- DAZ.online
- News
- Pharmazie
- Cannabidiol: Was geht, ...
Zwischen Kaugummi und Rx-Arzneimittel
Cannabidiol: Was geht, was geht nicht?
Erstes Mono-Fertigarzneimittel in den USA
Und als Arzneimittel? CBD unterliegt hierzulande seit Oktober 2016 der Verschreibungspflicht. In den USA wurde im vergangenen Jahr das CBD-Fertigarzneimittel Epidiolex bei den seltenen und schweren Epilepsieformen im Kindesalter, Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom, zugelassen. Die EMA-Entscheidung wird dieses Jahr erwartet. Vermutlich könnten weitere CBD-Monopräparate folgen. Denn zahlreiche Studien mit CBD laufen. Zudem hat die europäische Arzneimittelbehörde dem Cannabis-Wirkstoff für einige weitere Indikationen wie beispielsweise das West-Syndrom, das ebenfalls eine schwere Epilepsieform ist, sowie bei Tuberöser Sklerose, Perinataler Asphyxie und dem Graft-versus-host-Syndrom, den Orphan-Drug-Status verliehen.
Derzeit gibt es in der Apotheke schon CBD-Rezepturen, die unter anderem bei Kindern mit Epilepsie oder MS-Patienten angewendet werden. Bevor CBD als OTC-Arzneimittel auf den Markt kommen kann, müsste der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht über einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Verkaufsabgrenzung positiv entscheiden.
CBD-Markt in Bewegung
Auf regulatorischer und wissenschaftlicher Ebene ist im CBD-Markt also einiges in Bewegung. Ob die restriktive Haltung der Behörden oder Strafverfolgung nun angemessen ist, darüber lässt sich streiten. Möglicherweise ist das letzte Wort nicht gesprochen, so plädieren Interessenverbände wie etwa der DHV (Deutsche Hanfverband) auf nationaler oder die EIHA (European Industrial Hemp Association) auf europäischer Ebene für eine liberalere Haltung.
Apotheker sollten den Produktstatus von CBD-Präparaten sorgfältig überprüfen, bevor sie diese ins Regal stellen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Aus pharmazeutischer Sicht wäre es zudem interessant zu evaluieren, ob, und wenn ja welche Wechselwirkungen Cannabidiol zu anderen Arzneimitteln entfaltet.
2 Kommentare
CBD
von Karin Ginster am 25.06.2019 um 10:26 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Nicht überregulieren
von Krankgemacht am 31.05.2019 um 0:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.