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Reform des PTA-Berufes
PTA startet Petition für Verlängerung der PTA-Ausbildung
Der kürzlich veröffentlichte Entwurf zur Reform des PTA-Berufs bringt auch Veränderungen in der PTA-Ausbildung mit sich. Die von mehreren Seiten geforderte Ausbildungsverlängerung von 2,5 auf 3 Jahre wird im Gesetzentwurf zwar angesprochen – aber abgelehnt. PTA Martin Seipt aus Dresden findet das nicht richtig und hat auf openpetition.org eine Petition für eine Verlängerung der Ausbildung und eine Weiterentwicklung des PTA-Berufes eingereicht.
Die wesentlichen Änderungen, die der Entwurf zur PTA-Ausbildungsnovellierung vorsieht, sind zunächst einmal die Schaffung eines richtigen Berufsbildes. In zehn Punkten werden Tätigkeiten aufgeführt, die die PTA-Tätigkeit insbesondere umfasst. Dazu zählt unter anderem ausdrücklich auch die Mitwirkung am Medikationsmanagement. Außerdem werden Voraussetzungen bestimmt, unter denen Apothekenleiter auf die Beaufsichtigung der PTA ganz oder teilweise verzichten können – so lange die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung gewahrt bleibt.
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Weiterhin sieht das Reformgesetz umfangreiche Neuregelungen in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor: Die Ausbildungsinhalte werden aktualisiert und neu strukturiert. All dies soll den aktuellen beruflichen Anforderungen besser Rechnung tragen. Das Thema Ausbildungsverlängerung, ein unter anderem lang gehegter Wunsch von Adexa und BVpta, der auch in Gesprächen mit dem Minister zum Ausdruck gebracht wurde, wird im Gesetzentwurf zwar angesprochen – aber abgelehnt. Sowohl die ABDA als auch die Lehrkräfte der PTA-Schulen lehnen die Idee einer Verlängerung ab.
Petition für „eine attraktive 3-jährige Ausbildung und berufliche Weiterentwicklung“
PTA Martin Seipt aus Dresden findet den Entwurf des neuen PTA-Reformgesetzes indiskutabel und hat auf openpetition.org eine Petition eingereicht. „Viele Jahre, gar Jahrzehnte herrschte Stillstand in dieser Angelegenheit und nun soll nach Wünschen des BMG der Gesetzesentwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden. Ein Tempo, das nicht mehr viele Optionen offen lässt“, so Seipt in seinem Petitionstext. Deshalb sei er der Meinung, dass bis zum endgültigen Beschluss alle Möglichkeiten genutzt werden sollten, um das Berufsgesetz wirklich zu novellieren.
Kernforderungen der PTA-Petition
Für eine funktionierende Gesundheitsversorgung stellt der 33-Jährige „fünf Kernforderungen“ in seiner Petition. Die PTA-Ausbildung müsse integraler Bestandteil des Projektes „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe des BMG“ werden, Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung müssten „umgehend berücksichtigt“ werden.
Die Ausbildungsdauer soll auf drei Jahre verlängert werden, damit der „erforderliche Kompetenzerwerb für die Berufsausübung“ gesichert und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Die Ausbildung soll in einem Wechsel von theoretischen und praktischen Teilen erfolgen. Weiterbildungsmöglichkeiten sollen künftig gesetzlich geregelt und bundesweit angeboten werden ebenso wie eine leistungsgerechte Vergütung.
PTA-Beruf hat sich gewandelt
Seipt begründet seine Forderungen damit, dass trotz erweitertem Tätigkeitsfeld die PTA-Ausbildung hinsichtlich Dauer, Struktur und Inhalt sowie Finanzierung „weiterhin deutlich hinter den der anderen Gesundheitsfachberufe zurückstehen“ würde. Das Tätigkeitsfeld von PTA habe sich in der letzten Dekade jedoch „entscheidend gewandelt: „Sie tragen als Mitwirkende im pharmazeutischen Team im direkten Kontakt mit Patienten und interdisziplinär als bedeutende Berufsgruppe im Gesundheitssystem eine hohe Verantwortung hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und der Vorbeugung, Linderung beziehungsweise Heilung von Erkrankungen“, so der PTA.
Unterschied zwischen E-Petition und OpenPetition
Die Petition wurde am 28.05.2019 gestartet und endet am 24.06.2019. Innerhalb dieser Zeit möchte Seipt 5.000 Unterschriften sammeln. Hätte er die Petition direkt elektronisch beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht – als sogenannte E-Petition –, so hätte er binnen vier Wochen 50.000 Unterzeichner gewinnen müssen, um das Quorum zu erreichen und so die Chance zu haben, sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren.
Bei openPetition, wo auch Apotheker Christian Redmann seine Petition für ein Rx-Versandverbot durchgeführt hat, handelt es sich hingegen um eine gemeinnützige gGmbH, die laut ihrer Website Petenten dabei unterstützt, „ihre Petition zu erstellen, Unterschriften zu sammeln und die Petition beim entsprechenden Empfänger einzureichen“. Während also E-Petitionen zuerst beim Bundestag eingereicht werden und dann die Zeichnungsfrist beginnt, sieht es bei openPetition genau andersrum aus: Erst läuft die Zeichnungsfrist, dann können die Unterschriften als Sammelpetition schriftlich beim Bundestag eingereicht werden. Dabei können auch längere Sammlungszeiträume gewählt werden. Allerdings: Nach einer Entscheidung der Abgeordneten des Bundestags-Petitionsausschusses von 2011 werden auf openPetition gesammelte Online-Unterschriften nicht für die Berechnung des Anhörungs-Quorums anerkannt. Das heißt, wer auf openPetition mehr als 50.000 Unterschriften sammelt, bekommt nicht automatisch eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss. Der eingereichten Petition können die Unterschriftenlisten jedoch beigelegt werden. „Dadurch wird die gesellschaftliche Relevanz deutlich“, so die Portalbetreiber.
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