Plädoyer für feste Rx-Preise

PKV-Verband warnt vor Aufweichung der Rx-Preisbindung

Berlin - 10.05.2019, 12:30 Uhr

Rx-Boni für Privatversicherte? Der PKV-Verband sieht große Gefahren und verteidigt die Rx-Preisbindung. (j/Foto: imago images, STPP)

Rx-Boni für Privatversicherte? Der PKV-Verband sieht große Gefahren und verteidigt die Rx-Preisbindung. (j/Foto: imago images, STPP)


PKV-Verband sieht Honorar-Anpassungen kritisch

Die Stellungnahme des PKV-Verbandes enthält allerdings auch einige Passagen, die den Apothekern nicht wirklich schmecken dürften. Konkret geht es um die geplanten Honorar-Anpassungen. Zur Erinnerung: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will neue Pauschalen für pharmazeutische Dienstleistungen einführen sowie die Notdienstpauschale und die BtM-Vergütung anheben. Was die pharmazeutischen Dienstleistungen betrifft, weist der PKV-Verband darauf hin, dass Beratungsleistungen ja zum Teil jetzt schon im Apothekenhonorar eingepreist seien. Auch deswegen verwundere es, dass im Gesetz jetzt schon eine Vergütung für die Dienstleistungen enthalten ist, obwohl noch nicht einmal feststeht, welche Services überhaupt angeboten werden sollen. Außerdem wünscht sich der PKV-Verband, als gleichberechtigter Verhandlungspartner bei den Gesprächen zwischen Kassen und Apothekern über die Dienstleistungen auftreten zu können.

Bezüglich der BtM-Vergütung weist der Verband darauf hin, dass der Zuschlag erst vor zwei Jahren von 0,26 Euro auf 2,91 Euro erhöht worden sei. Jetzt ist eine weitere Erhöhung um 46 Prozent auf dann 4,26 Euro vorgesehen. Die Privatversicherer haben grundsätzlich nichts dagegen, fordern aber einen Ausgleich „an anderer Stelle“ Was die Notdienstpauschale betrifft, nimmt der PKV-Verband eine Systemkritik vor. Den Privatversicherern schmeckt es nicht, dass die Apotheker für ihre bloße Dienstbereitschaft Geld bekommen:

Schon bei der Einführung des Nacht- und Notdienstfonds hat der PKV-Verband den Übergang zur pauschalen Mehrvergütung bloßer Dienstbereitschaft kritisiert: Diese Systematik widerspricht dem für alle Gesundheitsdienstleister geltenden Grundprinzip, wonach nur tatsächlich erbrachte Leistungen zu vergüten sind. Würden weitere Gesundheitsdienstleister eine flächendeckende Vergütung bloßer Leistungsbereitschaft fordern, kämen auf die Versicherten unübersehbare Kosten zu. Systematisch richtig wäre daher eine Steuerfinanzierung.“



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Durchdachtes PKV- Manöver

von Heiko Barz am 11.05.2019 um 13:34 Uhr

Vordergründig angenehm liest sich der PKV-Bericht und das Gefühl wird genährt, die PKV hätte sich ernstlich auch um die Apotheker gesorgt.
Im letzten Absatz ihres Statements aber lassen die Protagonisten der PKV dann aber doch die „Hosen runter“.
Die BTM Erhöhung liege doch erst 2Jahre zurück, da muß man noch nicht wieder ran!
Die bloße Dienstbereitschaft der Apotheker wäre kein ausreichender Grund, schon wieder an eine überflüssige Erhöhung der im Nachtdienst wahrscheinlich doch nur schlafenden Apotheker zu denken!
Gottseidank haben diese „Vorrechner“ die unnötigen Rezepturen vergessen zu bewerten.
Resümee: das umfangreiche Gewäsch der PKV Leute ist nicht das Papier wert.......! Das RXVV und die Gleichpreisigkeit wird nur deswegen in den Fokus gerückt verbunden mit der Angst, die AMPreise könnten ja unverantwortlicher Weise in die Höhe gehen. - Das ist leider des Pudels ( der PKV-Sorge ) Kern.

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