- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
Pessimisten meinen: Das Rx-Versandverbot können wir vergessen, die Gleichpreisigkeit in der Pfeife rauchen. Das Ministerium klebt an der Importförderklausel und die PTA-Ausbildung soll nicht verlängert werden. Und bis alle Apotheken an die schnelle Datenautobahn angebunden sind, vergehen noch mindestens zwei, drei Jahre. Gibt es überhaupt noch irgendeinen Lichtblick?
Klar! Das Apotheken-Stärkungsgesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden. Ist das ein Lichtblick?
20. Mai 2019
Die Wurst ist gegessen, mit dem Rx-Versandverbot wird's wohl nichts mehr. Jetzt, wo es die ABDA schon abgehakt hat! Dabei hätte es durchaus etwas werden können. Wie Michael Hennrich, CDU-Gesundheitspolitiker im „DAZ-Geschichtentaxi“ erzählt, war er der erste, der sich für das Rx-Versandverbot aussprach. Damals, kurz nach der Urteilsverkündung am 19. Oktober 2016, waren sogar einige SPD-Parlamentarier für das Rx-Versandverbot, wie er weiß. Mein liebes Tagebuch, tja, was da alles so hinter den Kulissen ablief bis heute, welche Deals da ausgekungelt wurden zwischen Spahn und ABDA – wir werden vieles wohl erst Jahre später erfahren, dann haben sich die ausländischen Versender mit Boni und Rabatten längst auf dem deutschen Rx-Markt ausgebreitet.
Gerüchte, Gerüchte. Kommt eine Kanzlerin-Dämmerung? Räumt Angela Merkel doch früher ihren Kanzlersitz für Annegret Kramp-Karrenbauer? Und gibt’s dann auch eine Kabinettsumbildung? Die Bild-Zeitung will so einiges erfahren haben.Ein Wackelkandidat soll auch Wirtschaftsminister Peter Altmaier sein. Die Wirtschaft beschwert sich über ihn, er sei zu entscheidungsschwach, heißt es. Die „Bild am Sonntag“ sieht Jens Spahn als Nachfolger für Altmaier. Und an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums sieht die BamS die CDU-Politikerin Annette Widmann-Mauz aus Baden-Württemberg. Mein liebes Tagebuch, gewagte Vorstellungen, die für uns Apothekers möglicherweise nicht ungeschickt wären. Altmaier blockiert derzeit unser Apotheken-Stärkungsgesetz. Wäre Spahn Wirtschaftsminister, wäre diese Blockade weg, er wird sein eigenes Apotheken-Stärkungsgesetz nicht torpedieren. Und mit Widmann-Mauz käme eine Politikerin, die sich bereits für die Gleichpreisigkeit aussprach (O-Ton: Das ist ein Muss). Alles Gerüchte. Aber träumen darf man mal.
Eigentlich ist der Botendienst der Apotheke offiziell noch immer begrenzt auf den Einzelfall – mein liebes Tagebuch, eine alte Kamelle aus früheren Zeiten. Die Realität sieht heute schon anders aus: Mit dem Botendienst wird landauf, landab bereits kräftig geworben – „wir bringen’s“ oder ähnlich heißt der Schriftzug auf vielen Apotheken-Autos und -Fahrrädern. In Zeiten von Versandhandel ist der Botendienst der Apotheke eine Serviceleistung, die nicht mehr wegzudenken ist. Das Apotheken-Stärkungsgesetz will daher den Botendienst auf neue, zeitgemäße Füße stellen. So soll zum Beispiel der Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein. Endlich, mein liebes Tagebuch, endlich hat das Ausliefern im Graubereich ein Ende. Außerdem soll der Botendienst neu definiert werden als „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Darunter versteht man die die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht. Dazu gehört beispielsweise auch der Fahrer der Apotheke. Es ist also definitiv kein Versandhandel, denn da würden auch externe Dienstleister die Ware bringen, die nicht der Weisung der Apotheke unterliegen. Allerdings wird auch klargestellt, dass die Zustellung von Rx-Arzneimitteln durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, wenn die Beratung nicht zuvor in der Apotheke stattgefunden hat. Alternativ kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke beraten werden, will heißen: Pharmazeutisches Personal kann den Patienten anrufen und ihn über seine verordneten Arzneimittel beraten, der Fahrer der Apotheke bringt dann die Ware. Mein liebes Tagebuch, das klingt doch alles sehr vernünftig und hilft uns, gegen den Versandhandel anzukämpfen. Und dennoch, das gefällt nicht allen. Die Bayerische Landesapothekerkammer beispielsweise hält das alles für übertrieben, sie lehnt eine neue gesetzliche Regelung für Botendienste ab. Die Brandenburger Kammer warnt davor, mit den neuen Botendiensten einen neuen, dritten Versorgungsweg aufzumachen. Das alles kann man nicht recht verstehen, mein liebes Tagebuch, soll man lieber im Graubereich weiterwursteln? Sollen die Apotheken ihren Kunden eine Serviceleistung verweigern, mit der man gegen den Versandhandel antreten kann? Was die Bayerische Kammer noch vorschlägt: Der Arzt sollte einen notwendigen Botendienst als Kassenleistung verordnen dürfen. Klar, wäre schön – aber wie die Verhandlungen über die Höhe dieser Leistung aussehen, kann ich mir schon vorstellen.
