Gesundheitsausschuss des Bundesrates

Bundesländer wollen Importförderklausel abschaffen

Berlin - 04.03.2019, 16:30 Uhr

Gefährden komplexe Vertriebswege die Arzneimittelsicherheit? Aus Sicht des Gesundheitsausschusses des Bundesrates offenbar schon. (b/Foto: imago)

Gefährden komplexe Vertriebswege die Arzneimittelsicherheit? Aus Sicht des Gesundheitsausschusses des Bundesrates offenbar schon. (b/Foto: imago)


Arzneimittelfälschungen strenger verfolgen

Die komplexen Vertriebswege und deren schwere Nachvollziehbarkeit stellen für den BR-Gesundheitsausschuss offenbar Sollbruchstellen für die Arzneimittelsicherheit dar. Um Arzneimittelfälschungen effektiver einzudämmen, gibt das Gremium noch zwei weitere ergänzende Empfehlungen zur Abstimmung am 15. März: Zum einen, wie DAZ.online bereits berichtet hatte, wollen die Bundesländer erreichen, dass Apotheker keine namensgleichen Großhandlungen mehr betreiben. Zum anderen fordern die Länder die Bundesregierung dazu auf, die gesetzlichen Strafverfolgungsmöglichkeiten betreffend Arzneimittelfälschungen zu erweitern. Dabei sollen sich die Gesetzesänderungen an Regelungen im Betäubungsmittelgesetz orientieren.

Biosimilars: Bundesregierung soll nach 2 Jahren Bilanz ziehen

Um Patientensicherheit geht es noch bei einem weiteren Themenkomplex im GSAV, zu dem der Gesundheitsausschuss Änderungsvorschläge hat – und zwar bei den Biosimilars. Das GSAV sieht vor, dass Biosimilars drei Jahre nach dem Inkrafttreten auch in Apotheken austauschbar sein sollen. Welche Präparate dabei aut-idem-fähig sein sollen, solle der G-BA festlegen.

Der BR-Gesundheitssauschuss hat Bedenken für die Patientensicherheit, wenn Biosimilars in der Apotheke ausgetauscht würden. Das Gremium empfiehlt, dass die Bundesregierung zwei Jahre nach Inkrafttreten des GSAV die Auswirkungen der gesetzlichen Änderung auf die Therapiesicherheit zu bewerten habe. Ein gleichlautender Antrag dazu kam nach Informationen von DAZ.online aus Schleswig-Holstein.

Wirtschaftlich notwendig?

Im Gegensatz zu Generika sind Biosimilars dem Originalpräparat nur ähnlich, jedoch nicht wirkungsgleich, heißt es in der Begründung. Deshalb würden sie sich nicht für den Austausch in der Apotheke eignen.

Außerdem würde eine Aut-idem-Regelung den Zulassungsinhabern und Ärzten erschweren, den Risikomanagementplan von Biosimilars einzuhalten. Nebenwirkungsmeldungen könne der Arzt nur noch dann eindeutig zuordnen, wenn er wüsste, ob und gegen welches Präparat seine Verordnung ausgetauscht wurde.

Außerdem sei aus Sicht der Länder fraglich, auf welcher Datenbasis der G-BA über die Austauschbarkeit von Biosimilars entscheiden könne. Und es sei unklar, ob die geplante Austauschregelung wirtschaftlich überhaupt notwendig sei, da für alle Biosimilars Rabattverträge bestünden.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.