Antwort auf Linken-Anfrage

BMG will Fixhonorar für Versandhändler nicht absenken

Berlin - 18.02.2019, 11:30 Uhr

Versender bekommen das gleiche Fixhonorar wie Präsenzapotheken. Das Ministerium will daran nichts ändern. (c / Foto: imago)

Versender bekommen das gleiche Fixhonorar wie Präsenzapotheken. Das Ministerium will daran nichts ändern. (c / Foto: imago)


Versender haben einen deutlich geringeren Beratungsaufwand als Präsenzapotheken, finden die Linken. Wäre es nicht logisch, wenn Versandapotheken einen geringeren Fixzuschlag erhalten würden? Dies und Weiteres fragte kürzlich Sylvia Gabelmann, die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion im Bundestag, die Regierung. Der Antwort zufolge scheint das Bundesgesundheitsministerium keinen Änderungsbedarf bei der Apothekenhonorierung zu sehen.

Eine Telefonnummer auf die Website schreiben oder tagtäglich in der Offizin Rede und Antwort stehen? Was Versender und Präsenzapotheken zur Erfüllung ihrer Beratungspflicht leisten müssen, dabei bestehe ein großes Ungleichgewicht, finden die Linken.

Vor einigen Tagen stellte die Linksfraktion im Bundestag eine kleine Anfrage zum Versandhandel, bei der es um Datenschutz und auch um die Unterschiede bei der Beratungspflicht ging. Federführend bei dieser parlamentarischen Initiative ist die Arzneimittelexpertin der Linken und einzige Apothekerin im Bundestag, Sylvia Gabelmann.

Linke: Betreiben Versender Rosinenpickerei?

„Inwiefern sieht die Bundesregierung hier eine systematische Ungleichbehandlung?“, lautet eine Teilfrage. Und – angenommen, dass vor allem Kunden mit geringem Beratungsbedarf online bestellen – inwieweit werde aus Sicht der Bundesregierung Rosinenpickerei seitens der Versender betrieben?

Außerdem stellen Gabelmann und Kollegen die Apothekenhonorierung in Frage. Denn Versender und Präsenzapotheken erhalten derzeit pro Arzneimittelpackung dieselbe Pauschale für die Beratung. Unter der Annahme, dass Versandapotheken diese Leistung in deutlich geringerem Ausmaß erbringen, fragen die Linken, ob die Bundesregierung plane, die Beratungspauschale für Versandapotheken abzusenken.

 „Keine preisliche Differenzierung“

Solche Pläne bestehen seitens der Bundesregierung offenbar nicht. Dies geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, die DAZ.online vorliegt. Der Festzuschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung diene der Deckung des Aufwandes der Apotheke bei der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU).

Dabei sei sowohl die Bereitstellung als auch die tatsächliche Erbringung der Beratungsleistung inbegriffen. „Eine preisliche Differenzierung danach, ob und in welchem zeitlichen oder inhaltlichen Umfang Kunden der Apotheke das Beratungsangebot oder die Beratungsleistung jeweils tatsächlich in Anspruch nehmen, findet nicht statt und wäre im Übrigen auch nicht sachgerecht“, so Weiss weiter.

BMG: Unterschiede liegen in der Natur der Sache

Also kein Bedarf, hier etwas zu ändern. Und was die unterschiedlichen Anforderungen betrifft, dazu schreibt Weiss: „Durch die unterschiedlichen Modalitäten für Präsenz- und Versandapotheken wird den tatsächlichen Besonderheiten des Versandhandels Rechnung  getragen.“

Abgesehen davon dürfe nach § 17 Absatz 2a Satz 2 ApBetrO die Versendung eines Arzneimittels nicht erfolgen, wenn zur sicheren Anwendung des Arzneimittels ein Informations- oder Beratungsbedarf besteht, der auf einem anderen Wege als einer persönlichen Information oder Beratung durch einen Apotheker oder eine Apothekerin nicht erfolgen kann. Wie häufig deshalb eine Arzneimittelpackung nicht versendet wird, ist vermutlich schwer nachzuvollziehen. Der BMG-Antwort zufolge liegen der Bundesregierung auch keine Daten dazu vor, wie häufig pharmazeutische Beratung bei Versandkäufen überhaupt stattfindet.

Gabelmann: Beratungsqualität stärken, Rx-Versandhandel verbieten

Gabelmann, die sich seit ihrem Amtsantritt stets für die Belange der Vor-Ort-Apotheken eingesetzt hatte und als bekennende Befürworterin des Rx-Versandverbots gilt, stellt die BMG-Antwort nicht zufrieden. „Präsenzapotheken müssen beraten, dürfen aber nicht rabattieren. Bei ausländischen Internetapotheken ist es umgekehrt. Und beide kämpfen um die gleichen Patienten. Diese Situation ist wirklich ein Treppenwitz der Gesundheitspolitik.“

Aus ihrer Sicht ist es absurd, bei heimischen Apotheken die Heilberuflichkeit stärken zu wollen, während das offenbar bei Internetapotheken keine Rolle spielt. „Wir fordern, die Patientensicherheit und Complianceförderung in den Mittelpunkt der Apothekenpolitik zu stellen. Das kann nur bedeuten, die Beratungsqualität zu stärken, das pharmazeutische Angebot zu erweitern und den Rx-Versandhandel zu verbieten“, so Gabelmann weiter. Auf keinen Fall werde man seitens der Linken einem „Kuhhandel“ zustimmen, bei dem das eine mit dem anderen verrechnet werde.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

es gibt keine Versand-APOTHEKEN !!!!

von susemr am 18.02.2019 um 19:30 Uhr

die Klarsichtigkeit der Linken ist ein unerwartetes, aber für uns leider folgenloses Geschenk. Warum fragt keiner mal nach, ob Herr Spahn schon einen Vertrag als saudi-arabischer Gesundheitsminister in der Tasche hat -man könnte den Eindruck gewinnen ....
Hier noch eine sehr große Bitte an alle Nachrichten-Redaktionen im deutschsprachigen Raum: bitte schreibt n i e m a l s von "InternetAPOTHEKEN", oder "VersandAPOTHEKEN" !!! Nehmt doch z.B. konsequent "ArzneimittelVERSENDER", damit dieser unerträgliche und völlig irreführende Euphemismus "VersandAPOTHEKEN" aus dem deutschen Sprachgebrauch verschwindet. Ich erlebe immer wieder, daß, wenn ich Gesprächspartner so korrigiere, ich Nachdenklichkeit und groooßes Verständnis für unsere problematische Lage ernte!!! Kleine Schritte, die aber auch den dicken Stein der Ignoranz höhlen ... I hope so!!

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