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EU-Parlament: Arzneimittelpreise bleiben Sache der Mitgliedstaaten

Berlin - 15.02.2019, 17:00 Uhr

Nach Auffassung des EU-Parlaments soll die Bewertung des Zusatznutzens auf EU-Ebene vorgenommen werden, die Preisbildung weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Das BMG fordert, dass auf EU-Ebene kein Zusatznutzen bestimmt werden soll, sondern nur eine rein deskriptive Bewertung. (c / Foto: imago)

Nach Auffassung des EU-Parlaments soll die Bewertung des Zusatznutzens auf EU-Ebene vorgenommen werden, die Preisbildung weiterhin Sache der Mitgliedstaaten bleiben. Das BMG fordert, dass auf EU-Ebene kein Zusatznutzen bestimmt werden soll, sondern nur eine rein deskriptive Bewertung. (c / Foto: imago)


BMG: nur deskriptive Bewertung

Ganz so trivial ist die Nutzenbewertung aus Sicht der Bundesregierung offenbar nicht, wie Dr. Anna-Maria Mattenklotz vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) am vergangenen Mittwoch auf der Handelsblatt-Tagung „Pharma 2019“ erläuterte. Denn ein Zusatznutzen hänge unter anderem von nationalen Gegebenheiten ab. Dieser werde ja in Relation einer Vergleichstherapie gemessen. Nun gebe es auch Medikamente, die nicht in allen Mitgliedstaaten zugelassen seien oder sich auf nationaler Ebene in ihren Anwendungsgebieten unterschieden. Weitere nationale Unterschiede bestünden bei bestimmten Endpunkten wie etwa der Liegedauer im Krankenhaus, die ebenfalls vom lokalen Gesundheitssystem abhänge. Auch Subgruppen würden zum Teil unterschiedlich definiert.

Deshalb solle auf EU-Ebene lediglich eine deskriptive, klinische Bewertung vorgenommen werden, ohne einen Zusatznutzen zu bestimmen. Und für diese rein wissenschaftliche Bewertung bedürfe es auch keiner Mehrheitsentscheidung. Mattenklotz stellte klar heraus, dass man die EU-Nutzenbewertung nicht grundsätzlich ablehnen wolle. „Deutschland will konstruktiv mitarbeiten“, versicherte die BMG-Referatsleiterin.

Wie geht es weiter?

Bis das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, kann es noch etwas dauern. Mit der am gestrigen Donnerstag gefassten Entschließung hat das EU-Parlament zwar ein Mandat für Verhandlungen im Rat der EU. Doch bislang konnten die Mitgliedstaaten im Rat noch keine gemeinsame Position mit dem EU-Parlament finden.

Im Rat kommen Minister aus allen EU-Ländern zusammen, um Rechtsvorschriften zu diskutieren, zu ändern und anzunehmen. Zusammen mit dem EU-Parlament ist der Rat das Hauptbeschlussorgan der EU. Der Vorsitz des Rates wechselt halbjährlich, und zum nächsten Mal zum 1. Juli.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Die Arzneimittelpreise bleiben Sache der Mitgliedstaaten

von Dunin von Przychowski am 19.03.2019 um 9:42 Uhr

??? Also die Arzneimittelpreise bleiben Sache der Mitgliedstaaten aber Deutschland soll wegen der EU seine Arzneimittelpreisverordnung ändern?

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