Kammer-Schreiben an die Apotheker

Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern fordern Fortbildungsnachweise

Stuttgart - 28.03.2019, 15:45 Uhr

Beim Pharmacon wurden Fortbildungspunkte elektronisch erfasst. (m / Foto: cst)

Beim Pharmacon wurden Fortbildungspunkte elektronisch erfasst. (m / Foto: cst)


Apotheker in Rheinland-Pfalz haben vor kurzem Post von ihrer Kammer bekommen.
Sie sollen ihre Fortbildungsaktivität der vergangenen drei Jahre nachweisen, heißt es – „dem Beschluss der Vertreterversammlung folgend“. Von Sanktionen ist aber nicht die Rede. In Mecklenburg-Vorpommern, seit 2018 das einzige Bundesland mit einer „echten“ Pflichtfortbildung, gingen bereits im Februar die „blauen Briefe“ an säumige Kammermitglieder raus.

Bereits im vergangenen Jahr hat die Apothekerkammer Rheinland-Pfalz einen Nachweis über die Fortbildungsaktivität von Kammermitgliedern erbeten, die weder ein gültiges Zertifikat noch eine Punktegutschrift innerhalb der vergangenen drei Jahre auf dem Fortbildungspunktekonto vorweisen konnten – allerdings nur per Stichprobe. In diesem Jahr wird die Abfrage eines Nachweises auf alle Kammermitglieder ausgeweitet. Vor kurzem hat die Kammer die Mitglieder per Rundschreiben nun darüber informiert.

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Die Kammer beruft sich dabei auf das Heilberufegesetz für Rheinland-Pfalz sowie die Berufsordnung für Apotheker der LAK Rheinland-Pfalz. Bis spätestens 15. Juni muss der Nachweis erbracht werden. Wie das geht, ist in dem Brief ebenfalls beschrieben: Der Nachweis ist unabhängig von einer erreichten Anzahl von Fortbildungspunkten zu erbringen. Es reicht die Einsendung einer aussagekräftigen Teilnahmebescheinigung einer Fortbildung aus den vergangenen drei Jahren, die den Vorgaben der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats entspricht.

Die Kammer verweist auch auf die Einführung technischer Neuerungen wie das Fortbildungspunktekonto auf der Kammerhomepage, um die Nachweisführung zu erleichtern. Von etwaigen Sanktionen ist in den individuellen Schreiben nicht die Rede. Dafür fehlt wohl auch eine berufsrechtliche Grundlage.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Rika Rausch, Apothekerin
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Es reicht!

von Thomas Kerlag am 28.03.2019 um 22:52 Uhr

Fortbilden wie man trotz ständiger Pop ups von W.W. , securepharm, Rabattpartnern etc. etc.
es verhindert keinene Herzattacke zu kriegen??
Es reicht langsam damit jedem reinkriechen zu wollen.
Ein ganzes Studium hat nur zu der Frage Rabattbrötchen - ja- nein geführt.
Wenn man nach der Ausbildung nicht im Entferntesten als Arzneimittelfachmann wahrgenommen wird helfen auch keine Seminare bis zur Bare, sondern knallharte Machtposition, vgl. Ärzte.
Es reicht!

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AW: Es reicht

von Christiane Pflug am 29.03.2019 um 16:38 Uhr

vgl. Ärzte...die haben doch aber eine Fortbildungspflicht....

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