ABDA-Mitgliederversammlung

Apotheker wollen mit Spahn im Gespräch bleiben

Berlin - 02.05.2019, 17:40 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt will nicht, dass sich die ABDA ins politische Abseits schießt, sondern im Gespräch mit dem Bundesgesundheitsminister bleiben (Foto, hier auf dem Deutschen Apothekertag 2018: A. Schelbert)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt will nicht, dass sich die ABDA ins politische Abseits schießt, sondern im Gespräch mit dem Bundesgesundheitsminister bleiben (Foto, hier auf dem Deutschen Apothekertag 2018: A. Schelbert)


Die ABDA-Mitgliederversammlung ist sich einig: In der Vorbemerkung zu ihrer Stellungnahme zum Apotheken-Stärkungsgesetz wird die Standesvertretung nun den Gesetzgeber auffordern, auf die vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 im Arzneimittelgesetz zu verzichten. Allerdings erhöhen die Apotheker zumindest verbal den Druck: Das Gesetz könne man nur begrüßen, wenn dieser Satz erhalten bleibt. Eine Rückkehr zum Rx-Versandverbot wurde diskutiert, dann aber wieder verworfen.

Die großen Überraschungen blieben wieder einmal aus: In einem einstimmigen Beschluss haben sich die Delegierten der außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung heute in Berlin darauf geeinigt, das vom BMG geplante Apotheken-Stärkungsgesetz grundsätzlich zu begrüßen. Die ABDA muss das Vorhaben – so das Votum der Mitglieder – aber sehr kritisch begleiten. Denn: Nur wenn das „alte“ Rx-Boni-Verbot im Arzneimittelgesetz erhalten bleibe, könne das Gesetz die Apotheken auch wirklich stärken.

Konkret haben die Kammern und Verbände beschlossen, schon in der Einleitung der Stellungnahme auf ihre wichtigste Forderung einzugehen. In der beschlossenen Vorbemerkung wird zunächst die Absicht des Bundesgesundheitsministeriums begrüßt, die Apotheken vor Ort zu stärken. Allerdings werde der vorliegende Referentenentwurf zum Apotheken-Stärkungsgesetz diesem Ziel in wesentlichen Punkten nicht gerecht. Er verschlechtere in seiner jetzigen Fassung die Situation der Vor-Ort-Apotheke, weil er entgegen seiner Intention dauerhaft EU-Versender von der Preisbindung freistelle und die Durchsetzbarkeit der Gleichpreisigkeit schwäche. „Wir fordern deshalb, auf die Streichung des § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG zu verzichten, weil nur so eine Regelung erreicht wird, die dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Rx-Versandhandelsverbot annähernd gleichwertig ist“, wird es nun in der Stellungnahme heißen. Und weiter: Man sehe bei „etlichen Punkten“ Nachbesserungsbedarf. 

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ABDA-Präsident Friedemann Schmidt lässt sich in einer Pressemitteilung folgendermaßen zitieren:


Das Bundesgesundheitsministerium will die Apotheken vor Ort stärken, lässt aber noch wesentliche Voraussetzungen dafür im Gesetzentwurf vermissen. In unserer Stellungnahme zum Referentenentwurf werden wir diese Defizite beschreiben und klare Alternativen benennen. Die Arzneimittelpreisverordnung ist einer der wichtigsten Eckpfeiler der Arzneimittelversorgung in Deutschland und muss deshalb auch europarechtlich abgesichert werden. Die Gleichpreisigkeit für rezeptpflichtige Medikamente darf nicht nur für gesetzlich versicherte Patienten gelten, sondern muss es auch für Privatversicherte und Selbstzahler. Die Mitgliederversammlung hat die politische Richtung der vergangenen Monate bestätigt und somit dem Vorstand erneut ein klares Mandat für die nächsten Wochen und Monate gegeben. Die Geschäftsführung wird nun unsere Stellungnahmen im kommenden Gesetzgebungsverfahren aktiv und kritisch formulieren.“

ABDA-Pressemitteilung vom 2. Mai 2019




Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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9 Kommentare

Mehrheiten

von Reinhard Rokitta am 03.05.2019 um 20:47 Uhr

WIR sind die "Mehrheiten"!

