DAZ-Lesetipp

Der Fall Duogynon: Schädigen synthetische Steroide das Ungeborene?

Berlin - 28.02.2019, 16:15 Uhr

Verursachte Duogynon Fehlbildungen? Pharmakologie- und Toxikologie-Experte Professor Stahlmann nimmt in der aktuellen DAZ-Ausgabe die Datenlage unter die Lupe. (m / Foto: DAZ -eda-pr_15034710)

Verursachte Duogynon Fehlbildungen? Pharmakologie- und Toxikologie-Experte Professor Stahlmann nimmt in der aktuellen DAZ-Ausgabe die Datenlage unter die Lupe. (m / Foto: DAZ -eda-pr_15034710)


Petition des BdD

Der Bund der Duogynongeschädigten (BdD) ist anderer Ansicht. In seiner Petition vom Mai 2017 weist er unter anderem auf die pharmazeutisch-chemischen Besonderheiten der Duogynon-Wirkstoffe hin: Und zwar tragen beide Moleküle Ethinylgruppen, die besonders reaktiv sind und aufgrund von nachgeschalteten Stoffwechselprozessen eine erbgutschädigende Wirkung entfalten könnten. Diese Hypothese ist allerdings nicht auf klinischer Ebene belegt.  

Letztendlich ist die wissenschaftliche Klärung auch unter einem anderen Gesichtspunkt interessant: Norethisteronacetat und Ethinylestradiol sind ja heute noch in einigen Kontrazeptiva zu finden. Und es kam – wenn auch selten – vor, dass die eine oder andere Anwenderin trotz Kontrazeption schwanger geworden ist.

„Duogynon-Kinder" fordern Entschädigung

Neben der rein wissenschaftlichen Debatte stellt sich auch die Frage nach einer politischen Lösung für die Kinder mit Fehlbildungen, deren Mütter Dugynon eingenommen hatten. Seit Jahrzehnten fordern die mutmaßlich Betroffenen eine Entschädigung.

Eine kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion Ende des vergangenen Jahres brachte die Frage nach einer möglichen Entschädigung in den Bundestag. Auch die Gesundheitspolitiker Martina Stamm-Fibich (SPD) und Stephan Pilsinger setzen sich für eine rasche Aufklärung ein. Am 13. März findet unter Federführung der beiden Abgeordneten ein parlamentarisches Fachgespräch im Bundestag statt, an dem unter anderem auch Carl Heneghan aus Oxford, Professor für evidenzbasierte Medizin, teilnehmen wird. Das Gespräch ist allerdings nicht öffentlich.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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Die Wende im Fall Duogynon?

2 Kommentare

Duogynon / Primodos als Abortivum

von Beate Kirk am 02.03.2019 um 16:39 Uhr

Die Ethinylgruppen in Norethisteron und in Ethinylöstradiol sind terminal, stehen also "außen" an der reaktiven KW-Gruppe. Das macht die beiden synthetischen Hormone so reaktiv (sinngemäß nach R. Seeber, Arzt und Chemiker).

Zitat: "Diese Hypothese ist allerdings nicht auf klinischer Ebene belegt". Die mutmasslichen Duogynonopfer sehen die Hypothese durch eigene klinische Erfahrung am Menschen als bestätigt an - so zumindest mein Eindruck als Apothekerin.

Was mir auffällt: die mißbräuchliche Anwendung als Abortivum wird in England thematisiert, in Deutschland dagegen nicht. Das ist schade, denn auch hier könnte ein Ansatzpunkt sein, die mutmassliche Kausalität zu verifizieren. Im House of Lords wurde erst in der vergangenen Woche auf "Primodos/Duogynon als Abortivum" hingewiesen. Die Nutzung des Hormonmittels Primodos/Duogynon in Südkorea zum Schwangerschaftsabbruch wurde am 28.02.2019 von Lord Suri (Conservative) thematisiert. Siehe Minute 14:33 in https://parliamentlive.tv/event/index/5b638ee7-6cd6-41d4-8273-24c8f9525311?in=14:31:31&out=14:40:00.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Duogynon / Primodos als Abortivum

von Beate Kirk am 04.03.2019 um 13:49 Uhr

Berichtigung: Nicht Lord Suri hat über den Fall Primodos (brit. Warenzeichen für Duogynon) gesprochen, sondern Lord Alton of Liverpool (CB).

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