21. Mai 2019
Defekte und Lieferengpässe noch und noch. Die Missstände sind eklatant, sie schreien zum Himmel. Was ist los mit unserer Pharmaindustrie? Selbst bei simplen Brot-und-Butter-Arzneimitteln klemmt’s und das nicht nur vorübergehend, sondern zum Teil auch dauerhaft. Warum war das früher nicht so und warum können die Firmen heute nicht kontinuierlich und zuverlässig liefern? Ein ständiges Ärgernis für die Apotheken und ihre Kunden.
Switches, also die Entlassung von Arzneimitteln aus der Verschreibungspflicht und Überführung in den OTC-Status, sind eine Chance für die Apotheke. Allerdings ist das Verfahren, wie Switches derzeit ablaufen, veraltet, meint der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH). Das Procedere stammt aus dem Jahr 1978, seitdem hat sich viel getan in der regulatorischen Landschaft. Der BAH beklagt z. B. die mangelnde Transparenz, es seien zu viele Akteure beteiligt , überhaupt laufe alles zu umständlich und bürokratisch ab, es sei Zeit für eine Neuerung. Mein liebes Tagebuch, da ist was dran. Der BAH ließ daher ein Gutachten erstellen, wie alles zeitgemäßer und einfacher ablaufen könnte. So sei es nicht verständlich, heißt es in dem Gutachten sinngemäß, dass politische Gremien an der Entscheidung über Switches beteiligt seien, „die Verkaufsabgrenzung ist eine wissenschaftliche und keine politische Frage“. Letztlich sollte die Entscheidungskompetenz über einen Switch daher alleinig beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) liegen. Wie zu hören war, ist die Behörde für eine Vereinfachung des Verfahrens offen. Richtig, mein liebes Tagebuch, vielleicht tut sich da was. Wenn moderne und sichere Arzneistoffe aus der Verschreibungspflicht entlassen und in die Hand des Apothekers gelegt würden, könnte das auch unsere Kompetenz stärken.
22. Mai 2019
Es hat zwei Anläufe gebraucht, aber jetzt steht er, der neue Vorstand der Apothekerkammer Berlin. Hintergrund ist, dass es in der 45-köpfigen Delegiertenversammlung der Berliner Kammer gleich fünf Listen gibt – und da ist die Mehrheitsbildung nicht trivial. Beim zweiten Anlauf konnte sich dann eine erforderliche Mehrheit bilden, die neue Präsidentin Dr. Kerstin Kemmritz kann nun mit ihrem Vorstand loslegen: zurück zur Sacharbeit. Mein liebes Tagebuch, wir wünschen der verjüngten Kammer, dass sie die Aufbruchstimmung nützt, und die Herausforderungen meistert. In den Wahlreden hörte man z. B. viel von Digitalisierung und Verbesserung der Transparenz. Wäre schön.
Was ist das für ein Gezerre! Statt dass man einfach Vernunft walten lässt und die längst überholte Importförderklausel kippt, wird die Diskussion darüber immer grotesker. Immer mehr Politiker und Gesundheitsexperten, fast der gesamte Bundesrat sowieso, wollen die Importförderung abschaffen. Aber irgendwo klemmt’s. Mein liebes Tagebuch, ich sag nur: Lobbyismus aus dem Saarland. Jetzt tastet man sich weiter nach vorne: In der Unionsfraktion soll es angeblich den Wunsch geben, die Importförderung für sehr sensible Arzneimittel sofort zu streichen, sprich für Biopharmazeutika. Klar, macht Sinn, es sind meist empfindliche Arzneimittel, denen lange Transporte quer durch Europa nicht gut bekommen. Im Gespräch soll noch eine weitere Variante sein: Die Union möchte den GKV-Spitzenverband dazu verpflichten, sich den Importmarkt drei Jahre lang genauer anzuschauen, um dann danach erneut über eine mögliche Streichung der Importförderklausel zu diskutieren. Irgendwie klingt das dann wieder nach einer endlosen Geschichte. Da gefällt schon eher die SPD. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Sabine Dittmar, meldet sich zu Wort und sagt klipp und klar: „Ich sehe keine Notwendigkeit für das Fortbestehen der Importförderklausel, darüber besteht auch unter den Gesundheitspolitikern der SPD Einigkeit.“ Sie will diese Klausel komplett streichen. Mein liebes Tagebuch, manchmal bringt der Koalitionspartner doch was Vernünftiges zustande.
