EU-Fälschungsschutz

Hollands und Dänemarks Apotheken können auf Kostenerstattung hoffen

Berlin - 19.02.2019, 07:00 Uhr

DAZ.online hat in vielen europäischen Ländern nachgefragt, ob Apotheker auf Kostenerstattung für die Umsetzung des Fälschungsschutzsystems hoffen können. Nur die Niederländer planen das. (j/Foto: rh2010/adobe.stock.com)

DAZ.online hat in vielen europäischen Ländern nachgefragt, ob Apotheker auf Kostenerstattung für die Umsetzung des Fälschungsschutzsystems hoffen können. Nur die Niederländer planen das. (j/Foto: rh2010/adobe.stock.com)


Neue Apothekensoftware, neue Scanner, Schulungen, Registrierungspauschalen – das kürzlich in Kraft getretene EU-Fälschungsschutzsystem erzeugt einige Kosten für Apotheker. Der Verein Freie Apothekerschaft hat das zum Thema gemacht und forderte in der vergangenen Woche finanzielle Unterstützung vom Staat. DAZ.online hat sich in anderen Ländern nach eventuellen Erstattungen umgehört. Und siehe da: In den Niederlanden und in Dänemark sind solche Hilfen angedacht.

Seit dem 9. Februar gibt es noch einen weiteren Arbeitsprozess, den die Apotheker bei jeder Abgabe berücksichtigen müssen. Seit diesem Datum sind die knapp 20.000 Apotheken nämlich an das Securpharm-Netz angeschlossen, das EU-weite Fälschungsschutzsystem. Dabei sind die Apotheker als letztes Glied in der Lieferkette dafür verantwortlich, jedes Rx-Arzneimittel per Scan auszubuchen. Das hört sich zunächst simpel an. Die Einrichtung, der neuen Scanner und die Anbindung der Apotheker an das neue Sicherheitssystem waren aber eine jahrelange Monsteraufgabe.

Eine Aufgabe, bei der auch Kosten entstanden sind. In Deutschland sogar mehr als in anderen EU-Mitgliedstaaten, weil man sich hier für die sogenannte Zwei-Server-Lösung entschieden hat, die nach den EU-Vorgaben gar nicht erforderlich ist. Doch der Apothekerseite war es wichtig, dass die Pharmaunternehmen keinen Einblick in die Warenströme der Apotheken enthalten. Und so haben Apotheken und Hersteller jeweils eigene Server, die anonymisiert miteinander Daten austauschen.

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Die Apotheker werden nun mehrfach zur Kasse gebeten. Da wären zum Beispiel 20 Euro für das sogenannte N-ID-Zertifikat, das jede Apotheke benötigt, um sich beim nationalen Sicherheitssystem zu registrieren. Hinzu kommt eine monatliche Nutzungsgebühr von 10 Euro pro Apotheke, die an die ABDA-Tochter NGDA gezahlt werden muss. Des Weiteren mussten sich viele Apotheken erst die nötigen Scanner zulegen. Die Kosten hierfür variieren. Die Software-Anbieter mussten ihre Systeme umstellen – einige Anbieter verlangten dafür Aufschläge, andere nicht. Der Software-Anbieter Awinta verlangt beispielsweise 11,50 Euro zusätzlich im Monat. Nicht zu unterschätzen ist auch der Personalaufwand, also die Mehrarbeit, weil der 2-D-Code zunächst gesucht werden muss. Außerdem waren im Vorfeld  teils Schulungen nötig.

In Deutschland ist eine Erstattung dieser Kosten nicht vorgesehen. Da das Fälschungsschutzsystem (außer in Italien, Belgien und Griechenland) zeitgleich umgesetzt wird, hat DAZ.online sich in mehreren der 31 Teilnehmerstaaten umgehört. Oftmals gab es die gleiche Antwort: „Es gab keine Kostenerstattung oder andere finanzielle Hilfen des Staates“, erklärte beispielsweise eine Sprecherin der finnischen Arzneimittelbehörde. Eine Sprecherin des irischen Apothekerverbandes erklärte: „Hersteller, Großhändler und Apotheker müssen die Kosten ihrer internen Umstellungen selbst tragen, dazu gehören die Änderungen im Verpackungsprozess, der Kauf der Scanner und die Updates bei den Softwaresystemen.“ Die gleiche Antwort kam aus Schweden.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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