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Arzneimittel-Exporte
Bundesländer: Keine namensgleichen Apotheken und Großhändler mehr!
Bundesrat: Securpharm kann da auch nicht helfen
In der Begründung heißt es, dass die Inspektionspraxis gezeigt habe, dass Apothekeninhaber, die einen namensgleichen Großhandel betreiben, Arzneimittel im Namen der Apotheke „und damit zu günstigen Apothekenkonditionen“ direkt beim Hersteller bestellen. Die Hersteller könnten aber nicht unterscheiden, ob sie gerade an eine Apotheke oder an einen Großhändler liefern. Und weiter: „Die für Apotheken bestellten Waren werden intern an den apothekereigenen Großhandel weitergeleitet oder der Eingang direkt dort verbucht. Von dort werden sie an andere pharmazeutische Großhändler (auch zum Export) weiterverkauft.“
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates erinnert auch nochmals an die Rechtslage, derzufolge Großhändler von Apotheken keine Arzneimittel beziehen dürfen, auch Apotheken dürfen keine Packungen an die Grossisten verkaufen. „Ob aber in obigem Fall der Personenidentität von Inhaber der Apothekenbetriebs- und Inhaber der Großhandelserlaubnis überhaupt eine Abgabe eines Arzneimittels stattfindet ist strittig“, heißt es weiter in der Begründung. Problematisch sei die derzeitige Situation, weil die Transparenz so nicht gewährleistet sei und die Sicherheit im Arzneimittelhandel somit beeinträchtigt sein könne.
Die Länder halten die Gefahr, die von den
Apotheker-Großhandelserlaubnissen ausgehen, offenbar für signifikant. Denn in
der Begründung heißt es weiter, dass in letzter Zeit Fälschungen (auch aus
illegaler Bezugsquelle) genau auf diesem Lieferweg in die Versorgung „geschleust“
worden seien. Auch Securpharm könne dies nicht „gänzlich verhindern“.
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