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Was gilt? Hier geht’s zum neuen Rahmenvertrag

Berlin - 28.02.2019, 15:00 Uhr

Der neue Rahmenvertrag soll ab Juli 2019 gelten. Jetzt steht er zum Download bereit. (Foto: DAZ.online)

Der neue Rahmenvertrag soll ab Juli 2019 gelten. Jetzt steht er zum Download bereit. (Foto: DAZ.online)


Größere Abgabemengen, Sonder-PZN, Rezept-Eintragungen

  • Mit dem neuen Vertrag wird die Verordnung größerer Abgabemengen vereinfacht. Denn jede Verordnungszeile soll nun getrennt betrachtet werden. So könnten relativ einfach mehrere Packungen eines Arzneimittels verordnet werden.
  • Außer Klarstellungen und Erleichterungen gibt es aber auch Verschärfungen. Dies betrifft insbesondere die Abgabe von generischen Arzneimitteln, für die keine Rabattverträge bestehen. In diesem Fall soll künftig eines der vier preisgünstigsten Fertigarzneimittel abgegeben werden, das die Kriterien für den Auswahlbereich erfüllt.
  • Alle Sonder-PZN sollen künftig auch für Importe oder andere nicht-rabattierte Arzneimittel gelten. Bislang konnten Apotheker nur bei Rabattarzneimitteln beispielsweise die Sonder-PZN für pharmazeutische Bedenken angeben. Dies soll nun aber auch bei Importarzneimitteln möglich sein. Bei Importen konnten Apotheker bislang nur eine Sonder-PZN für Nicht-Verfügbarkeit angeben.
  • Apotheker sollen zudem mehr Eintragungen auf dem Rezept ändern dürfen, nachdem sie Rücksprache mit dem Arzt gehalten haben. Seit ein paar Monaten müssen die Ärzte beispielsweise die PZN der Arzneimittel aufs Rezept aufdrucken – in einigen Fällen stimmte die PZN aber nicht mit dem Präparat überein. Nach Abstimmung mit dem Arzt darf der Apotheker die PZN ändern und muss dann nur das Datum der Kommunikation mit dem Arzt auf dem Rezept vermerken.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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4 Kommentare

...wir "dürfen"...

von Susanne Krause am 19.04.2019 um 22:22 Uhr

Nur ein kleines Beispiel:
"Nach Abstimmung mit dem Arzt DARF der Apotheker die PZN ändern und muss dann NUR das Datum der Kommunikation mit dem Arzt auf dem Rezept vermerken."
Das klingt wie Hohn und Spott in meinen Ohren!
Danke, dass man uns erlaubt, diese Kleinigkeiten(!) schnell (!?) aus der Welt zu schaffen, PZN schnell vom Bildschim abschreiben, ach, muss ja die PZN des VERORDNETEN Arzneimittels sein, also nicht RV-AM anklicken und fertig, sondern vorher die PZN abschreiben.
In der Praxis anrufen geht ja sowieso in Sekundenschnelle.
...

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Dilettantismus

von Bald-Ex-Apotheker am 01.03.2019 um 10:10 Uhr

Kann man so einen Vertrag unterzeichnen, ohne ignorant und korrupt zu sein?

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Wer glaubt denn wirklich, daß es damit besser wird !?

von ratatosk am 28.02.2019 um 18:45 Uhr

In angemessener Zeit !? nee ist klar, aber die GKV Funktionäre haben ewig Zeit, der Schmerzpatient keine. Dies ist wieder ein Vertragshighlight, wie die unseligen vorher.
Leider sind die GKV en keine Partner, sondern eher vergleichbar mit Abmahnklitschen, die Retaxgeierunternehmen belegen dies ja eindrucksvoll. Dann lieber keinen neuen Vertrag, wenn nichts seriösen mit diesen Herrschaften machbar ist. Dann lieber ein weiteres Staatsdiktat, wie schon so viele andere, aber dann haben diesen Unsinn wenigstens nicht noch selber mit ausgeheckt und unterschrieben, dann sind wir eben durch die Staatsgewalt gezwungen. Für uns gelten ja schon lange Sondergesetze, jeder andere kann nachbessern wir nicht, aber das führt ja auch zu dicken Boni, ob angeblich guten Arbeitens bei der GKV - und zum Zerschlagen fürs Großkapital dient es auch

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so nicht

von Karl Friedrich Müller am 28.02.2019 um 15:23 Uhr

wenn das stimmt, was bisher über den Inhalt des neuen Rahmenvertrags bekannt wurde, ist der Abschluss ein Griff ins Klo für uns Apotheken vor Ort.
Dieser Vertrag darf nicht unterschrieben werden, macht er uns doch das Leben zusätzlich schwer, bietet den KK unendlich viele neue Retaxmöglichkeiten und uns noch mehr Probleme mit Kunden und Ärzten.
Nur noch die 4 billigsten? Und wenn alle nicht lieferbar? Keine Seltenheit!
Nicht mehr das Vorordnete abgabefähig?
Bedeutet in beiden Fällen: noch mehr Kreuze einholen müssen, wo der Arzt sich weigert, weil er von den KK unter Druck gesetzt wurde.
Nur 2 Beispiele.
Die Sparwut der KK wird wieder auf unserem rücken ausgetragen! Mit Billigung unserer sogenannten Vertretung!
Hallo! WIR möchten vertreten werden, nicht die Interessen der KK!
Unsere sogenannte Vertretung ist nicht mehr akzeptabel.
Außerdem muss in solchen für uns schwerwiegenden Fällen eine Abstimmung stattfinden.

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