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„Datenklau“-Prozess
Plädoyers der Verteidigung bleiben vorerst unvollendet
Hauptbelastungszeugin: Unglaubwürdig und von Rache getrieben
Vor allem aber setzte sich Venn eingehend mit der Glaubwürdigkeit der Zeugen – allen voran der Hauptbelastungszeugin Katja S., der Ex-Frau von H. – auseinander. Hennicke hatte in seinem Plädoyer mit wenigen Worten erklärt, dass er keine Zweifel hege, dass die Zeugin glaubwürdig sei. Dagegen hatten die Verteidiger bereits im Laufe des Prozesses immer wieder betont, dass Katja S. bereits wegen einer Falschaussage vor Gericht vorbestraft sei, es zudem einen Sorgerechtsstreit mit H. um den gemeinsamen Sohn gegeben habe. Darauf hob Venn auch heute ab: „Die Zeugin war getrieben davon, H. zu schädigen.“ Nicht nur Rache unterstellt er der Frau, sie habe auch finanzielle Motive gehabt. Ihr waren bis zu 9.000 Euro für ihre Hilfe bei den Ermittlungen in Aussicht gestellt worden. Der Anwalt ist überzeugt: Würde das Gericht all dies in seiner Beweiswürdigung vernachlässigen, werde „der Bundesgerichtshof dies nicht verzeihen.“ Venn verwies auch auf widersprüchliche Aussagen und wenig detailreiche Schilderungen der Zeugin – all dies spreche gegen ihre Glaubwürdigkeit.
Nach einer Stunde sollte H.'s Pflichtverteidigerin Nadeborn das Plädoyer mit
Ausführungen speziell zum Straftatbestand des Ausspähens von Daten fortsetzen.
Diesen hält die Verteidigung bekanntlich für nicht erfüllt. Doch nach einer
kurzen Pause nach Venns Plädoyer, entschied der Vorsitzende Richter, die
Hauptverhandlung zu unterbrechen.
Nun geht es am 5. April weiter mit den Schlussanträgen
der Verteidigung. Auch Wegner hatte bereits angekündigt, auszuführen, dass der
Staatsanwalt in seinem Plädoyer „viel heiße Luft“ produziert hatte. Damit
verschiebt sich auch die Urteilsverkündung.
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