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Landgericht Düsseldorf
DocMorris will 15 Millionen Euro Schadensersatz
DocMorris versus Apothekerkammer Nordrhein: Am Düsseldorfer Landgericht wird am heutigen Freitag eine Klage des niederländischen Versandhändlers gegen die Kammer verhandelt. Doc Morris fordert einen millionenschweren Schadenersatz, weil die Kammer per Gericht die Gabe von Boni auf Rx verhindern ließ. Der EuGH erklärte das Geschäftsmodell aber später für rechtmäßig. Doc Morris meint nun, dass dem Unternehmen durch die Kammer Geschäfte entgangen seien. Die AK Nordrhein hat schon zahlreiche Gerichtsverfahren gegen DocMorris geführt.
Neues Kapitel im schier endlosen Streit zwischen den deutschen Apotheken und den Versendern im EU-Ausland: Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt an diesem Freitag (13.30 Uhr) eine Klage von DocMorris gegen die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Der Arzneimittelversender aus den Niederlanden und Tochter der Schweizer zur Rose Group meint, dass ihm durch die diversen Klagen und Vollstreckungen der AKNR bis Ende 2015 ein Gesamtschaden von rund 15 Millionen Euro entstanden sei. Und diesen will DocMorris nun ersetzt haben.
Bekanntlich hat die AKNR in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich das Landgericht Köln angerufen, um gegen Rx-Boni-Aktionen von DocMorris und die damit verbundenen Verstöße gegen die Rx-Preisbindung vorzugehen. Im Sommer 2012 hatte der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass sich ausländische Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten in Deutschland versenden. Die vor allem in einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Entscheidungen aus Köln ließ die Kammer auch vollstrecken.
Rückwirkung des EuGH-Urteils?
Im Oktober 2016 entschied dann jedoch der Europäische Gerichtshof, es verstoße gegen die Warenverkehrsfreiheit, wenn sich EU-Versender an die deutschen Festpreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel halten müssten. Nun meint DocMorris, das Vorgehen der AKNR sei auch in der Vergangenheit ungerechtfertigt gewesen und fordert von der Apothekerkammer Schadenersatz, weil diese die Geschäfte durch juristische Interventionen verhindert habe.
Die Apothekerkammer hält die Schadenersatz-Forderung hingegen für unbegründet. Sie meint, auch nach der EuGH-Entscheidung sei nicht klar, ob die Rx-Preisbindung für EU-Versender gelte oder nicht.
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Pikant am jetzigen Verfahren ist der Gerichtsort. Während die AKNR in Köln regelmäßig gegen DocMorris gewann, war es das Oberlandesgericht Düsseldorf, das für die EuGH-Vorlage gesorgt hatte, nachdem die Rechtslage in Deutschland infolge des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe eigentlich schon geklärt schien.
Ein Urteil wird am heutigen Freitag nicht erwartet, dies könnte frühestens
im Frühjahr folgen.
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