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Apotheke ohne Notdienste
„Basisapotheker“ legen Aufsichtsbeschwerde gegen Kammer ein
Basisapotheker: Wurde etwas verschleiert?
Was den Tatbestand der „Verschleierung“ betrifft, erklären die „Basisapotheker“, dass sie der Erklärung der Kammer keinen Glauben schenken. Die AKWL hatte angegeben, dass sie die Hellweg-Apotheke wegen ihrer Identifikationsnummer (beginnend mit einer „3“) schlichtweg übersehen habe bei der Notdienst-Einteilung – schließlich sei die Hellweg-Apotheke als einzige Zweigapotheke in der Kammerregion auch die einzige Apotheke mit dieser Zahl am Anfang der Identifikationsnummer. Die „Basisapotheker“ meinen: „Der Widerspruch zur im Apothekenverzeichnis richtig aufgeführten Apothekennummer (…) hätte jedem Fachmann leicht auffallen müssen, spätestens beim Inhaberwechsel auf Frau Dr. Lochmann. Der Tatbestand der Verschleierung wäre aus unserer Sicht zu prüfen.“
Die Fraktion weist zudem darauf hin, dass die Einteilung der Hellweg-Apotheke in diese sehr seltene Kategorie auch dazu geführt habe, dass die Apotheke in keinem Apotheken-Verzeichnis geführt wurde. Auch hier bemängeln die „Basisapotheker“, dass dies ein Umstand sei, der „hätte auffallen können oder möglicherweise so gewollt war“.
Gegenüber DAZ.online teilte die AKWL kürzlich mit, dass man mit den „Basisapothekern“ weiterhin im Gespräch stehe. Geplant sei ein Treffen zwischen der Kammerspitze und den Sprechern aller Listen aus der Kammerversammlung. Die Kammer informierte zudem darüber, dass die Hellweg-Apotheke derzeit zu einer Filialapotheke umgewandelt werde und noch in diesem Jahr am Notdienst teilnehmen soll.
1 Kommentar
Beschwerde
von Roland Mückschel am 07.05.2019 um 11:01 Uhr
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