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....man bleibe im Gespräch

von pille62 am 03.05.2019 um 13:30 Uhr

seit 26 Jahren arbeite ich in der Apotheke und bei jeder Reform bleibe man im Gespräch, läßt sich ein auf nicht einzulösende Wechsel, siehe neue Dienstleistungen. Läßt uns im Revier der Ärzte wildern, siehe Impfungen in der Apotheke, Almosen beim Notdienst, Rezeptur, BTM usw.
Andere Branchen lachen sich über die Gehälter als Angestellete schlapp.
Einstiegsgehälter in der Beraterbranche bei 75-100T.
15 Jahre Approbation ca.60T.
Ich persönlich möchte nicht mehr die Spardose der Nation sein.
Herr Spahn und Herr Schmidt sorgen Sie dafür, das Apothekenleiter in der Lage sind, sich und Ihre Angestellten an der positiven Entwicklung der letzten Jahre angemessen zu beteiligen!!!!!!!!!!!!!!!!
Der Verlust der Gleichpreisigkeit, in Kombination mit dem E-Rezept, wird ohne wenn und aber massive Auswirkungen in der Fläche haben, es werden vor allem Frauen ihre ortsnahen Arbeitsplätze verlieren,weil Herr Spahn diese vor allem ins Ausland schafft.
Die flächendeckende Versorgung, die Förderung von Frauen, die wohnortnahe Versorgung alles nur Lippenbekenntnisse.
Alles nach dem gleichen Motto lächle es könnte schlimmer kommen. Ich lächelte und es kam schlimmer.
Muss das sein? Ich denke nicht!
Klare Rückehr zum RX-Versandverbot, bei Tierarzneimitteln und in anderen Ländern der EU geht das ja auch.
Androhung der ausserordentlichen Kündigung sämtlicher
Verträge, w.g. Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Erstmaßnahme einen Beschluss der Selbstverwaltung die Notdienstpauschale ab 20:00 bis 8.00 auf ca. 600,- Euro anzuheben oder den Notdienst ersatzlos zu streichen.( Kann bei Öffnungszeiten von bis zu 72 Stunden nicht das Problem sein und der mündige Patient sorgt vor).
Wir sind nicht mehr weiter erpressbar, womit will man uns noch drohen, mit der Kette? Herr Besirske freut sich sicherlich nach Lokführern, Piloten, Fluglotsen dann auch Apotheker als Druckmittel in die Hand zu bekommen.
Komplette Aufhebung der Preisbindung, dann natuerlich auch im Einkauf.
Einzelverträge? Braucht man nicht, die Aufhebung der Gleichpreisigkeit, E-Rezept und weitere Einführung von KI
regeln das.
Sorry, aber Popo hoch und die Zähne gezeigt auch so kann mann lächeln.
Der Kaiser ist nackt. Es wird Zeit, das es ihm endlich mal einer sagt!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Und trotz allem ich liebe meinen Beruf! Glück Auf!