23. Mai 2019
Die Enttäuschung bei der Apothekengewerkschaft Adexa und beim PTA-Berufsverband BVpta ist groß: Sie hatten dafür gekämpft, dass die Ausbildung der PTA von 2,5 auf 3 Jahre verlängert wird, ähnlich zu anderen Gesundheitsberufen. Sie begründeten das u. a. damit, dass dadurch die Kernkompetenzen der PTA gestärkt würden: eine stärkere Professionalisierung des PTA-Berufs. Doch das Gesundheitsministerium hält eine längere Ausbildung nicht für nötig und die Vertreter der Apothekerschaft und die PTA-Schulen stimmen dem zu, wie sich bei der Anhörung zur geplanten PTA-Reform zeigte. Dem BMG gehe es dabei wohl ums Geld, vermutet die Adexa: erhöhter Organisationsaufwand an PTA-Schulen und dadurch entstehende Mehrkosten. Mein liebes Tagebuch, schade, dass der Wunsch nach einer längeren und besseren Ausbildung kein Gehör findet. Und erst recht schade, dass von Seiten der Apothekerschaft, sprich ABDA, das Anliegen der PTA nicht unterstützt wird. Was hat man gegen eine intensivere Ausbildung der PTA? Ohne PTA bräche die Arzneiversorgung in den Apotheken zusammen – sie geben ab, sie verkaufen, sie beraten, sie machen Rezepturen, warum will man sie nicht noch besser ausbilden? Spielt da eine versteckte Angst mit, die PTAs könnten dann immer mehr fordern in Richtung apothekerliche Kompetenzen? Der PTA-Verband meint, ein noch schlimmeres Eigentor konnten die Apothekers nicht schießen. Mein liebes Tagebuch, da ist was dran. Auch die Attraktivität dieses Berufsbildes wird so nicht gesteigert, die Wertschätzung bleibt auf der Strecke. Schade.
Das wird nix mit der Gleichpreisigkeit. Das Bundesgesundheitsministerium bleibt dabei, den Satz im Arzneimittelgesetz, der die Rx-Preisbindung regelt, zu streichen. Das sei laut BMG nicht mehr zu verhindern, wie bei der Verbändeanhörung zum geplanten Apotheken-Stärkungsgesetz deutlich wurde. Mein liebes Tagebuch, da scheint der Fisch geputzt zu sein. Spahn will der EU-Kommission mit der Streichung zeigen, dass man die Rechtsauffassung des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016 anerkenne, sprich: Für ausländische Versender gilt die Preisbindung nicht. Stattdessen will Spahn eine Klausel ins Sozialgesetzbuch schreiben, die es den ausländischen Versendern verbietet, Boni zu gewähren. Versender, die sich nicht daran halten, sollen mit Strafen rechnen müsse. Die Frage ist nur, ob diese Strafen effektiv durchsetzbar sind. Die Krankenkassen halten es jedenfalls für schwierig, ein Sanktionierungssystem ins SGB V aufzunehmen und wollen es eigentlich auch nicht. Juristen gehen heute davon aus, dass dies alles nicht gelingen wird. Vom Ministerium war dazu nichts zu hören.
