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DAZ-Lesetipp
Der Fall Duogynon: Schädigen synthetische Steroide das Ungeborene?
Petition des BdD
Der Bund der Duogynongeschädigten (BdD) ist anderer Ansicht. In seiner Petition vom Mai 2017 weist er unter anderem auf die pharmazeutisch-chemischen Besonderheiten der Duogynon-Wirkstoffe hin: Und zwar tragen beide Moleküle Ethinylgruppen, die besonders reaktiv sind und aufgrund von nachgeschalteten Stoffwechselprozessen eine erbgutschädigende Wirkung entfalten könnten. Diese Hypothese ist allerdings nicht auf klinischer Ebene belegt.
Letztendlich ist die wissenschaftliche Klärung auch unter einem anderen Gesichtspunkt interessant: Norethisteronacetat und Ethinylestradiol sind ja heute noch in einigen Kontrazeptiva zu finden. Und es kam – wenn auch selten – vor, dass die eine oder andere Anwenderin trotz Kontrazeption schwanger geworden ist.
„Duogynon-Kinder" fordern Entschädigung
Neben
der rein wissenschaftlichen Debatte stellt sich auch die Frage nach einer
politischen Lösung für die Kinder mit Fehlbildungen, deren Mütter Dugynon
eingenommen hatten. Seit Jahrzehnten fordern die mutmaßlich Betroffenen eine Entschädigung.
Eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion Ende des vergangenen Jahres brachte die Frage nach einer möglichen Entschädigung in den Bundestag. Auch die Gesundheitspolitiker Martina Stamm-Fibich (SPD) und Stephan Pilsinger setzen sich für eine rasche Aufklärung ein. Am 13. März findet unter Federführung der beiden Abgeordneten ein parlamentarisches Fachgespräch im Bundestag statt, an dem unter anderem auch Carl Heneghan aus Oxford, Professor für evidenzbasierte Medizin, teilnehmen wird. Das Gespräch ist allerdings nicht öffentlich.
2 Kommentare
Duogynon / Primodos als Abortivum
von Beate Kirk am 02.03.2019 um 16:39 Uhr
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AW: Duogynon / Primodos als Abortivum
von Beate Kirk am 04.03.2019 um 13:49 Uhr
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