Entwurf für das Apotheken-Stärkungsgesetz

Apothekerverband Schleswig-Holstein sieht nur leere Drohungen

Süsel - 02.05.2019, 10:15 Uhr

 Dr. Peter Froese,
Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, bezweifelt, dass die im Apotheken-Stärkungsgesetz geplanten Sanktionen
überhaupt wirken könnten. (Foto: tmb)

 Dr. Peter Froese, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, bezweifelt, dass die im Apotheken-Stärkungsgesetz geplanten Sanktionen überhaupt wirken könnten. (Foto: tmb)


Werden Kassen Verstöße gegen die Preisbindung durch EU-Versender sanktionieren?

Zum Hintergrund: Höhere Vertragsstrafen gegenüber Apotheken könnten die Inländerdiskriminierung weiter verschärfen. Denn diese würden inländische Apotheken treffen, aber es wäre unklar, ob sie im Ausland zu vollstrecken wären. Doch der Anlass für die Neuregelung ist gerade die Durchsetzung einer geplanten neuen sozialrechtlichen Preisbindung auch im Ausland. Wenn Strafzahlungen im Ausland nicht vollstreckt werden könnten, bliebe als wirksames Sanktionsinstrument nur, Apotheken bei Verstößen gegen die Preisbindung von der Versorgung auszuschließen. Dies ist im Referentenentwurf durchaus vorgesehen. Doch stellt sich die Frage, wie Krankenkassen dazu gezwungen werden könnten, solche Sanktionen tatsächlich auszusprechen. Denn schon jetzt sieht der Liefervertrag vor, die deutsche Preisbindung einzuhalten.  

Warnung vor Budgetierung

Der Apothekerverband Schleswig-Holstein warnt in seiner Stellungnahme außerdem vor der Budgetierung für neue Dienstleistungen der Apotheken. Da die Versicherten einen Rechtsanspruch auf die Leistungen erhalten sollen, könnte dies zur kostenlosen oder nicht kostendeckenden Abrufung der Leistungen führen, wenn das Budget ausgeschöpft ist. Der Stellungnahme haben sich Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, und Dr. Kai Christiansen, Präsident der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, angeschlossen.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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