Rx-Boni-Verbot, Botendienst, Honorar

Das sind die Forderungen der ABDA an Jens Spahn

Berlin - 29.03.2019, 14:00 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden in den kommenden Wochen wohl noch öfter über die Reformpläne im Apothekenmarkt sprechen. (m / Foto: Schelbert)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden in den kommenden Wochen wohl noch öfter über die Reformpläne im Apothekenmarkt sprechen. (m / Foto: Schelbert)


Vier zentrale Forderungen

Das sind die Forderungen der ABDA, die nun an das BMG weitergeleitet werden:

  • Die Gleichpreisigkeit, also das Rx-Boni-Verbot für EU-Versender, solle nicht nur für GKV-, sondern auch für PKV-Versicherte gelten. Zur Erklärung: Wird das Boni-Verbot ausschließlich im SGB V und im Rahmenvertrag zwischen Kassen und Apothekern festgehalten, wären Privatversicherte außen vor und könnten somit Rx-Boni erhalten.
  • Außerdem soll die derzeit in § 78 des Arzneimittelgesetzes (AMG) verankerte Peisbindung für EU-Versender nicht gestrichen werden. Viele Kammern und Verbände befürchten, dass die Rx-Preisbindung insgesamt gefährdet werden könnte, wenn man den 2012 eingeführten Paragrafen abschafft. Und: Im Falle eines zweiten EuGH-Urteils hätten die Apotheker dann vielleicht keine Argumentationsgrundlage mehr.
  • Mehr Geld: Die ABDA wünscht sich, dass das BMG zu den ursprünglich geplanten Honorar-Anpassungen zurückkehrt. Im ersten Reform-Papier hatte Spahn Änderungen an der Vergütung ins Spiel gebracht, die eine Verbesserung von etwa 375 Millionen Euro pro Jahr bedeutet hätten für die Apotheker. In seinem zweiten Entwurf reduzierte er beispielsweise die geplanten Erhöhungen an der Notdienstpauschale drastisch und senkte auch den Vergütungswert der geplanten pharmazeutischen Dienstleistungen drastisch ab – von 240 Millionen Euro auf etwa 105 Millionen Euro. In dem Beschluss des ABDA-Gesamtvorstandes heißt es nun, dass man gerade bei den Dienstleistungen mehr Geld benötige, damit die Patienten wirklich davon profitieren könnten.
  • Außerdem will die ABDA eine Formulierung des BMG zum Botendienst streichen lassen. In dem Eckpunkte-Papier des Ministeriums heißt es: „Anforderungen an den Botendienst werden überarbeitet und an die Anforderungen an den Versandhandel angeglichen.“ Die ABDA fordert, dass diese Passage gestrichen wird.

In dem ABDA-Beschluss sind aber auch positive Töne zum Spahn-Papier enthalten. Wie schon am gestrigen Donnerstag in einer Mitteilung, erklärt die ABDA erneut, dass man es grundsätzlich begrüße, dass nun Maßnahmen zur „dauerhaften Gewährleistung“ des einheitlichen Abgabepreises ergriffen würden. Ebenso begrüßt die ABDA die Vorschläge zur freien Apothekenwahl, die Anhebung der Notdienstpauschale, die Etablierung neuer pharmazeutischer Dienstleistungen sowie die bessere Vergütung dokumentationspflichtiger Arzneimittel.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


2 Kommentare

ABDA, Politik

von Gerald Kunz am 30.03.2019 um 10:46 Uhr

Seit längerem habe ich den Eindruck, Politik und Politiker werden immer blöder... in kaum einem Bereich wird etwas besser, sondern statt das als richtig für die Gesellschaft erkannte umzusetzen, wird bestenfalls ein Minimalkonsens gefunden! Das die Interessen des Normalbürgers ignoriert werden ist mittlerweile akzeptiert, aber wenn nicht einmal die eigene Standesvertretung meine Interessen vertritt, dann ist das schon traurig... am besten vertreten fühle ich mich zur Zeit vom innovativen pharmazeutischen Großhandel!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

ABDA-Forderungen ... Micki-Maus im Trump-Kostüm ...

von Christian Timme am 29.03.2019 um 22:47 Uhr

Hiermit bitten wir das BMG das Rx-Boni-Verbot auch auf PKV-Versicherte auszudehnen, den § 78 AMG nicht zu verändern, uns mehr Geld zu geben und eine Formulierung ... zum Botendienst zu streichen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.