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Antwort auf Linken-Anfrage
BMG will Fixhonorar für Versandhändler nicht absenken
Versender haben einen deutlich geringeren Beratungsaufwand als Präsenzapotheken, finden die Linken. Wäre es nicht logisch, wenn Versandapotheken einen geringeren Fixzuschlag erhalten würden? Dies und Weiteres fragte kürzlich Sylvia Gabelmann, die Arzneimittelexpertin der Linksfraktion im Bundestag, die Regierung. Der Antwort zufolge scheint das Bundesgesundheitsministerium keinen Änderungsbedarf bei der Apothekenhonorierung zu sehen.
Eine Telefonnummer auf die Website schreiben oder tagtäglich in der Offizin Rede und Antwort stehen? Was Versender und Präsenzapotheken zur Erfüllung ihrer Beratungspflicht leisten müssen, dabei bestehe ein großes Ungleichgewicht, finden die Linken.
Vor einigen Tagen stellte die Linksfraktion im Bundestag eine kleine Anfrage zum Versandhandel, bei der es um Datenschutz und auch um die Unterschiede bei der Beratungspflicht ging. Federführend bei dieser parlamentarischen Initiative ist die Arzneimittelexpertin der Linken und einzige Apothekerin im Bundestag, Sylvia Gabelmann.
Linke: Betreiben Versender Rosinenpickerei?
„Inwiefern sieht die Bundesregierung hier eine systematische Ungleichbehandlung?“, lautet eine Teilfrage. Und – angenommen, dass vor allem Kunden mit geringem Beratungsbedarf online bestellen – inwieweit werde aus Sicht der Bundesregierung Rosinenpickerei seitens der Versender betrieben?
Außerdem stellen Gabelmann und Kollegen die Apothekenhonorierung in Frage. Denn Versender und Präsenzapotheken erhalten derzeit pro Arzneimittelpackung dieselbe Pauschale für die Beratung. Unter der Annahme, dass Versandapotheken diese Leistung in deutlich geringerem Ausmaß erbringen, fragen die Linken, ob die Bundesregierung plane, die Beratungspauschale für Versandapotheken abzusenken.
„Keine preisliche Differenzierung“
Solche Pläne bestehen seitens der Bundesregierung offenbar nicht. Dies geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, die DAZ.online vorliegt. Der Festzuschlag nach der Arzneimittelpreisverordnung diene der Deckung des Aufwandes der Apotheke bei der Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU).
Dabei sei sowohl die Bereitstellung als auch die tatsächliche Erbringung der Beratungsleistung inbegriffen. „Eine preisliche Differenzierung danach, ob und in welchem zeitlichen oder inhaltlichen Umfang Kunden der Apotheke das Beratungsangebot oder die Beratungsleistung jeweils tatsächlich in Anspruch nehmen, findet nicht statt und wäre im Übrigen auch nicht sachgerecht“, so Weiss weiter.
1 Kommentar
es gibt keine Versand-APOTHEKEN !!!!
von susemr am 18.02.2019 um 19:30 Uhr
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