Änderung der Verschreibungsverordnung

Levocetirizin und Diclofenac-Pflaster ohne Rezept!

Berlin / Stuttgart - 03.04.2019, 17:45 Uhr

Ab sofort dürfen Apotheken Heuschnupfenpatienten auch Levocetirizin rezeptfrei mitgeben. (m / Foto: MW / DAZ.online)

Ab sofort dürfen Apotheken Heuschnupfenpatienten auch Levocetirizin rezeptfrei mitgeben. (m / Foto: MW / DAZ.online)


Hydrocortison-Natriumbituminosulfonat-Creme rezeptfrei

Aus der Verschreibungspflicht entlassen werden mit Inkrafttreten der neuen AMVV auch Wirkstoffkombinationen aus Hydrocortisonacetat, in einer Konzentration von 0,2 Prozent, und Natriumbituminosulfonat (hell) in Packungsgrößen bis zu 20 g. Und zwar zur kurzzeitigen Anwendung zur Linderung nicht infizierter, leicht ausgeprägter entzündlicher, allergischer oder juckender Hauterkrankungen – sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr angegeben ist. Die Verschreibungspflicht des Kombinationsarzneimittels begründet sich bisher lediglich mit dem Zusatz von Hydrocortisonacetat. 2017 wurden in deutschen Apotheken lediglich 442 solcher Arzneimittel zulasten der GKV abgegeben.

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Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Hydrocortison 1 Prozent weiterhin nur mit Rezept

Erst jüngst, in seiner ersten Sitzung des Jahres am 22. Januar 2019, hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SAVV) beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) erneut Hydrocortisonacetat auf der Tagesordnung. Ein Antragsteller hatte gefordert, Hydrocortison zum äußeren Gebrauch in einer Stärke von 1 Prozent rezeptfrei zu machen. Allerdings lehnte der SAVV den OTC-Switch von Hydrocortison 1 Prozent mehrheitlich ab.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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