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Sonderkennzeichen
AOK zweifelt an Nichtverfügbarkeit und droht mit Nullretaxen
Sonderkennzeichen bzw. deren möglicherweise nicht angemessene Verwendung scheinen aktuell ein Lieblingsthema der Kassen zu sein. So schreibt zum Beispiel die AOK Bayern – rein informativ, wie die Kasse betont – Apotheker deswegen an. Dabei kritisiert sie unter anderem den unberechtigten Einsatz der „Nichtverfügbarkeit“. Die AOK erklärt, in wie vielen Fällen die betreffende Apotheke dieses Sonderkennzeichen verwendet hat, ohne dass der Kasse eine entsprechende Meldung vorlag, und droht mit „vollständigen Absetzungen“.
Beim Thema Engpässe klafft die Ansicht der Kassen mit der Realität in der Apotheke zum Teil auseinander. So haben vor kurzem mehrere Kassen, darunter auch die AOK Bayern, auf Anfrage erklärt, dass sie keine Kenntnis über Lieferprobleme beim Wirkstoff Valsartan hätten und deswegen auch keine Notwendigkeit sähen, das wesentliche teurere Altoriginal Diovan, bei dem hohe Mehrkosten anfallen, zu erstatten. Fragt man Apotheker bekommt man eine ganz andere Antwort: Valsartan? Gibt es nicht. Und das ist nicht der einzige Dauerdefekt, mit dem sich das Personal deutscher Apotheken derzeit rumschlagen muss. Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass ein jüngst von der AOK Bayern versandtes Schreiben bei den Kollegen für ziemlichen Unmut sorgt. Denn darin reibt die Kasse den Apothekern unter die Nase, in wie vielen Fällen im Abrechnungszeitraum 2018 Nichtverfügbarkeit des Rabattarzneimittels inklusive Wert der abgegebenen Präparate dokumentiert wurde, ohne dass der Kasse eine Meldung über die Nichtverfügbarkeit durch den Hersteller vorlag.
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Hinweis auf Berechtigung zur vollständigen Absetzung
Weiter weist die Kasse darauf hin, dass sich nur bei „tatsächlichen Lieferausfällen und ausschließlich nach Anfrage durch die Apotheke beim Großhandel bzw. Hersteller“ über die Rabattverträge hinweggesetzt werden dürfe. Und dann erklärt die AOK Bayern: „Wir behalten uns künftig die Prüfung dieser Arzneimittelverordnungen auch retrospektiv vor und weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir nach den aktuellen vertraglichen Regularien zur vollständigen Absetzung berechtigt sind, sofern die Nichtverfügbarkeit nicht nachgewiesen werden kann.“
19 Kommentare
Liebe AOK Bayern
von Verena Bacherle am 25.05.2019 um 10:31 Uhr
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Dialogforum
von Hubert Kaps am 25.05.2019 um 8:12 Uhr
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Fachberater A.L.M.
von Christoph Gulde am 24.05.2019 um 13:54 Uhr
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AOK Nettigkeit
von Horst Wycisk am 24.05.2019 um 12:55 Uhr
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DAV-Pflichten
von Dr.Diefenbach am 24.05.2019 um 12:30 Uhr
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Nullrretax: hypothetisch mögliche Alternative zur Kassenapotheke
von Dietmar Roth, Rottenburg am 24.05.2019 um 11:55 Uhr
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AW: @Dietmar Roth, Rottenburg / Privat-Apotheke ohne GKV
von Andreas P. Schenkel am 24.05.2019 um 19:54 Uhr
verkehrte Welt - weil nicht sein kann was nicht sein darf
von J.M.L. am 24.05.2019 um 10:59 Uhr
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AW: verkehrte Welt - weil nicht sein kann
von Gabi Umminger am 27.05.2019 um 9:21 Uhr
fake news
von Benjamin Schäfer am 24.05.2019 um 10:14 Uhr
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Nichtverfügbarkeit
von Hauck am 24.05.2019 um 9:12 Uhr
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Eigentlich
von Stefan Schwenzer am 24.05.2019 um 9:08 Uhr
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AW: andere Branchen
von Gabi Umminger am 27.05.2019 um 9:33 Uhr
AW: andere Branchen
von Gabi Umminger am 27.05.2019 um 9:35 Uhr
RetaxDoku - Aufwandsentschädigung
von A Schetter am 24.05.2019 um 8:44 Uhr
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AW: RetaxDoku - Aufwandsentschädigung
von A. Schetter am 24.05.2019 um 10:28 Uhr
Unglaublich
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2019 um 8:38 Uhr
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von Anita Peter am 24.05.2019 um 8:34 Uhr
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AW: Klar erkannt
von Gabi Umminger am 27.05.2019 um 9:26 Uhr
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