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Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel
Von Uwe May / Cosima Bauer / Heinz-Uwe Dettling
Kammerpräsidentin Ursula Funke betonte, dass ein Rx-Versandverbot sehr wohl juristisch möglich sei – drei Gutachten würden das bestätigen. Deshalb halte man an der Forderung nach einem Rx-Versandverbot fest, gerade auch nachdem die EU vergangene Woche wieder einmal „Wettbewerb über alles“ stellen würde: „Preisbindung ist Verbraucherschutz, das sollten die Politiker nun endlich kapieren!“ Es gehe um die Sicherung der Struktur, auch im Zeitalter des E-Rezepts. Auch Stadtrat Zippel betonte, wie wichtig für Patienten eine „Apotheke des Vertrauens“ sei, wo im Zweifel auch das Gespräch mit dem Arzt gesucht werde: „Das kann nur in einer Apotheke vor Ort geschehen.“ Außerdem zeigte er sich erfreut über die Entwicklung, die er in Neubaugebieten beobachte: Dort soll es immer mehr Ärztehäuser mit integrierten Apotheken geben.
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Von Uwe May / Cosima Bauer / Heinz-Uwe Dettling
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19. Oktober 2016 entschieden, dass für Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland die für deutsche Apotheken geltende Preisbindung gemäß Arzneimittelpreisverordnung nicht zur Anwendung kommt. Es ist absehbar, dass es in Folge der Entscheidung zu einer nennenswerten Verschiebung von Marktanteilen zugunsten von EU-Versandapotheken und zu Lasten der öffentlichen Apotheken in Deutschland kommen wird. Die Autoren weisen nach, dass die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland und das im Patienteninteresse bestehende Apothekennetz mit persönlicher Beratung und ortsnahen Services durch Apotheken vor Ort nur durch ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aufrechterhalten werden kann.
Heute fragen sich die Apotheker vor allem politisch, wie es mit der Pharmazie weitergehen soll. Ende der 1960er kam in der Pharmazie die Frage auf, worauf sie in der Lehre zukünftig ihren Fokus legen sollte – mehr auf den Patienten oder mehr auf den Arzneistoff und seine Qualitätssicherung?
So kamen zu dieser Zeit eine ganze Reihe von pharmakologischen Fortbildungen auf, weiß Helmstädter. Schließlich wurden 1971 die Pharmakologie und die Technologie auch zu Prüfungsfächern im 2. Staatsexamen. Dieser Entwicklung entsprechend stellte auch die Zentrale Fortbildungsveranstaltung den Menschen immer mehr in den Mittelpunkt. Auch bei den kommenden Veranstaltungen soll es wieder um patientennahe Themen gehen: „Muskel- und Bewegungsapparat“ im November 2019, „Schlaf“ (vorläufiges Thema) im März 2020.
Am vergangenen Wochenende ging es aber um alle fünf Fächer der Pharmazie und die Schlaglichter der Arzneimitteltherapie der letzten Jahrzehnte. Doch wie definiert man solche Meilensteine? Die Hochschullehrer der beiden hessischen Universitäten Frankfurt und Marburg haben die jeweiligen Highlights ihrer fünf Fachrichtungen unter vielen verschiedenen Gesichtspunkten beleuchtet.
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