwei dieser übernommenen Apotheken sollen besondere Vorinhaber haben: Es geht um die Präsidenten zweier lokaler Apothekerverbände aus den Städten Vicenza und Venedig.
Apotheken-Chaos im Parlament
In den beiden Kammern des italienischen Parlaments ist inzwischen wieder das Regelungschaos ausgebrochen: Viele Politiker sehen nun die Chance, schon lange geforderte Umstellungen am Apothekenmarkt zu beantragen. So gab es kürzlich einen Antrag, der die Entlassung der Medikamentenliste „C“ (Fascia C) aus der Rezept- und Apothekenpflicht vorsah. Zur Erklärung: Die Listen A, B und C dürfen ausschließlich in Apotheken und nicht in den OTC-Shops (Parafarmacie) verkauft werden. Die Lobby-Organisation der OTC-Shops drängt aber schon seit Jahren darauf, die C-Liste freizugeben. Zu dieser Medikamentenliste gehören alle Präparate, die zwar der Rezept- und Apothekenpflicht unterliegen, aber nicht erstattungsfähig sind. In Italien sind das fast alle Antibiotika, Analgetika, aber auch starke Beruhigungsmittel, etwa Lorazepam.
Der Antrag von Gesundheitsministerin Grillo zur Re-Regulierung, also zur Wiedereinführung der 51-Prozent-Anteilsgrenze für Apotheker, scheint hingegen vom Tisch zu sein. Obwohl die rechtspopulistische Regierung in beiden Kammern eine Mehrheit hat, kam Grillo damit nicht durch. Vielmehr wird inzwischen über einen Kompromiss gesprochen: Demnach könnte die 20-Prozent-Marktanteilsgrenze für die Kettenkonzerne auf 10 Prozent abgesenkt werden. Aber sicher ist derzeit – mal wieder – nur eins in Italien: Dass nichts sicher ist.
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