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Kammer-Schreiben an die Apotheker
Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern fordern Fortbildungsnachweise
In Mecklenburg-Vorpommern drohen Sanktionen
Anders ist das in Mecklenburg-Vorpommern – bislang das einzige Bundesland, in dem es tatsächlich eine Pflichtfortbildung gibt. Dort beschloss die Kammerversammlung am 27. Juni 2018 eine Fortbildungssatzung, nach der die bestehende Fortbildungspflicht jährlich überprüft und Verstöße berufsrechtlich geahndet werden sollen, und zwar erstmals im Januar 2019 für das Jahr 2018.
Nun wird es offenbar tatsächlich ernst. Einige Apotheker im Nordosten der Bundesrepublik haben im Februar Post von ihrer Kammer bekommen mit dem Hinweis, die jährlich geforderten 16 Fortbildungspunkte im Kalenderjahr 2018 bisher nicht erreicht zu haben. Bis zum 31. März 2019 haben sie Zeit, Nachweise nachzureichen. Geschieht dies nicht, können sie die fehlenden Fortbildungseinheiten bis zum 30. Juni nachholen – sonst droht Bestrafung.
Dabei entscheidet der Kammervorstand ohne einen Automatismus über eine Sanktion. Noch ist nicht bekannt, wie diese genau aussehen wird. Es soll sich wohl aber zunächst um eine Rüge ohne Geldstrafe handeln.
2 Kommentare
Es reicht!
von Thomas Kerlag am 28.03.2019 um 22:52 Uhr
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AW: Es reicht
von Christiane Pflug am 29.03.2019 um 16:38 Uhr
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