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DAZ-Lesetipp
Der Fall Duogynon: Schädigen synthetische Steroide das Ungeborene?
Jahrzehnte nach der Marktrücknahme von Duogynon® ist immer noch offen: War das ehemalige Hormonpräparat schuld an Fehlbildungen? In der aktuellen DAZ-Ausgabe gibt Professor Ralf Stahlmann, Pharmakologe und Toxikologe, einen Überblick zur bisherigen Datenlage. Aus seiner Sicht ist eine teratogene Wirkung durch die synthetischen Hormone Ethinylestradiol und Norethisteron unwahrscheinlich. Die mutmaßlich Betroffenen sehen dies allerdings anders.
Synthetische Sexualhormone als Schwangerschaftstest einzunehmen, würde wahrscheinlich heutzutage kein Apotheker und kein Arzt empfehlen. Zwischen 1950 und 1980, bevor HCG-Teststäbchen handelsüblich wurden, war dies aber durchaus eine gängige Praxis. Die ehemaligen Duogynon®-Dragees wurden unter anderem als hormoneller Schwangerschaftstest angewendet.
Das frühere Schering-Präparat mit den Wirkstoffen Norethisteronacetat und Ethinylestradiol steht unter Verdacht, das Ungeborene zu schädigen. Gibt es hierbei einen kausalen Zusammenhang? Durch Initiativen mutmaßlich Betroffener sowie von Politikern wird diese ungeklärte Frage immer wieder aktuell. Derzeit liegt der europäischen Arzneimittelbehörde auch eine Anfrage aus Großbritannien vor, wo die Schering-Dragees unter dem Namen Primodos® in Verkehr waren.
Stahlmann: Zusammenhang unwahrscheinlich
In der aktuellen DAZ-Ausgabe geht Professor Ralf Stahlmann dieser politisch und ethisch brisanten Fragestellung nach. Der Experte für Pharmakologie und Toxikologie an der Berliner Charité hat in seinem Übersichtsbeitrag mehrere epidemiologische Studien ausgewertet. Stahlmann führt den Leser durch die Historie, seit erstmals Verdachtsmomente über mögliche fruchtschädigende Wirkungen synthetischer Steroide bekannt wurden bis hin zum aktuellen Stand der Datenlage zu Duogynon.
Außerdem zeigt der Autor auf, wie schwierig es bei Fehlbildungen ist, einen kausalen Zusammenhang herzustellen. Stahlmann kommt zu dem Schluss, dass teratogene Wirkungen durch den hormonellen Schwangerschaftstest unwahrscheinlich seien.
Petition des BdD
Der Bund der Duogynongeschädigten (BdD) ist anderer Ansicht. In seiner Petition vom Mai 2017 weist er unter anderem auf die pharmazeutisch-chemischen Besonderheiten der Duogynon-Wirkstoffe hin: Und zwar tragen beide Moleküle Ethinylgruppen, die besonders reaktiv sind und aufgrund von nachgeschalteten Stoffwechselprozessen eine erbgutschädigende Wirkung entfalten könnten. Diese Hypothese ist allerdings nicht auf klinischer Ebene belegt.
Letztendlich ist die wissenschaftliche Klärung auch unter einem anderen Gesichtspunkt interessant: Norethisteronacetat und Ethinylestradiol sind ja heute noch in einigen Kontrazeptiva zu finden. Und es kam – wenn auch selten – vor, dass die eine oder andere Anwenderin trotz Kontrazeption schwanger geworden ist.
„Duogynon-Kinder" fordern Entschädigung
Neben
der rein wissenschaftlichen Debatte stellt sich auch die Frage nach einer
politischen Lösung für die Kinder mit Fehlbildungen, deren Mütter Dugynon
eingenommen hatten. Seit Jahrzehnten fordern die mutmaßlich Betroffenen eine Entschädigung.
Eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion Ende des vergangenen Jahres brachte die Frage nach einer möglichen Entschädigung in den Bundestag. Auch die Gesundheitspolitiker Martina Stamm-Fibich (SPD) und Stephan Pilsinger setzen sich für eine rasche Aufklärung ein. Am 13. März findet unter Federführung der beiden Abgeordneten ein parlamentarisches Fachgespräch im Bundestag statt, an dem unter anderem auch Carl Heneghan aus Oxford, Professor für evidenzbasierte Medizin, teilnehmen wird. Das Gespräch ist allerdings nicht öffentlich.
2 Kommentare
Duogynon / Primodos als Abortivum
von Beate Kirk am 02.03.2019 um 16:39 Uhr
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AW: Duogynon / Primodos als Abortivum
von Beate Kirk am 04.03.2019 um 13:49 Uhr
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