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BMG-Antwort auf FDP-Anfrage
Ministerium: Cannabisanalytik in Apotheken hat sich „bewährt“
Lieferengpässe bei Cannabisblüten, aufwändige Apothekenprüfung – was Pharmazeuten seit zwei Jahren Cannabisgesetz bemängeln, ist für die Regierung offenbar nicht problematisch. So erklärt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf eine kleine Anfrage der FDP, der künftige Cannabisbedarf sei zwar nicht vorherzusehen, aber man sei überzeugt, ihn decken zu können. Auch an der aufwändigen Identitätsprüfung in Apotheken müsse aus BMG-Sicht nichts geändert werden. Hauptfragesteller Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) bezeichnet die Cannabis-Strategie der Regierung als „blauäugig“ und fordert eine Ausweitung des deutschen Anbaus.
Alles im grünen Bereich beim medizinischen Cannabis? Für die Bundesregierung offenbar schon. Dies geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor. Vor einigen Tagen hatten sich die Liberalen unter Federführung ihres drogenpolitischen Sprechers Dr. Wieland Schinnenburg nach verschiedenen „Baustellen“ beim Medizinalhanf erkundigt.
Keine Arbeitserleichterung für Apotheken
Beispielsweise wollten die Freien Demokraten wissen, ob die Bundesregierung plane, die Identitätsprüfung für Cannabisblüten in Apotheken beispielsweise durch Schnelltests vom Produzenten zu vereinfachen. Hier sieht die Bundesregierung offenbar keinen Handlungsbedarf. „Die Regelungen zur Prüfung von Ausgangsstoffen und Arzneimitteln in Apotheken haben sich grundsätzlich bewährt“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss (CDU).
Die Frage nach dem Prüfaufwand hat für die Apotheker auch eine wirtschaftliche Bedeutung. Denn Bundesgesundheitsminister Spahn und die Kassen wollen Cannabisblüten aus der Arzneimittelpreisverordnung herausnehmen und den Rezepturzuschlag drastisch senken. Wenn die Apotheker nicht entlastet werden, würden sie deutlich weniger Geld für dieselbe Leistung bekommen. Dass seitens der Bundesregierung offenbar keine gesetzgeberische Entlastung angedacht ist, trägt vermutlich nicht zur Konfliktlösung beim Cannabiszuschlag bei.
Bedarfsprognose unbekannt
Und das Problem wird nicht verschwinden,
denn die Blütenverordnungen nehmen zu. Laut dem aktuellen GamSi-Sonderbericht
des GKV-Spitzenverbandes sind die Bruttoumsätze bei den Kategorien „unverarbeitete
Cannabisblüten“ und „Cannabishaltige Zubereitungen“ zwischen Januar und
Dezember 2018 kontinuierlich gestiegen.
Die Liberalen interessieren sich für
die zukünftige Marktentwicklung und fragen, mit welchem Bedarf die Bundesregierung
bis 2023 rechne und wie dieser zu decken sei.
Darauf antwortete das BMG vage. „Der Bedarf an Medizinalcannabis ist von vielen ineinandergreifenden Faktoren abhängig und lässt sich prospektiv nicht belastbar einschätzen“, schreibt die parlamentarische Staatssekretärin Sabine Weiss. Da Importe auch nach 2020 neben Cannabis aus deutschem Anbau möglich sein werden, geht das BMG davon aus, dass der Bedarf gedeckt werden kann. Allerdings fühlt sich das Ministerium für die Cannabisversorgung nur bedingt zuständig: „Es ist grundsätzlich nicht die Aufgabe der Bundesregierung, den Bedarf an Arzneimitteln auf Cannabisbasis durch Beschaffungsmaßnahmen des Bundes zu decken.“
Welche Auswirkungen hat die Freizeitlegalisierung in Kanada?
Bislang wird die Medizinalhanf-Versorgung durch Importe aus Holland und Kanada gestemmt. Im Oktober 2018 wurde Cannabis in Kanada zur Freizeitanwendung legalisiert. Könnte sich die Entwicklung auf die Medizinalhanfversorgung hierzulande auswirken? Eine ähnliche Situation liegt nämlich in Uruguay vor, das für Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung nicht als Importland in Frage kommt. Das BMG hatte dies in einer früheren Stellungnahme damit begründet, dass Uruguay nach den Feststellungen des International Narcotics Control Board (INCB) gegen das UN-Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe verstoße, weil es den Konsum von Cannabis zu Genusszwecken legalisiert habe.
Zur Verunsicherung trägt zudem bei, dass das INCB inzwischen auch die Situation in Kanada ins Visier genommen hat. In seinem Jahresbericht von 2018 kritisiert das internationale Kontrollgremium unter anderem, dass die medizinischen Cannabis-Programme in Kanada unzureichend reguliert seien.
