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Streit um Anteile
Gericht bestätigt aktuelle Eigentümerstruktur von Sanicare
Nur eine „relative Geschäftsunfähigkeit“ festgestellt
Nach Ansicht des Senats hat der von der Witwe erwähnte Gutachter auch nur eine „relative Geschäftsunfähigkeit“ festgestellt, welche gerade nicht die Annahme einer Geschäftsunfähigkeit ermögliche. „Der Schluss des Privatgutachters auf psychotisches Erleben des Erblassers ist weder in tatsächlichen Feststellungen verankert noch sonst nachvollziehbar“, heißt es in dem DAZ.online vorliegenden Gerichtsbeschluss. Sofern die Witwe behaupte, ihr verstorbener Ehemann sei schon im Oktober 2013 geschäftsunfähig gewesen, sehe der Senat keinerlei Anhaltspunkte hierfür. „Nicht jede – aus Sicht der Antragstellerin – fragwürdige wirtschaftliche Entscheidung des Erblassers deutet darauf hin, dass er im Zeitpunkt ihrer Vornahme geschäftsunfähig gewesen sein könnte“, heißt es im Beschluss. Auch hätten die Übertragungen familienrechtlich nicht der Zustimmung der Witwe bedurft.
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Witwe will scheinbar weitere Interessen in Bezug auf Sanicare durchsetzen
Die derzeitigen Betreiber von Sanicare zeigen sich über die Entscheidung naturgemäß erfreut. „Somit wurde sowohl der rechtliche Bestand der BS-Apotheken OHG als auch die Gesellschaftereigenschaft von Apotheker Christoph Bertram vom OLG Saarbrücken unzweifelhaft bestätigt“, heißt es in der Pressemitteilung der Versandapotheke. „Die BS-Apotheken OHG mit ihren Gesellschaftern Christoph Bertram und Heinrich Meyer freut sich mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Bad Laer den bereits eingeschlagenen Kurs der Erneuerung und Modernisierung des Unternehmens fortsetzen zu können. Gemeinsam sehen sie die BS-Apotheken OHG dafür gut aufgestellt, als relevanter Akteur im Markt die Arzneimittelversorgung Deutschlands in den kommenden Jahren erfolgreich mitzugestalten.“ Viele hundert Fachkräfte aus der eigenen Apotheke und von Partnerfirmen würden „für eine persönliche, umfassende pharmazeutische Beratung und Betreuung der 1,6 Millionen Kunden im gesamten Bundesgebiet“ sorgen, heißt es in der Pressemitteilung.
Nach Angaben ihrer Anwälte versucht die Witwe Scheins über andere Verfahren weitere Interessen in Bezug auf Sanicare durchzusetzen. Auch die Apothekerkammer Niedersachsen hatte sich mit der Apotheke beschäftigt, nahm jedoch in Bezug auf ein früheres Verfahren zunächst nicht Stellung. „Aktuell gibt es kein laufendes Verfahren der Kammer im Zusammenhang mit der Apotheke Sanicare“, erklärte eine Pressesprecherin.
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