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Apothekergewerkschaften wollen die Erstattung beibehalten
Die französischen Apothekergewerkschaften (Fédération des syndicats pharmaceutiques de France, FSPF) vertreten eine gegenteilige Position. Sie wollen die Erstattungsfähigkeit beibehalten und berufen sich dabei losgelöst von ökonomischen Erwägungen auf die öffentliche Gesundheit: „Die Homöopathie hat ihren Platz im therapeutischen Arsenal und die Mittel werden in 100 Prozent der Apotheken abgegeben“, betont FSPF-Präsident Philippe Besset. Sollten sie dennoch aus der Erstattungsfähigkeit herausfallen, so könnte dies nach den Mutmaßungen der Apothekergewerkschaften trotzdem ohne Verluste für die Apotheken ausgehen. Schließlich würden diese dann aller Voraussicht nach durch erstattungsfähige Präparate ersetzt, die dann allerdings mit mehr Nebenwirkungen behaftet sein könnten als homöopathische Mittel.
Wie geht es weiter?
Für die Beurteilung der Homöopathika durch die HAS werden die Ergebnisse einer umfangreichen Literaturrecherche ausgewertet, darunter mehr als 800 Studien sowie französische und internationale Empfehlungen, außerdem Eingaben der drei betroffenen Pharmaunternehmen und Stellungnahmen der Stakeholder (Gesundheitsberufe, Patienten, etc.). Diese waren schon Ende 2018 eingeholt worden. Die Auswertung soll bis Ende April abgeschlossen werden. Dann folgt eine Anhörung der Stakeholder, bevor die „Opinion“ im Mai 2019 beschlossen werden soll. Nach einer Einspruchsfrist von 10 bis 55 Tagen soll die Position der HAS im Juni 2019 endgültig verabschiedet sein.
2 Kommentare
Korrekt
von Stefan Haydn am 16.04.2019 um 20:04 Uhr
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Homöopathie Erstattung
von Dr. Edmund Berndt am 16.04.2019 um 17:25 Uhr
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