BMG gibt Entwarnung für kanadische Importe
Die FDP wollte deshalb wissen, ob nun auch Importe aus Kanada in Gefahr seien. Das BMG antwortete mit einer vorsichtigen Entwarnung. Grundsätzlich könne Deutschland aus allen Ländern importieren, in denen der Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle erfolgt und Cannabis in Arzneimittelqualität anbieten. Diese Voraussetzungen seien derzeit in Kanada auch nach der neuen Gesetzgebung erfüllt. „Aus Sicht der Bundesregierung ergeben sich insoweit keine Konsequenzen für den Import von Medizinalcannabis nach Deutschland“, schreibt Weiss.
So weit, so gut. Doch worin liegt nun der Unterschied zu der Situation in Urugay? „In Uruguay gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung in der Vergangenheit keinen Anbau von Cannabis zu medizinischen
Zwecken unter staatlicher Kontrolle entsprechend den völkerrechtlichen
Vorschriften", erklärte das Ministerium auf Rückfrage von DAZ.online. Dass Uruguay eine Cannabisagentur unterhält, schien zur Erfüllung der Auflagen offenbar nicht ausreichend gewesen zu sein. Seine frühere Aussage, dass Uruguay
wegen der Freizeitlegalisierung gegen das UN-Einheitsabkommen verstoßen habe, kommentierte das Ministerium auch auf Nachfrage von DAZ.online nicht.
Ein weiteres Problem, das durch die Freizeitlegalisierung in Kanada offenbar bereits entstanden ist, ist das Auftreten von Lieferengpässen. Von diesen wisse die Bundesregierung nichts, erklärte das BMG. Im Gegensatz zur Realität in Apotheken, wo es dem Vernehmen nach in den vergangenen Monaten erhebliche Engpässe bei den kanadischen Blüten gegeben hatte.
Ausschreibung: Ministerium hält am Vergabeverfahren fest
Dafür gibt’s beim deutschen Anbau erste Fortschritte: Vor einigen Tagen hatte das BfArM unter Vorbehalt die voraussichtlichen Gewinner der Ausschreibung informiert – Aurora, Aphria und Demecan, ein Joint-Venture-Partner von Wayland. Diese jüngste Entwicklung gibt Hoffnung, dass es mit dem deutschen Anbau überhaupt klappen könnte. Die FDP hat allerdings noch einige Grundsatzfragen zur Ausschreibung. So fragten die Freien Demokraten nach Alternativen zum Vergabeverfahren. Von der Ausschreibung scheint das BMG allerdings nicht abrücken zu wollen. Aus Sicht der Bundesregierung bestehen bei einem vergabefreien Verfahren erhebliche rechtliche Zweifel.
Außerdem hinterfragten die Liberalen, ob die Sortenvielfalt ausreiche, den therapeutischen Bedarf zu erfüllen. Laut dem BMG wurden nicht direkt einzelne Sorten, sondern drei Typen ausgeschrieben, die sich im Verhältnis der Cannabiswirkstoffe THC und CBD unterscheiden. Für eine weitere Differenzierung der Ausschreibung fehle die wissenschaftliche Grundlage, erklärt das BMG, allerdings auch ohne zu begründen, weshalb die Ausschreibung auf die drei Typen begrenzt ist.
Schinnenburg fordert Ausweitung der Ausschreibung
Für Schinnenburg liegt die Cannabisversorgung jedenfalls noch lange nicht im grünen Bereich. „Die Bundesregierung geht mit dem Thema Medizinalcannabis blauäugig um. Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist gefährdet, Deutschland ist weiterhin von Medizinalcannabis-Importen abhängig“, erklärt der FDP-Gesundheitspolitiker. „Ich fordere die Bundesregierung auf, die FDP-Forderungen nach einer Ausweitung der Anbaumengen für Medizinalcannabis ,Made in Germany' zur Sicherung der Versorgung und für den Export umzusetzen“, so der Zahnarzt weiter. Ebenso fordere er eine wissenschaftlich belastbare Bedarfsprognose für medizinisches Cannabis.
5 Kommentare
Identitätsprüfung bei Cannabis sinnlos
von Jörg Horlitz am 01.05.2019 um 21:31 Uhr
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Satire zum Abschluss - What the fact !
von Sascha Henschke am 27.04.2019 um 15:09 Uhr
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einfach mal was behaupten
von Benjamin Schäfer am 12.04.2019 um 16:12 Uhr
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Kasperletheater
von Wolfgang Müller am 12.04.2019 um 14:06 Uhr
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AW: Kasperletheater
von Dr. Stromeier am 24.04.2019 um 14:01 Uhr
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