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MV vom 2.Mai 2019

von Heiko Barz am 03.05.2019 um 12:30 Uhr

Wenn ich das Spektrum der hier und auch bei Adhoc abgegebenen Kommentare bewerte, dann kann doch mit der Einstimmigkeit der MV vom 2. Mai etwas nicht stimmen. Sind denn alle Deligierten „gekauft“?
Das Statement der ABDA von gestern zeigt in einem Satz, die Unfähigkeit Europäisches Recht mit nationaler Eigenständigkeit im Gesundheitswesen zu korrelieren.
Warum Spahn dieses „Recht“ nicht ausleben will, ist uns allen klar. Sein rechtslabiles Vorhaben mit dem sogenannte „Apostärkungsgesetz“ das eindeutige und seit Jahrzehnten juristisch einwandfrei funktionierende Deutschen Apothekengesetz aus vordergründigen Prozessen zu unterwandern, wird nun immer deutlicher.
Die vielen als gewählte Parlamentarier mit Amtseid versehene Rechtsanwälte und BWler, die eigentlich dieses undemokratische Vorhaben des um politische Anerkennung winselnden CDU Protagonisten wissen müssten, verkriechen sich - aus welchen Gründen auch immer.
Sollte dieses seltsame Gesetzeskonstrukt, wie es scheint mit wiedermal Einstimmigkeit der MV Delegierten, Wirklichkeit werden, wird es eine Unzahl an juristischen Verfahren dagegen geben. Das wiederum wird dann die „erhoffte“ lange Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit und die darüberhinaus unsichere E-Rezept Zukunft ( siehe Kommentar Oberhänsli )spielt nun all denen ins Konzept, die die Deutsche Apotheke in der heutigen Form vernichtet sehen wollen.
Drei Namen stehen sinnbildlich dafür ein:
Die Saudis, das Oberhänsli aus der Schweiz und natürlich der laufend Champagner Flaschenöffner Max Müller.
Die unzweifelhaft juristische Eindeutigkeit, weil von den EURO Sessel“sitzern“ nicht angreifbar, ist und bleibt das nationale, autonome in unserem Fall das Apothekengesetz, nämlich das Recht auf eigenständige Gesundheitsversorgung. Basta!!
Deshalb gibt es nichts anderes als das - RxVV - !!
Und endlich die Diskussion über den konjunkturellen Finanzausgleich der letzten 15 Jahre! Darüber hinaus gibt noch der Baustellen viele und nicht nur die an der Heide-Strasse!

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Das Gesetz könne man nur begrüßen...

von Kleiner Apotheker am 03.05.2019 um 8:49 Uhr

Schade. Ich hätte mir ein klares Ablehnen gewünscht und kein geschacher über mögliche Zusatzverdienste oder Klauseln. Enttäuschend.

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Mandat erhalten?

von Karl Friedrich Müller am 03.05.2019 um 8:29 Uhr

Von wem? Legitimiert?
Wie kann eine ABDA und MV ignorieren, was nun schon seit dem EuGH Urteil an Meinungen, Gutachten, Stellungnahmen veröffentlicht wurden, die schon ganze Aktenschränke füllen könnten?
Mit dem Kopf durch die Wand, aber durch die falsche.
Im Gespräch bleiben ist ja grundsätzlich richtig. Aber nicht unter den Voraussetzungen. Erpressung und Diktatur. Nicht nur von der politik, sondern auch von unseren Standeszertretern, die dem Namen wieder alle Ehre machen.
Nein, Sie haben kein Mandat. So nicht.
Treten Sie zurück. Weil wir Sie wohl anders nicht mehr los werden.
Fassungslos.

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Apotheker wollen im Gespräch bleiben

von Conny am 03.05.2019 um 7:59 Uhr

Nein, sondern Schmidt, Konsorten und die nichts verstehende Deligiertenversammlung.

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Es reicht

von Dribusch, Georg am 02.05.2019 um 23:36 Uhr

Ich bin sprachlos. Was treibt FS dahin. Man hat den Verdacht ei sei ein U Boot Spahns , der weisse Salbe ueber die Kollegen reibt.
Rücktritt längst überfällig

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Neue Formatierung dringend erforderlich ...

von Christian Timme am 02.05.2019 um 23:34 Uhr

Beginnen wir mit Herrn Spahn ... mindestens 15 cm weniger ... könnten diesem Herren völlig neue „Perspektiven“ eröffnen. Zuständigkeiten fallen in den Bereich einer voraussichtlich „weiblichen Person“ die im Moment ebenfalls mit dem Problem der „Dimensionierung“ zu kämpfen haben. Der wesentlich effizientere Weg liegt in der „systematischen Zerspanung“ des Gedankengutes dieses vom Wege abgekommenen Irrläufers bzw. die beschleunigte Entsendung nach Brüssel ...

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Windeln für die Delegierten.

von Roland Mückschel am 02.05.2019 um 18:31 Uhr

Siehe Betreff.

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