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Kammer Niedersachsen
„Wenn ein neues EuGH-Verfahren schiefgeht, bleibt das Rx-Versandverbot“
Linz: Deutschland kann das Risiko ruhig eingehen
Dass die Union das Rx-Boni-Verbot nun im SGB V und im Rahmenvertrag verankern will, hält Linz für ein „wichtiges Signal“. Allerdings sei es juristisch „nicht unumstritten“. Dass es – auch mit Blick auf das EU-Vertragsverletzungsverfahren – zu einem zweiten EuGH-Verfahren zum Thema Rx-Preisbindung kommt, hält auch Linz nicht für ausgeschlossen. Eine Wiederaufnahme könne aber auch positive Aspekte haben, so Linz. Denn: „Dann kommt endlich wieder Druck auf den Kessel.“ Dass die Apotheker richtig liegen, begründete die Kammerpräsidentin mit vorangegangenen EuGH-Urteilen.
„Der EuGH hat beispielsweise im Verfahren zum Fremdbesitzverbot klar erklärt, dass die Gesundheitsversorgung Sache der EU-Mitglieder ist.“ Deutschland solle das Risiko eines zweiten Verfahrens daher ruhig eingehen. Und einen Plan B hat Linz auch schon: „Wenn dieses Verfahren schiefgeht, bleibt das Rx-Versandverbot.“
Großes Lob zur freien Apothekenwahl
Die meisten anderen Punkte im neuen Eckpunkte-Papier des BMG begrüßte Niedersachsens Kammerpräsidentin. Beim Thema freie Apothekenwahl sei einiges passiert. Linz bezog sich unter anderem auf die Pläne des BMG, Selektivverträge zwischen Kassen und EU-Versendern zu verbieten oder die Beeinflussung von Versicherten zu verbieten. Auch dass mit der geplanten Apothekenreform vergütete pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt werden sollen, findet Linz erfreulich. Sie mahnte aber an, dass man nicht von allen Apotheken sofort die „High-End-Variante“ erwarten könne: „Wir müssen uns da langsam rantasten“, sagte Linz.
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In diesem Zusammenhang kritisierte sie den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach heftig. Lauterbach hatte gesagt, dass die SPD darauf achten werde, dass die Apotheker nicht mehr Geld für die gleiche Leistung bekommen und dass man den Versandhandel in der Fläche brauche. „Ich weiß nicht, wo er lebt, wahrscheinlich nur noch in Berlin. Aber wir sind sehr wohl in der Lage, die Patienten im ländlichen Raum qualifiziert pharmazeutisch zu beraten und zu versorgen.“
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