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Bei der anstehenden Generalversammlung
Zur Rose Group will sich erneut frisches Geld besorgen
Der Expansionshunger der Schweizer Versandapotheke Zur Rose Group ist offenbar noch nicht gestillt. Auf der anstehenden Generalversammlung will sich die Muttergesellschaft von DocMorris unter anderem das Okay der Aktionäre einholen, durch eine Kapitalerhöhung bis zu 39 Millionen Franken an frischem Geld generieren zu dürfen. Die Millionen sollen für weitere Zukäufe und Finanzierungen verwendet werden.
Nach mehreren Akquisitionen in den vergangenen Jahren und verschiedenen Finanzierungsrunden steht bei der Schweizer Zur Rose-Gruppe die nächste Kapitalmaßnahme bevor. Wie das Unternehmen in seiner Einladung zur Generalversammlung am 23. Mai mitteilt, will sich der Vorstand von den Aktionären die Zustimmung für eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 39,27 Millionen Franken einholen. Dazu sollen mehr als 1,3 Millionen Namensaktien im Wert von je 30 Franken ausgegeben werden. Das Geld soll nach eigenen Angaben für „Finanzierungen, Akquisitionen und andere Zwecke“ verwendet werden. Die Summe entspreche 15 Prozent des gegenwärtigen Aktienkapitals der Zur Rose Group AG und bewege sich damit im Rahmen vergleichbarer Unternehmen, so der Konzern.
Die angepeilte Summe setze allerdings voraus, dass die Generalversammlung – das Pendant zur deutschen Hauptversammlung - einer Nennwerterhöhung von derzeit 5,75 Franken auf 30 Franken pro Aktie zustimme. Sollte die Generalversammlung die Nennwerterhöhung ablehnen oder der Verwaltungsrat den Antrag auf Nennwerterhöhung zurückziehen, entsprächen die 1,3 Millionen neuen Aktien einem bedingten Aktienkapital von höchstens 7,5 Millionen Franken.
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Weiter steuerfreie Ausschüttungen
Die Nennwerterhöhung der Aktien wiederum ist für den Fall vorgesehen, dass eine geplante Steuerreform in der Schweiz und die Stärkung der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) umgesetzt werden, über die die Schweizer am 19.Mai 2019 abstimmen werden. In dem Zusammenhang ist geplant, dass jährliche Dividendenausschüttungen künftig nurmehr zu 50 Prozent aus verrechnungssteuer- und einkommenssteuerfreien Kapitaleinlagereserven gespeist werden dürfen. Die übrigen 50 Prozent müssen demnach aus Gewinnreserven stammen.
Darauf will das Unternehmen reagieren, indem durch die Nennwerterhöhung bestehende Kapitalreserven teilweise in Aktien umgewandelt werden. Es handelt sich also um eine Kapitalerhöhung ohne Ausgabe von neuen Aktien. Später soll das Kapital dann durch schrittweise Nennwertrückzahlungen an die Aktionäre sukzessive wieder abgesenkt werden. Damit will Zur Rose erreichen, auch nach Inkrafttreten der geplanten Reform steuerfreie Dividenden ausschütten zu können.
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