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Nitrosamine in Pioglitazon
Nicht nur Sartane: Antidiabetikum mit NDMA verunreinigt
Welche weiteren Hersteller könnten betroffen sein?
Ein CEP (Certificate of Suitability of Monographs of the
European Pharmacopoeia) – das im Fall Valsartan vor allem zu Beginn im Sommer 2018 in aller Munde war –
belegt, dass eine Monographie des Europäischen Arzneibuchs geeignet ist, die
Qualität eines Wirkstoffs angemessen zu prüfen. CEPs werden vom „European
Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare“ (EDQM) in Straßburg
erteilt, das auch für das Europäische Arzneibuch zuständig ist. Mit einem CEP
wird also bescheinigt, dass ein Wirkstoff durch die vorliegende Monographie des
Europäischen Arzneibuchs ausreichend kontrolliert wird. Welche
Hersteller seit wann über solche CEP-Zertifikate für welche Wirkstoffe verfügen, lässt sich in einer
Datenbank des EDQM online einsehen.
Während eine Suche nach dem Wirkstoff Valsartan verrät, dass zahlreichen Herstellern das CEP für die Valsartan-Herstellung entzogen wurde, verrät die Suche nach Pioglitazon, dass noch alle erteilten CEPs gültig sind. Der von der NDMA-Verunreinigung betroffene Hersteller Hetero Labs Limited erhielt sein CEP für Pioglitazon (als Hydrochlorid) im September 2018 – also nach dem Bekanntwerden des Falls Valsartan. Außerdem scheint es noch einen zweiten Prozess der Firma zu geben, für den das CEP erst am 5. April 2019 erteilt wurde.
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Was außerdem ins Auge fällt: Neben Hetero Labs tauchen zwei
weitere aus dem Fall Valsartan bekannte Namen auf – nämlich Zhejiang Huahai
Pharmaceuical (ZHP), der Wirkstoffhersteller aus China, der im Zentrum des
Falls Valsartan steht und Mylan Laboratories Limited, das Unternehmen stammt wie Hetero Labs aus
Hyderabad, Indien. ZHP verfügt seit 2015 über ein gültiges CEP für den oben genannten zweiten Prozess, Mylan seit September
2018 für Pioglitazon (als Hydrochlorid). Weitere Verunreinigungen sind aber bislang nicht bekannt.
In der Diskussion: Pioglitazon und Blasenkrebs
Wer in der Berichterstattung der Deutschen Apotheker Zeitung einen Blick zurück wirft, der entdeckt mehrere Artikel zum Thema Pioglitazon und Blasenkrebs: Mal wird gewarnt und dann wieder entwarnt. In einem Rechtsstreit zum Thema (um verschwiegene Krebsrisiken) sollen die Pharmakonzerne Takeda und Eli Lilly 2014 laut Medienberichten schließlich erheblich günstiger davongekommen sein als zunächst angenommen. Außerdem wird Pioglitazon seit April 2011 nur noch in begründeten Einzelfällen von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet. In der Fachinformation von Actos® (Pioglitazon, Stand Mai 2016) wird jedenfalls auf das Blasenkrebsrisiko hingewiesen.
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PPAR-gamma-Agonisten wirkenden Glitazonen ist bzw. war aber nicht nur bei Pioglitazon bezüglich der Nebenwirkungen problematisch: Lebertoxizität bei Troglitazon, erhöhtes kardiovaskuläres Risiko bei Rosiglitazon. Warum es wohl bei den Glitazonen immer wieder zu
Überraschungen kommt? PPAR-Agonisten (peroxisome proliferator
activated receptor) können eine Vielzahl von Genen entweder aktivieren oder in
ihrer Aktivität hemmen. Man wisse aber meist nicht, welche biologischen Effekte die
Zielproteine der Gene haben, heißt es in einem alten DAZ-Artikel.
Nun drängt sich aber leider auch die Frage auf, ob potenziell enthaltenes NDMA das (Blasen)-Krebsrisiko (zusätzlich) erhöhen könnte. DAZ.online schrieb dazu im Juli 2018: „Die Toxizität und Kanzerogenität von N-Nitrosaminen ist laut BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) in zahlreichen Monographien umfassend dokumentiert. Ein besonderes Merkmal dieser krebserzeugenden Stoffe sei die eingeschränkte Organspezifität ihrer Wirkung, die von verschiedenen Faktoren beeinflusst wird.“ Bevorzugte Zielorgane von NDMA, NDEA und NDBA seien Leber, oberer Gastrointestinaltrakt, Respirationstrakt, Niere und Harnblase.
Was auch immer der neue NDMA-Fund in Pioglitazon bedeuten mag: Noch gilt weiterhin, sowohl bei Sartanen als auch anderen eventuell betroffenen Wirkstoffen, dass Arzneimittel nicht ohne Alternative einfach abgesetzt werden dürfen – weil das gesundheitliche Risiko des Absetzens schwerer wiegen dürfte, als das Risiko, das durch die möglichen Verunreinigungen (in niedriger Konzentration) entsteht.
1 Kommentar
GKV als Tod der Qualität
von ratatosk am 30.04.2019 um 11:48 Uhr
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