Quartalszahlen

Monsanto-Übernahme und OTC-Geschäft belasten Bayer

Berlin - 25.04.2019, 11:15 Uhr

Die Übernahme des US-Konzerns Monsanto belastet den Pharmakonzern Bayer weiterhin, gut lief es im ersten Quartal allerdings in der Pharmasparte mit Rx-Arzneimitteln. (Foto: Imago)

Die Übernahme des US-Konzerns Monsanto belastet den Pharmakonzern Bayer weiterhin, gut lief es im ersten Quartal allerdings in der Pharmasparte mit Rx-Arzneimitteln. (Foto: Imago)


Für das Gesamtjahr Bayer sieht sich Bayer auf Kurs, den Umsatz wie angekündigt auf etwa 46 Milliarden Euro und das bereinigte Ebitda auf rund 12,2 Milliarden Euro zu steigern. Die geplanten Veräußerungen von Geschäftsteilen sind dabei aber noch nicht berücksichtigt.

Mit Blick auf die Klagewelle in den USA wegen mutmaßlicher Krebsrisiken glyhosathaltiger Unkrautvernichter stieg die Zahl der Kläger bis zum 11. April auf rund 13.400. Das sind rund 2200 mehr als Ende Januar. Die Zahl steigt vor allem seit August beständig, nachdem ein Geschworenen-Gericht einem Krebspatienten hohen Schadenersatz zugesprochen hatte. Im März musste Bayer die nächste Schlappe in einem Geschworenen-Prozess einstecken. Die Urteile - und wohl auch die im Raum stehenden Summen von jeweils rund 80 Millionen US-Dollar - sorgten für viel Aufmerksamkeit und dürften weitere Kläger angezogen haben.

Hauptversammlung am morgigen Freitag könnte hektisch werden

Bayer geht gegen die Urteile vor und hofft auf günstigere Entscheidungen von Berufsrichtern in der nächsten Instanz. Der Aktienkurs ist seit August 2018 aber auf Talfahrt. Der Kurs brach im März nach der zweiten Niederlage auf ein Siebenjahrestief von 54,48 Euro ein. Inzwischen berappelte sich die Aktie zwar wieder auf etwas mehr als 62 Euro, seit der ersten Schlappe im August vergangenen Jahres beläuft sich das Minus aber immer noch auf rund ein Drittel.

Angesichts dieser Verluste muss sich Konzernchef Werner Baumann auf der Hauptversammlung an diesem Freitag auf herbe Kritik der Aktionäre einstellen. Wichtige Stimmrechtsberater empfahlen bereits, dem Vorstand die Entlastung zu verweigern. Ein schlechtes Abstimmungsergebnis hätte das zwar keine unmittelbaren Folgen, wäre aber ein großer Imageschaden.



bro / dpa
brohrer@daz.online


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