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Reform des PTA-Berufes
PTA startet Petition für Verlängerung der PTA-Ausbildung
Kernforderungen der PTA-Petition
Für eine funktionierende Gesundheitsversorgung stellt der 33-Jährige „fünf Kernforderungen“ in seiner Petition. Die PTA-Ausbildung müsse integraler Bestandteil des Projektes „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe des BMG“ werden, Schulgeldfreiheit und Ausbildungsvergütung müssten „umgehend berücksichtigt“ werden.
Die Ausbildungsdauer soll auf drei Jahre verlängert werden, damit der „erforderliche Kompetenzerwerb für die Berufsausübung“ gesichert und Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Die Ausbildung soll in einem Wechsel von theoretischen und praktischen Teilen erfolgen. Weiterbildungsmöglichkeiten sollen künftig gesetzlich geregelt und bundesweit angeboten werden ebenso wie eine leistungsgerechte Vergütung.
PTA-Beruf hat sich gewandelt
Seipt begründet seine Forderungen damit, dass trotz erweitertem Tätigkeitsfeld die PTA-Ausbildung hinsichtlich Dauer, Struktur und Inhalt sowie Finanzierung „weiterhin deutlich hinter den der anderen Gesundheitsfachberufe zurückstehen“ würde. Das Tätigkeitsfeld von PTA habe sich in der letzten Dekade jedoch „entscheidend gewandelt: „Sie tragen als Mitwirkende im pharmazeutischen Team im direkten Kontakt mit Patienten und interdisziplinär als bedeutende Berufsgruppe im Gesundheitssystem eine hohe Verantwortung hinsichtlich der Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung und der Vorbeugung, Linderung beziehungsweise Heilung von Erkrankungen“, so der PTA.
Unterschied zwischen E-Petition und OpenPetition
Die Petition wurde am 28.05.2019 gestartet und endet am 24.06.2019. Innerhalb dieser Zeit möchte Seipt 5.000 Unterschriften sammeln. Hätte er die Petition direkt elektronisch beim Petitionsausschuss des Bundestages eingereicht – als sogenannte E-Petition –, so hätte er binnen vier Wochen 50.000 Unterzeichner gewinnen müssen, um das Quorum zu erreichen und so die Chance zu haben, sein Anliegen mit den Abgeordneten in einer öffentlichen Sitzung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu diskutieren.
Bei openPetition, wo auch Apotheker Christian Redmann seine Petition für ein Rx-Versandverbot durchgeführt hat, handelt es sich hingegen um eine gemeinnützige gGmbH, die laut ihrer Website Petenten dabei unterstützt, „ihre Petition zu erstellen, Unterschriften zu sammeln und die Petition beim entsprechenden Empfänger einzureichen“. Während also E-Petitionen zuerst beim Bundestag eingereicht werden und dann die Zeichnungsfrist beginnt, sieht es bei openPetition genau andersrum aus: Erst läuft die Zeichnungsfrist, dann können die Unterschriften als Sammelpetition schriftlich beim Bundestag eingereicht werden. Dabei können auch längere Sammlungszeiträume gewählt werden. Allerdings: Nach einer Entscheidung der Abgeordneten des Bundestags-Petitionsausschusses von 2011 werden auf openPetition gesammelte Online-Unterschriften nicht für die Berechnung des Anhörungs-Quorums anerkannt. Das heißt, wer auf openPetition mehr als 50.000 Unterschriften sammelt, bekommt nicht automatisch eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss. Der eingereichten Petition können die Unterschriftenlisten jedoch beigelegt werden. „Dadurch wird die gesellschaftliche Relevanz deutlich“, so die Portalbetreiber.
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