Apotheke ohne Notdienste

„Basisapotheker“ legen Aufsichtsbeschwerde gegen Kammer ein

Berlin - 07.05.2019, 10:35 Uhr

40 Jahre ohne Notdienst: Eine Apotheke in Unna hat sich jahrzehntelang nicht am Notdienst beteiligt, jetzt haben einige Pharmazeuten deswegen Aufsichtsbeschwerde gegen die eigene Kammer eingelegt. (c / Foto: imago images / Ralph Peters)

40 Jahre ohne Notdienst: Eine Apotheke in Unna hat sich jahrzehntelang nicht am Notdienst beteiligt, jetzt haben einige Pharmazeuten deswegen Aufsichtsbeschwerde gegen die eigene Kammer eingelegt. (c / Foto: imago images / Ralph Peters)


Die „Basisapotheker“ aus Westfalen-Lippe lassen nicht locker: Wegen einer Apotheke in Unna, die seit rund 40 Jahren nicht mehr am Notdienst teilnimmt und früher dem Ex-ABDA-Präsidenten Hans-Günter Friese gehörte, haben die Apotheker beim Landesgesundheitsministerium nun eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Kammer eingelegt. Die „Basisapotheker“ wollen auch den Vorwurf der Verschleierung prüfen lassen.

Eine Apotheke in Unna-Hemmerde sorgt weiterhin für Ärger in der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Die Hellweg-Apotheke wird schon seit langer Zeit als Zweigapotheke betrieben, früher gehörte sie dem Ex-ABDA- und AKWL-Präsidenten Hans-Günter Friese. 2012 übertrug Friese die Apotheke an seine Tochter. Die Fraktion „Basisapotheker“ aus der Delegiertenversammlung der AKWL beschwert sich derzeit darüber, dass die Hellweg-Apotheke schon seit 1979 keine Notdienste mehr leistet. Auch dass die Apotheke den Status „Zweigapotheke“ hat, hinterfragen die Pharmazeuten kritisch. Schließlich gebe es in Unna-Hemmerde keinen Versorgungsnotstand.

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Seit Monaten stehen die „Basisapotheker“ deswegen in Kontakt mit der Kammer. Sie wollen aufklären, wie es dazu kommen konnte, dass sowohl die Notdienstbereitschaft als auch der Zweigapotheken-Status der Apotheke nie hinterfragt wurde. AKWL-Hauptgeschäftsführer Dr. Andreas Walter hatte den Pharmazeuten auch geantwortet und eigene Fehler eingestanden. Was die Notdienste betrifft, wies die Kammer darauf hin, dass die Einteilung der Notdienste erst seit 1995 in den Händen der Kammer liege. Davor habe die Zuständigkeit beim Kreis selber gelegen. Die Kammer bestätigte aber auch, dass eine Zweigapotheke grundsätzlich zum Notdienst verpflichtet ist. Nach 1995 sei die Hellweg-Apotheke bei der Notdienst-Einteilung schlichtweg übersehen worden, weil sie eine andere Nummerierung trage als Krankenhausapotheken und „normale“ Apotheken.

Doch diese Erklärung reicht den „Basisapothekern“ nicht aus: Für sie gibt es noch zu viele offene Fragen. Die Fraktion um Apotheker Gunnar Müller aus Detmold hat nun eine Aufsichtsbeschwerde eingelegt. Konkret richtet sich die Beschwerde beim Landesgesundheitsministerium gegen Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening, den Vorstand der AKWL sowie die hauptamtliche Geschäftsführung der Kammer. Die „Basisapotheker“ beanstanden gleich mehrere Sachverhalte: Neben den Vorwürfen rund um den Notdienst und den Status als Zweigapotheke soll auch geprüft werden, ob es ein „fortgesetztes Vorenthalten von Hinweisen“ gegeben habe.

Basisapotheker: Wurde etwas verschleiert?

Was den Tatbestand der „Verschleierung“ betrifft, erklären die „Basisapotheker“, dass sie der Erklärung der Kammer keinen Glauben schenken. Die AKWL hatte angegeben, dass sie die Hellweg-Apotheke wegen ihrer Identifikationsnummer (beginnend mit einer „3“) schlichtweg übersehen habe bei der Notdienst-Einteilung – schließlich sei die Hellweg-Apotheke als einzige Zweigapotheke in der Kammerregion auch die einzige Apotheke mit dieser Zahl am Anfang der Identifikationsnummer. Die „Basisapotheker“ meinen: „Der Widerspruch zur im Apothekenverzeichnis richtig aufgeführten Apothekennummer (…) hätte jedem Fachmann leicht auffallen müssen, spätestens beim Inhaberwechsel auf Frau Dr. Lochmann. Der Tatbestand der Verschleierung wäre aus unserer Sicht zu prüfen.“

Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass die Einteilung der Hellweg-Apotheke in diese sehr seltene Kategorie auch dazu geführt habe, dass die Apotheke in keinem Apotheken-Verzeichnis geführt wurde. Auch hier bemängeln die „Basisapotheker“, dass dies ein Umstand sei, der „hätte auffallen können oder möglicherweise so gewollt war“.

Gegenüber DAZ.online teilte die AKWL kürzlich mit, dass man mit den „Basisapothekern“ weiterhin im Gespräch stehe. Geplant sei ein Treffen zwischen der Kammerspitze und den Sprechern aller Listen aus der Kammerversammlung. Die Kammer informierte zudem darüber, dass die Hellweg-Apotheke derzeit zu einer Filialapotheke umgewandelt werde und noch in diesem Jahr am Notdienst teilnehmen soll.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Beschwerde

von Roland Mückschel am 07.05.2019 um 11:01 Uhr

Diese Beschwerde und Fragen bei
der kammer durch die Basisapotheker
ist legitim, rechtsstaatlich und keine
Majestätsbeleidigung.
Die Kammer solle sich freuen engagierte
Mitglieder zu haben die sich um
Machtmissbrauch Gedanken machen.

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