Versandhandel, Honorar, Botendienste

Apotheken-Reform könnte im Juni beschlossen werden

Berlin - 06.03.2019, 10:20 Uhr

GSAV: Nach der ersten Besprechung im Bundesrat folgt die erste Lesung im Bundestag, die nach Informationen von DAZ.online schon Anfang April stattfinden könnte. (m / Foto: imago)

GSAV: Nach der ersten Besprechung im Bundesrat folgt die erste Lesung im Bundestag, die nach Informationen von DAZ.online schon Anfang April stattfinden könnte. (m / Foto: imago)


Wie geht es eigentlich weiter mit der geplanten Apotheken-Reform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)? Zuletzt war es ruhig geworden um die Themen Versandhandel und Apothekenhonorar. Doch nach Informationen von DAZ.online könnte das Thema in den kommenden beiden Wochen an Fahrt aufnehmen. Denn die Regierungsfraktionen wollen das Thema im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) regeln, das noch im Sommer beschlossen werden soll. Im Versandhandelskonflikt zeichnet sich indes eine Kompromisslösung ab.

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ins Spiel gebrachten Apotheken-Eckpunkte liegen nun seit mehreren Wochen auf Eis, ohne dass sich in der Angelegenheit etwas getan hat. Zur Erinnerung: Spahn hatte Mitte Dezember die ABDA-Mitgliederversammlung besucht, um seine Pläne für den Apothekenmarkt zu verkünden. In einem Eckpunktepapier waren unter anderem die folgenden Regelungen enthalten:

  • Die Einbidnung der Arzneimittelpreisverordnung in den Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V.
  • Eine Deckelung von Rx-Boni für EU-Versender in Höhe von 2,50 Euro.
  • Überschreitet der Marktanteil der EU-Versender die Schwelle von 5 Prozent, soll die Höhe der zugelassenen Rx-Boni überprüft werden.
  • Mehrere Anpassungen am Apothekenhonorar: Erstmals sollen Kassen verpflichtet werden, mit Apothekern neue Verträge über pharmazeutische Dienstleistungen abzuschließen, die Notdienstpauschale soll verdoppelt werden, zudem soll es eine Erhöhung der BtM-Vergütung geben.
  • Kassen soll es zudem verboten werden, Selektivverträge mit EU-Versendern abzuschließen.
  • Außerdem will Spahn den Botendienst gesetzlich genauer definieren und eine entsprechende gesetzliche Regelung aufsetzen.

Im Januar antwortete dann die ABDA mit einem eigenen Vorschlag. Darin war das zuvor permanent geforderte Rx-Versandverbot nur noch zweite Wahl: Jetzt fordert die ABDA ein Rx-Boni-Verbot für alle Marktteilnehmer, dann könne der Rx-Versand erhalten bleiben. Die Vorschläge zur besseren Honorierung der Apotheken hat die ABDA übernommen, eine neue Botendienst-Regelung wollen die Apotheker allerdings nicht haben.

Meinungsverschiedenheit innerhalb der Union

Doch nicht nur zwischen den Apothekern und Spahn hatte es Meinungsverschiedenheiten gegeben. Auch innerhalb der Union gibt es viele Politiker, die einen Boni-Deckel nicht mittragen wollen und auf dem Rx-Versandverbot beharren – schließlich hatte man sich dafür in den vergangenen Wahlkämpfen eingesetzt. Und so war zuletzt darüber spekuliert worden, ob sich der Gesetzgebungsprozess wohl noch Monate in die Länge ziehen könnte – bis die Union auf einen gemeinsamen Nenner kommt. Auch Spahn hatte zuletzt angedeutet, dass ein längerer Diskussionsprozess nicht ausgeschlossen werden könnte. Auf einer Pressekonferenz in Berlin hatte der Minister gesagt, dass die Große Koalition noch genügend Gesetze auf den Weg bringen würde, an die man die Apotheken-Regelungen anhängen könnte, wenn es nicht zu einer schnellen Umsetzung komme.

