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Was gilt? Hier geht’s zum neuen Rahmenvertrag
Größere Abgabemengen, Sonder-PZN, Rezept-Eintragungen
- Mit dem neuen Vertrag wird die Verordnung größerer Abgabemengen vereinfacht. Denn jede Verordnungszeile soll nun getrennt betrachtet werden. So könnten relativ einfach mehrere Packungen eines Arzneimittels verordnet werden.
- Außer Klarstellungen und Erleichterungen gibt es aber auch Verschärfungen. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von generischen Arzneimitteln, für die keine Rabattverträge bestehen. In diesem Fall soll künftig eines der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abgegeben werden, das die Kriterien für den Auswahlbereich erfüllt.
- Alle Sonder-PZN sollen künftig auch für Importe oder andere nicht-rabattierte Arzneimittel gelten. Bislang konnten Apotheker nur bei Rabattarzneimitteln beispielsweise die Sonder-PZN für pharmazeutische Bedenken angeben. Dies soll nun aber auch bei Importarzneimitteln möglich sein. Bei Importen konnten Apotheker bislang nur eine Sonder-PZN für Nicht-Verfügbarkeit angeben.
- Apotheker sollen zudem mehr Eintragungen auf dem Rezept ändern dürfen, nachdem sie Rücksprache mit dem Arzt gehalten haben. Seit ein paar Monaten müssen die Ärzte beispielsweise die PZN der Arzneimittel aufs Rezept aufdrucken – in einigen Fällen stimmte die PZN aber nicht mit dem Präparat überein. Nach Abstimmung mit dem Arzt darf der Apotheker die PZN ändern und muss dann nur das Datum der Kommunikation mit dem Arzt auf dem Rezept vermerken.
4 Kommentare
...wir "dürfen"...
von Susanne Krause am 19.04.2019 um 22:22 Uhr
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Dilettantismus
von Bald-Ex-Apotheker am 01.03.2019 um 10:10 Uhr
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Wer glaubt denn wirklich, daß es damit besser wird !?
von ratatosk am 28.02.2019 um 18:45 Uhr
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so nicht
von Karl Friedrich Müller am 28.02.2019 um 15:23 Uhr
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