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Kammer-Schreiben an die Apotheker
Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern fordern Fortbildungsnachweise
Apotheker in Rheinland-Pfalz haben vor kurzem Post von ihrer
Kammer bekommen.
Sie sollen ihre Fortbildungsaktivität der vergangenen drei
Jahre nachweisen, heißt es – „dem
Beschluss der Vertreterversammlung folgend“. Von Sanktionen ist aber nicht die Rede. In Mecklenburg-Vorpommern, seit 2018 das
einzige Bundesland mit einer „echten“ Pflichtfortbildung, gingen bereits im Februar
die „blauen Briefe“ an säumige Kammermitglieder raus.
Bereits im vergangenen Jahr hat die Apothekerkammer Rheinland-Pfalz einen Nachweis über die Fortbildungsaktivität von Kammermitgliedern erbeten, die weder ein gültiges Zertifikat noch eine Punktegutschrift innerhalb der vergangenen drei Jahre auf dem Fortbildungspunktekonto vorweisen konnten – allerdings nur per Stichprobe. In diesem Jahr wird die Abfrage eines Nachweises auf alle Kammermitglieder ausgeweitet. Vor kurzem hat die Kammer die Mitglieder per Rundschreiben nun darüber informiert.
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Die Kammer beruft sich dabei auf das Heilberufegesetz für Rheinland-Pfalz sowie die Berufsordnung für Apotheker der LAK Rheinland-Pfalz. Bis spätestens 15. Juni muss der Nachweis erbracht werden. Wie das geht, ist in dem Brief ebenfalls beschrieben: Der Nachweis ist unabhängig von einer erreichten Anzahl von Fortbildungspunkten zu erbringen. Es reicht die Einsendung einer aussagekräftigen Teilnahmebescheinigung einer Fortbildung aus den vergangenen drei Jahren, die den Vorgaben der Richtlinie zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats entspricht.
Die Kammer verweist auch auf die Einführung technischer Neuerungen wie das Fortbildungspunktekonto auf der Kammerhomepage, um die Nachweisführung zu erleichtern. Von etwaigen Sanktionen ist in den individuellen Schreiben nicht die Rede. Dafür fehlt wohl auch eine berufsrechtliche Grundlage.
2 Kommentare
Es reicht!
von Thomas Kerlag am 28.03.2019 um 22:52 Uhr
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AW: Es reicht
von Christiane Pflug am 29.03.2019 um 16:38 Uhr
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