Hennrich: Wir peilen das GSAV an

Doch der CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich, der in seiner Fraktion Berichterstatter für alle Apothekenthemen ist, verspricht nun, dass die Unionsfraktion es nicht zulassen werde, dass sich der Versandhandelskonflikt noch weiter in die Länge zieht: „Wir wollen jetzt endlich und schnell Rechtssicherheit für die Apotheker. Deswegen wäre ein eigenes oder ein späteres Gesetzgebungsverfahren aus Sicht der AG Gesundheit falsch. Wir wollen nicht länger warten und werden alles daran setzen, die Regelungen im GSAV unterzubringen.“

Was heißt das konkret für den weiteren Zeitplan? Das GSAV wurde Ende Januar im Bundeskabinett beschlossen. Der Gesetzentwurf wird nun also zunächst in den Bundesrat wandern – im Gesundheitsausschuss der Länderkammer war das Gesetz bereits. Wie sich zeigte, haben die Länder mehrere Ergänzungsvorschläge, etwa zu den Impfstoffen oder zu Großhandelstätigkeiten von Apothekern. Zum Versand-handelskonflikt oder zum Apothekenhonorar haben die Länder jedoch keine eigenen Pläne im Köcher.

Union muss sich in den kommenden beiden Wochen einigen

Nach der ersten Besprechung im Bundesrat folgt die erste Lesung im Bundestag, die nach Informationen von DAZ.online schon Anfang April stattfinden könnte. Bis zur öffentlichen Anhörung des Gesetzes, die danach folgt, müsste das Apotheken-Paket via Änderungsantrag eingebracht worden sein, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Das heißt, dass sich die Union schon in den kommenden beiden Wochen darüber einig werden sollte, welchen Kurs sie einschlägt. Klappt alles, könnte das GSAV samt Apotheken-Regelungen im Juni im Bundestag beschlossen werden.

Hennrich wollte sich noch nicht festlegen, wohin die Reise im Versandhandelskonflikt geht. Für ihn und die AG Gesundheit der Unionsfraktion sei aber klar: „Inhaltlich steht für uns in der AG weiterhin fest: Unter der Gleichpreisigkeit geht nichts. Wir sind also weiterhin gegen einen Boni-Deckel, sehen aber auch, dass das Rx-Versandverbot nur noch schwer umsetzbar ist.“

Kompromisslösung Gleichpreisigkeit?

Liest man hier zwischen den Zeilen, wird schnell klar, dass sich eine Kompromisslösung abzeichnet: Der Großteil der Unionsfraktion wird Spahns Boni-Deckel schlichtweg nicht mittragen – und in den eigenen Reihen kann Spahn sicherlich keinen Stress gebrauchen. Das Rx-Versandverbot wiederum will der Minister selbst nicht und könnte es – trotz Koalitionsvertrag – wohl nur schwer der SPD verkaufen. Wahrscheinlich ist es also, dass man sich auf ein Boni-Verbot, also die Regelung der Gleichpreisigkeit über das SGB V einigt. Dass die Apotheker dann aber wiederum mit Einbußen an den versprochenen Honorar-Verbesserungen leben müssten, ist mindestens ebenso wahrscheinlich.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Gleichpreisigkeit, ein Umweg und Irrweg aus dem VVRX!

von Heiko Barz am 07.03.2019 um 11:56 Uhr

Je öfter die Behauptung Erwähnung findet, das Versandhandelsverbot mit RX AM sei juristisch nicht haltbar, desto eher wird diesem Unsinn Raum gegeben.
Seltsam ist es, dass die meisten EU-Staaten sich das Recht auf eigene Gesundheitsstrategien ohne die von vielen unserer Politiker so drastisch beschriebenen juristischen EU-Fallen zu berücksichtigen.
Was ist das für ein Rückgrat, dass sich bei kleinsten Unwägbarkeiten bedingungslos vor der EU-Kommission zu Boden beugt?
Ach ja, wir müssen als EU-Elite allem Befehl aus Brüssel - auch wenn er noch so schwachsinnig ist - bedingungslos gehorchen. Ausgangspunkt diese ganzen Übels ist der vielfach genannte polnische Generalanwalt, der uns dieses berufsgefärdende Gesetz 2016 aufgezwungenen hat.

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