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Rückschlag für Impfgegner
Frankreich: Klage gegen Impfpflicht scheitert vor Gericht
In Frankreich haben Impfgegner einen herben Dämpfer hinnehmen müssen. Sie hatten versucht, die Impfpflicht über das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Achtung des Privatlebens auszuhebeln. Der Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht des Landes sah den zufriedenstellenden Impfschutz der gesamten Bevölkerung als höherwertig an. Anderweitig könne dieser nicht erreicht werden, so die Begründung.
Im Januar 2018 wurde in Frankreich durch das Gesetz Nr. 2017-1836 vom 30. Dezember 2017 über die Finanzierung der sozialen Sicherheit eine Reihe neuer Impfpflichten eingeführt. Konkret wurde die Zahl der obligatorischen Impfungen von bis dahin drei (Diphtherie, Tetanus und Kinderlähmung) auf elf ausgedehnt. Hinzu kamen Impfungen gegen Keuchhusten, invasive Haemophilus influenzae Typ B (Hib), Hepatitis-B-Virus, invasive Pneumokokken-Erkrankung, Meningokokken der Serogruppe C, Masern, Mumps und Röteln).
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Nähere Einzelheiten für die Implementierung der erweiterten Impfpflichten wurden per Dekret (Nr. 2018-42) vom 25. Januar 2018 festgelegt. Hiernach müssen Kinder diese elf Impfungen in den ersten 18 Lebensmonaten bekommen. Eltern sollen in der Schule oder im Kindergarten entsprechende Impfnachweise vorlegen müssen. Ursprünglich waren auch Strafen bei Strafen bei Nicht-Einhaltung geplant, aber davon rückte der Staat erst einmal wieder ab. Bereits vor mehr als zwei Jahren hatte der französische Verfassungsrat entschieden, dass die Impfpflicht nicht gegen die Grundrechte verstößt. Impfgegner hatten die Entscheidung scharf kritisiert.
Impfgegner pochen auf Achtung des Privatlebens
Nun hat der französische Staatsrat (Conseil d'État) in seiner Funktion als oberstes Verwaltungsgericht des Landes die Rechtmäßigkeit der Impfpflicht in zwei Entscheidungen erneut bestätigt und die Impfgegner in ihre Schranken verwiesen. Im ersten Fall (Entscheidung Nr. 419242) hatte die Nationale Liga für Impffreiheit beim Conseil d'État einen Antrag auf Nichtigerklärung des Dekrets Nr. 2018-42 über die obligatorische Impfung eingereicht. Die Vereinigung machte im Wesentlichen einen Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit geltend, das sich aus der Achtung des Privatlebens ableitet, gestützt auf Artikel 8 der Konvention über den Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten.
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