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Zwischen Kaugummi und Rx-Arzneimittel
Cannabidiol: Was geht, was geht nicht?
Polizei „sorgt“ sich um CBD-Kaugummis
Überraschenderweise hatten die Konzerne keine Bauchschmerzen wegen ihrer CBD- Kaugummis. Denn die Schweizer Produkte „Taffinaff“ oder „swiss cannabis gum“ gibt es in beiden Ketten nach wie vor. Dabei handelt es sich auch bei den Kaugummis um Lebensmittel, die mit CBD angereichert wurden und laut BVL nicht verkehrsfähig wären. „Aus unserer Sicht gibt es aktuell keinen Grund, das Produkt als bedenklich oder nicht verkehrsfähig einzustufen. Sollte sich an dieser Einschätzung etwas ändern, werden wir natürlich entsprechend reagieren“, so Bayer weiter.
Die Polizei in Garmisch-Patenkirchen sieht das offenbar nicht ganz so entspannt und konfiszierte Medienberichten zufolge vor wenigen Tagen ein „Taffinaff“-Päckchen von einem Passanten. Auch außerhalb von Drogerien sind CBD-Produkte oder -Blüten ins Visier der Polizei gerückt – so gab es in den vergangenen Wochen einige Razzien in CBD-Shops.
Einfach Cremen?
Und ob man als Anbieter oder Händler mit CBD-Kosmetika auf der sicheren Seite ist, bleibt abzuwarten. Nach Auskunft des BVL berät die EU-Kommission derzeit über den Umgang mit CBD-haltigen kosmetischen Mitteln. Demnächst ist eine richtungsweisende Stellungnahme des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der EU-Kommission (SCCS) zu erwarten.
Schon jetzt müssen die pharmakologischen Eigenschaften von Cannabidiol bei der Sicherheitsbewertung berücksichtigt werden, die bei jedem kosmetischen Mittel durch einen studierten Experten durchgeführt und dokumentiert werden muss.
2 Kommentare
CBD
von Karin Ginster am 25.06.2019 um 10:26 Uhr
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Nicht überregulieren
von Krankgemacht am 31.05.2019 um 0:41 Uhr
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