Ermittlungen

War die Rückübertragung der Bottroper Zyto-Apotheke illegal?

Karlsruhe - 13.02.2019, 12:45 Uhr

Die Alte Apotheke in Bottrop wurde nach der Verhaftung des Zyto-Apothekers
Peter S. an seine Mutter zurückübertragen. ( r / Foto: imago)

Die Alte Apotheke in Bottrop wurde nach der Verhaftung des Zyto-Apothekers Peter S. an seine Mutter zurückübertragen. ( r / Foto: imago)


Ermittlungsverfahren gegen den Notar eingeleitet

Der Notar hätte die Beurkundung der Rückübertragung womöglich gar nicht vornehmen dürfen, argumentiert der Nebenklagevertreter Andreas Schulz. Notare sind verpflichtet, Handlungen abzulehnen, bei denen erkennbar der Verdacht besteht, dass unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden. Nach Einschätzung des Anwalts dürfte dies auf die Rückübertragung der Bottroper Apotheke zutreffen. Die Staatsanwaltschaft Essen hat nach Informationen von DAZ.online gegen den Notar ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und dieses zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Wuppertal weitergeleitet. Das Landgericht Wuppertal hat als Dienstaufsichtsbehörde des Notars zudem den Sachverhalt sowie die Vorwürfe geprüft und aufgrund des bestehenden Verdachts „das Erforderliche“ veranlasst. Auf Anfrage wollte der Pressesprecher des Gerichts zu dem Fall nicht Stellung nehmen.

Nebenklagevertreter Schulz hält es für möglich, dass frühere Patienten des Apothekers Forderungen gegen ihn durchsetzen können – und zwar im Rahmen eines Insolvenzverfahrens über eine so genannte Vorsatzanfechtung von Verträgen des Apothekers, mit denen dieser womöglich Vermögensgegenstände angesichts etwa seiner drohenden Insolvenz abgegeben hat. Derartige Geschäfte können bis zu zehn Jahre rückwirkend aufgehoben werden

Es könnte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden

Nach Informationen von DAZ.online könnte demnächst vom Amtsgericht Essen ein Insolvenzverfahren eröffnet werden: Die Staatsanwaltschaft Essen hat einen Insolvenzantrag gestellt, wie die Pressesprecherin auf Nachfrage bestätigt. Dies hinge mit der zu erwartenden Einziehung von 17 Millionen Euro zusammen, welche vom Landgericht Essen im Urteil von Juli 2018 verfügt wurde. Voraussetzung für einen derartigen Antrag seitens der Staatsanwaltschaft ist, dass sie keine Zweifel an der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat.

Haben Peter S. und seine Mutter tatsächlich mit Gläubigerbenachteiligungsvorsatz gehandelt, um das Vermögen vor entsprechenden Forderungen zu sichern? Ein Strafverteidiger des Apothekers erklärte zunächst gegenüber DAZ.online, er würde eine Stellungnahme zu diesem Vorwurf ernsthaft in Erwägung ziehen – welche jedoch bis Redaktionsschluss ausblieb. DAZ.online kontaktierte gleichfalls eine Medienrechtskanzlei, welche in der Vergangenheit die Mutter von S. vertreten hatte. Auch von dieser Seite erfolgte keine Stellungnahme.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.