Außerdem, wenn eine solche Klausel im SGB V steht, gilt sie noch lange nicht für die Private Krankenversicherung. Tja, und am Ende haben wir keine Gleichpreisigkeit – mit allen negativen Folgen. Mein liebes Tagebuch, das ist noch lange nicht ausgestanden. Und was letztlich daraus resultiert, ist noch vollkommen offen – sieht man es pessimistisch, dann könnte es das gewesen sein mit der Gleichpreisigkeit. Noch sind wir nicht so weit, mein liebes Tagebuch, und wir sind mal wieder sowas von gespannt, wie die ABDA auf das BMG-Vorhaben reagieren wird. Eigentlich hatte die ABDA-Mitgliederversammlung im Januar beschlossen, wieder das Rx-Versandverbot einzufordern, wenn der Gesetzgeber keine ausreichenden Maßnahmen zum Erhalt der Gleichpreisigkeit veranlasst. Eigentlich…
Gesprächsbedarf gab’s bei der Verbändeanhörung auch zu den pharmazeutischen Dienstleistungen. Ginge es nach der Bundesapothekerkammer, so soll es drei Leistungsmodule geben: Screenings, die Medikationsanalyse und die Arzneimittelberatung von Pflegebedürftigen, aber Konkretes gibt’s dazu noch lange nicht. Das Ministerium hat auf der Anhörung auch die Beratung von Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz als pharmazeutische Dienstleistung ins Spiel gebracht – gute Idee, mein liebes Tagebuch. Und der GKV-Spitzenverband machte sich Sorgen, wie das Geld zur Vergütung dieser Dienstleistungen verteilt werden soll: Bei der Fondslösung könnten einzelne Apotheken sehr viel Geld abrechnen, wenn nur wenige Apotheken die Leistungen anböten. Ja, so ist das dann, mein liebes Tagebuch, die Kassen müssten das doch verstehen, das nennt man Wettbewerb: keine Dienstleistungen, kein Honorar.
Was die geplanten Modellversuche zur Grippeschutzimpfung in Apotheken betrifft, so will das BMG daran festhalten, trotz Kritik von den Ärzten. Also, es bewegt sich was.
Auch wenn das Wirtschafts- und das Justizministerium Bedenken gegen das Spahnsche Apotheken-Stärkungsgesetz geäußert haben – das BMG will seinen Zeitplan durchziehen, wie bei der Verbändeanhörung zu vernehmen war : Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundeskabinett beschlossen werden.
24. Mai 2019
In zehn Monaten sind alle Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (vulgo digitale Datenautobahn im Gesundheitswesen) angebunden. Ab 1. April 2020 sind alle Apotheken mit den Ärzten vernetzt, können sich über Medikationspläne der Patienten austauschen und E-Rezepte empfangen. Davon geht unser Bundesgesundheitsminister aus, er will das sogar in sein neues „Digitale Versorgung Gesetz“ schreiben. Mein liebes Tagebuch, schon beim Tippen dieser Zeilen krümmt sich meine Tastatur vor Lachen. Telematikinfrastruktur, Ärzte, Apotheken, Medikationspläne und E-Rezept – Schlagwörter, die nicht so schnell und reibungslos zusammengehen und schon gar nicht bis Ende März nächsten Jahres. Der Digitalexperte unserer ABDA sagte da frank und frei vor Kurzem: „Wir gehen davon aus, dass die gesamte Apothekerschaft bis Mitte 2022 komplett ausgestattet ist.“ Also, da wird’s wohl nix mit der Spahnschen Frist 31. März 2020. Warum das digitale Unterfangen so lahmt, hat sicher viele Gründe. Hat man es vielleicht schon zu viele Jahre auf die lange Bank geschoben? Das BMG jedenfalls meint, es könne für die Apotheker eigentlich keine Überraschung sein, sie wüssten schon lange, dass sie sich an die Telematikinfrastruktur anbinden müssen. Mein liebes Tagebuch, dem kann man nicht widersprechen.
10 Kommentare
Gleichpreisigkeit perdu und dennoch Rx-VV beerdigt ...
von Alfons Neumann am 27.05.2019 um 0:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Aber erst einmal: Macht Euer Kreuz .... !
von Gunnar Müller, Detmold am 26.05.2019 um 17:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Spekulationen über Spekulationen ...
von Reinhard Herzog am 26.05.2019 um 10:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Spekulationen über Spekulationen
von Anita Peter am 26.05.2019 um 11:17 Uhr
AW: Spekulationen über Spekulationen oder von Spielregeln und Daumenschrauben
von Christian Timme am 26.05.2019 um 12:20 Uhr
Vergessen hilft nicht !
von Ulrich Ströh am 26.05.2019 um 8:58 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Vergessen hilft nicht
von Anita Peter am 26.05.2019 um 10:10 Uhr
AW: Vergessen hilft nicht
von Heiko Barz am 26.05.2019 um 12:43 Uhr
Spahn
von Conny am 26.05.2019 um 8:44 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Doppel-Murks aus B ...
von Christian Timme am 26.05.2019 um 8:43 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.